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Ratgeber · Pflege & Pflegegrade

Pflegedienst Bochum: 12 Fragen vor der Wahl (Checkliste 2026)

Welche 12 Fragen Sie vor Vertragsabschluss stellen sollten: Bezugspflege, Vergütung nach § 89 SGB XI, Kündigungsfristen, Reaktionszeit, Beschwerdemanagement.

S Sarah Müller ca. 5 Min. Lesezeit
Pflegedienst Bochum: 12 Fragen vor der Wahl (Checkliste 2026)

Auf einen Blick

Einen Pflegedienst in Bochum wählen Sie selten zweimal — und wenn doch, dann meist nach einer schlechten Erfahrung. Mit den richtigen Fragen vor Vertragsabschluss vermeiden Sie genau das: Welche Pflegekräfte kommen wirklich? Welche Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI wird angewendet? Wie schnell ist der Dienst bei akutem Bedarf da? Diese 12 Fragen klären die wichtigsten Punkte. Stellen Sie sie offen — ein guter Pflegedienst antwortet sofort und konkret. Wer ausweicht, ist nicht Ihr Anbieter.

Wichtig: Pflegeverträge laufen meist unbefristet — wenn Sie einmal unterschreiben, sind Sie an die Bedingungen gebunden, bis Sie aktiv kündigen. Investieren Sie eine Stunde in das Erstgespräch. Das spart Ihnen Wochen, wenn etwas nicht passt.

Warum die Wahl des Pflegedienstes wichtiger ist als die Tarifprüfung

Pflege findet bei Ihnen zu Hause statt. Das heißt: fremde Menschen kommen mehrfach täglich in Ihre Wohnung, kennen Ihre Krankheiten, sehen Ihre Mutter im Pyjama, hören Streit am Frühstückstisch. Vertrauen ist hier keine Soft-Skill, sondern die Geschäftsgrundlage. Gleichzeitig sind Pflegedienste hochreguliert: Sie müssen nach § 71 SGB XI zugelassen sein, einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen haben und sich an die Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI halten. Die Qualität wird vom Medizinischen Dienst geprüft und mit Pflegenoten dokumentiert.

Das alles ergibt einen wichtigen Unterschied: Wenn Sie einen Pflegedienst auswählen, wählen Sie nicht nach Preis (der ist weitgehend vergleichbar) — sondern nach Qualität, Verlässlichkeit, Stamm-Personal und der Frage, ob Sie sich mit der Pflegedienstleitung verstehen.

Die folgenden 12 Fragen helfen Ihnen, Antworten zu bekommen, die zählen.

Qualität und Personal — die ersten vier Fragen

Frage 1 — Wer wird tatsächlich zu mir kommen?

Antwort, die Sie hören wollen: „Sie bekommen ein festes Bezugsteam von zwei bis drei Pflegekräften. Bei Urlaub oder Krankheit übernimmt eine zweite, klar benannte Person." So funktioniert Bezugspflege.

Antwort, die ein Warnsignal ist: „Wir teilen je nach Tour ein, das wechselt." Bei einem reinen Pool-Modell ohne Stammzuordnung kommen jedes Mal andere — Ihre Mutter mit Demenz erlebt das als wiederkehrenden Stress, Ihr Vater mit Wunde muss bei jeder Visite die Geschichte neu erzählen, und Behandlungs-Abweichungen fallen nicht auf, weil niemand den Verlauf kennt.

Frage 2 — Welche Qualifikation haben die Pflegekräfte, die zu uns kommen?

Ambulante Pflegedienste arbeiten mit Pflegefachkräften (3-jährige Ausbildung), Pflegeassistent:innen (1-jährige Ausbildung) und Pflegehelfer:innen ohne formale Pflegeausbildung. Welche Qualifikation sinnvoll ist, hängt von der Aufgabe ab:

  • Behandlungspflege (Insulin, Wundversorgung, Medikamente) → immer Pflegefachkraft
  • Grundpflege → Pflegefachkraft oder qualifizierte Pflegeassistenz mit Anleitung
  • Hauswirtschaft → Pflegehelfer:innen reichen aus

Gute Antwort: „Für Ihre Behandlungspflege kommen ausschließlich Pflegefachkräfte. Für die Grundpflege haben Sie eine feste Bezugskraft mit mindestens Pflegeassistenz-Examen." Schlechte Antwort: „Alle unsere Mitarbeitenden sind geschult." Geschult ist nicht ausgebildet.

Frage 3 — Wie ist Ihre Personaldecke bei Krankheit und Urlaub?

Pflege ist ein Branchen-Engpassberuf. Jeder ambulante Dienst hat Personalausfälle. Die Frage ist nicht ob, sondern wie der Dienst damit umgeht.

Pflegedienst Bochum: 12 Fragen vor der Wahl (Checkliste 2026)

Gute Antwort: „Wir haben für jede Tour eine fest benannte Vertretungskraft. Bei kurzfristigem Ausfall kommt sie noch am gleichen Tag. Wenn das ausnahmsweise nicht klappt, hören Sie es spätestens eine Stunde vor dem Termin von uns — wir lassen niemanden warten." Warnsignal: ausweichende Antworten wie „das klappt eigentlich immer" oder „wir geben unser Bestes".

Frage 4 — Wie war die letzte Prüfung durch den Medizinischen Dienst?

Seit 2020 gilt das neue Qualitätsdarstellungsverfahren des Medizinischen Dienstes. Statt der alten Pflege-„Schulnoten" gibt es jetzt Qualitätsindikatoren mit Ergebnisbezug — gemessen wird, wie es Pflegebedürftigen tatsächlich geht (Druckstellen, Mangelernährung, Beziehungsqualität). Diese Berichte sind öffentlich und müssen vom Pflegedienst auf Anfrage ausgehändigt werden.

Bitten Sie um den letzten Prüfbericht. Ein guter Pflegedienst legt ihn ungefragt vor, erklärt jeden Punkt und sagt, was er bei dokumentierten Schwächen verändert hat. Ausweichen ist ein Warnsignal.

Verträge und Kosten — die nächsten vier Fragen

Frage 5 — Welche Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI wird angewendet?

In Nordrhein-Westfalen gilt für ambulante Pflege ein einheitliches Leistungskomplex-System. Der Pflegedienst rechnet Leistungskomplexe (Körperpflege, Mobilisation, etc.) mit der Pflegekasse ab. Die Punktwerte und Komplexe werden zwischen Pflegekassen und Pflegedienstverbänden verhandelt.

Sie sollten wissen: Welche Leistungskomplexe braucht meine Mutter konkret? Wie viele Punkte sind das? Welcher Eurobetrag steht in der Sachleistungsabrechnung? Ein seriöser Pflegedienst macht Ihnen vor Vertragsabschluss eine Kostenvorschau mit konkreten Leistungskomplex-Beträgen, die Ihrem Pflegegrad-Budget gegenüberstehen.

Frage 6 — Welche Kündigungsfrist hat der Pflegevertrag?

Pflegeverträge laufen meist unbefristet mit Kündigungsfristen zwischen 14 Tagen und drei Monaten. Gut: 14 Tage zum Monatsende oder „jederzeit ohne Frist aus wichtigem Grund". Akzeptabel: ein Monat zum Monatsende. Warnsignal: Drei-Monats-Frist mit fester Mindestlaufzeit, automatischer Verlängerung oder gar Vertragsstrafen bei vorzeitigem Wechsel. Sie sollen das Geschäft entwickeln wollen, nicht Ihre Mutter wegsperren können.

Frage 7 — Was geht direkt mit der Pflegekasse, was zahlen wir selbst?

Hier wird der Vertrag konkret. Stellen Sie sich diese Fragen Stück für Stück durch:

  • Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI: geht direkt mit der Pflegekasse, bis zum Pflegegrad-Höchstsatz (bei PG 3 z. B. 1.497 €/Monat in 2026)
  • Behandlungspflege nach § 37 SGB V (verordnet vom Arzt): geht direkt mit der Krankenkasse, Sie zahlen nichts
  • Entlastungsbetrag § 45b SGB XI: 131 €/Monat — wird über § 45a-zugelassene Angebote abgerechnet
  • Verhinderungspflege § 39 SGB XI: bis 3.539 €/Jahr aus dem gemeinsamen Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI), eigenständige Antragstellung
  • Eigenanteil: wenn Ihre Pflege das Sachleistungs-Budget überschreitet, kommt eine Privatrechnung

Ein guter Pflegedienst gibt Ihnen eine monatliche Übersicht, was wohin abgerechnet wurde — kein Zahlen-Brei am Jahresende.

Frage 8 — Was passiert bei einer Pflegegrad-Änderung?

Pflegegrade sind nicht statisch. Wenn sich der Zustand verschlechtert (oder bessert), beantragen Sie eine Höherstufung. Was passiert dann mit dem Pflegevertrag?

Gute Antwort: „Wir passen den Leistungsplan automatisch an die neue Pflegegrad-Höchstgrenze an und unterstützen Sie beim Antrag — kostenlos, weil das zu unserem Beratungsauftrag gehört." Warnsignal: „Sie müssen den Antrag selbst stellen, dann sprechen wir nochmal." Pflegedienste, die Sie beim Antrag aktiv unterstützen, sind Gold wert — der Antrag ist anspruchsvoll, und gerade bei Demenz sind Höherstufungen oft notwendig.

Service und Erreichbarkeit — die letzten vier Fragen

Frage 9 — Wie schnell sind Sie bei akutem Bedarf da?

Ein Sturz, eine neue Wundversorgung, ein plötzlich erhöhter Pflegebedarf nach einem Krankenhausaufenthalt — die Pflege muss reagieren können. Fragen Sie nach konkreten Reaktionszeiten:

Gute Antwort: „Bei einer ärztlich verordneten Behandlungspflege starten wir spätestens am nächsten Werktag. Bei Akutpflege nach Klinik-Entlassung sind wir innerhalb von 24 Stunden vor Ort, sofern wir Kapazität haben. Wenn nicht, sagen wir ehrlich, dass wir eine Woche brauchen, statt unrealistisch zu versprechen." Vermeiden Sie Anbieter, die alles sofort versprechen — das stimmt nie.

Frage 10 — Gibt es eine Rufbereitschaft außerhalb der Tour-Zeiten?

Pflegetouren sind in der Regel zwischen 6:00 und 22:00 Uhr. Was passiert, wenn nachts etwas ist? Ein guter Pflegedienst hat eine Hotline oder Bereitschaftsnummer, die rund um die Uhr erreichbar ist — nicht für Einsätze (das gibt der ambulante Dienst nicht her), aber für Rückfragen und Eskalation. Wer sich nicht mehr meldet, wenn die Tour zu Ende ist, lässt Sie nachts im Regen stehen.

Frage 11 — Wie ist Ihr Beschwerdemanagement organisiert?

Pflichten der ambulanten Pflegedienste sind in § 12 SGB XI und im Versorgungsvertrag definiert. Ein Beschwerdemanagement gehört dazu. Sie sollten wissen:

  • Wer ist Ansprechpartner für Beschwerden? (Pflegedienstleitung mit Namen)
  • Wie schnell wird eine Beschwerde behandelt? (idealerweise 48 Stunden)
  • Wie wird Ihnen das Ergebnis kommuniziert? (schriftlich, mit Konsequenzen)
  • Gibt es Beschwerden, die intern dokumentiert werden? (gute Antwort: ja, mit Auswertung)

Ein Anbieter, der sagt „Beschwerden haben wir nicht", ist entweder unehrlich oder spürt Ihre Unzufriedenheit erst, wenn Sie kündigen.

Frage 12 — Wie unterstützen Sie uns bei Hilfsmitteln und weiteren Sozialleistungen?

Die Pflegedienstleistung endet nicht mit der Pflege. Gute Pflegedienste vermitteln aktiv Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI, 42 € monatlich für Verbrauchsmittel), Hilfsmittel mit Hilfsmittelnummer (Rollator, Pflegebett etc. auf Verordnung), Wohnumfeld-Anpassungen (bis 4.000 € nach § 40 Abs. 4 SGB XI) und beantragen Folge-Verordnungen für SGB-V-Leistungen. Die Frage: Wie aktiv begleitet uns der Pflegedienst durch das Sozialleistungssystem?

Gute Antwort: „Bei der ersten Visite machen wir mit Ihnen gemeinsam eine Bestandsaufnahme aller verfügbaren Leistungen und sagen, was wir für Sie übernehmen und was Sie selbst beantragen müssen." Warnsignal: „Hilfsmittel müssen Sie selbst beim Sanitätshaus bestellen." Stimmt rechtlich oft nicht, und ist ein Hinweis darauf, dass der Pflegedienst seine Beratungsfunktion nicht ernst nimmt.

Was Sie nach dem Erstgespräch tun sollten

Schreiben Sie sich unmittelbar nach dem Gespräch auf, wie Sie sich gefühlt haben. Sie haben das Recht, mehrere Pflegedienste zu vergleichen, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. In Bochum gibt es mehrere Dutzend zugelassene ambulante Pflegedienste — die meisten machen zwei bis drei Erstgespräche pro Woche, das ist normal.

Wenn Sie sich zwischen zwei Anbietern nicht entscheiden können, bitten Sie um einen Probe-Einsatz für ein bis zwei Wochen. Gute Anbieter ermöglichen das. Was Sie dabei beobachten: Sind die Pflegekräfte pünktlich? Halten sie sich an Absprachen? Wirkt Ihr:e Angehörige:r entspannter oder gestresster? Vertrauen Sie Ihrem Eindruck.

Was, wenn Sie wechseln wollen?

Sie sind nie auf einen Pflegedienst angewiesen. Wenn die Qualität nicht passt:

  1. Sprechen Sie das Problem direkt an — schriftlich, an die Pflegedienstleitung, mit konkretem Anlass. Geben Sie 14 Tage Zeit zur Korrektur.
  2. Kündigen Sie formal — Schriftform, Einschreiben, mit Hinweis auf die vertragliche Frist oder „aus wichtigem Grund fristlos".
  3. Suchen Sie parallel den neuen Dienst — die Pflege darf keinen Tag aussetzen, gerade nicht bei Behandlungspflege.
  4. Stellen Sie die Akte umgeschrieben — gute Pflegedienste übergeben Pflegedokumentation und SGB-V-Verordnungen aktiv an den Nachfolger.

Beim Wechsel verlieren Sie keine Leistungen. Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag — alles läuft weiter.

So unterscheidet sich BeHome Care in Bochum

Wir kommen in Bochum und im gesamten Ruhrgebiet mehrfach täglich zu unseren Klient:innen. Wir arbeiten mit Bezugspflege (zwei bis drei feste Pflegekräfte pro Klient:in), mit transparenten Kostenvorschauen vor Vertragsabschluss, mit 14 Tagen Kündigungsfrist zum Monatsende und einer Pflegedienstleitung, die persönlich erreichbar ist — nicht nur über die Hotline.

Was uns wichtig ist: Wir sagen, wenn wir nicht der richtige Anbieter sind. Wenn jemand Live-In-Pflege braucht (nicht unser Modell), wenn die Versorgungsgrenzen wirklich ein Heim oder eine Pflege-WG verlangen, wenn der Bedarf nicht zu unseren Touren passt — sagen wir das beim Erstgespräch. Sie verlieren keine Zeit, und wir verlieren keine Klient:innen, die unzufrieden werden.

Kostenloses Erstgespräch in Bochum vereinbarenMehr zu unseren PflegeleistungenBehandlungspflege nach § 37 SGB V


Weiterführend:


Stand: Juli 2026. Beträge und gesetzliche Grundlagen können sich ändern — wir aktualisieren bei jeder relevanten Änderung.

Quellen: § 71 SGB XI (Zulassung Pflegeeinrichtungen) · § 89 SGB XI (Vergütungsvereinbarung) · § 36 SGB XI (Pflegesachleistung) · § 12 SGB XI (Pflegedienst-Pflichten) · § 38 SGB XI (Kombinationsleistung) · § 42a SGB XI (Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs-/Kurzzeitpflege 3.539 €) · § 40 SGB XI (Hilfsmittel 42 € + Wohnumfeld 4.000 €) · § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag 131 €) · § 37 SGB V (Behandlungspflege) · Qualitätsdarstellungsverfahren MD (Stand 2020/2026) · GKV-Spitzenverband Rundschreiben SGB XI 01.01.2026

Portrait von Sarah Müller
Fachbeitrag von

Sarah Müller

Teamleitung BeHome Care

Sarah Müller leitet seit über 10 Jahren die Pflege bei BeHome Care. Ihre Expertise liegt in der Strukturierung von Pflege-WGs und der Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege.

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Fachlich geprüft von Katja Niedzwecki, Stellv. Pflegedienstleitung · Stand: Juli 2026
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