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Ratgeber · Angehörige & Alltag

Rente für pflegende Angehörige: Was die Pflegekasse einzahlt

Zehn Stunden Pflege pro Woche genügen: Dann zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für Sie. Voraussetzungen, Entgeltpunkte und der Weg zum Antrag.

L Lisa Richter ca. 5 Min. Lesezeit
Rente für pflegende Angehörige: Was die Pflegekasse einzahlt

Auf einen Blick: Wer zu Hause pflegt, zahlt dafür oft mit der eigenen Rente — muss es aber nicht. Nach § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für Pflegepersonen, wenn drei Dinge zusammenkommen: mindestens Pflegegrad 2, mindestens zehn Stunden Pflege pro Woche verteilt auf zwei Tage, und höchstens 30 Stunden eigene Erwerbstätigkeit. Die Pflegeperson zahlt nichts. Je nach Pflegegrad und Leistungsart kommen so rund 0,27 bis 1,0 Entgeltpunkte pro Pflegejahr zusammen. Dazu gibt es beitragsfreien Unfallversicherungsschutz und unter bestimmten Bedingungen eine Absicherung in der Arbeitslosenversicherung.

Pflege kostet Zeit, Kraft und sehr oft Erwerbsjahre. Dass dafür ein Ausgleich existiert, wissen viele Angehörige nicht — und beantragen ihn deshalb nicht. Dabei muss niemand etwas einzahlen: Es geht nur darum, der Pflegekasse zu melden, dass gepflegt wird.

Die drei Voraussetzungen

Alle drei müssen erfüllt sein:

  1. Pflegegrad 2 oder höher bei der gepflegten Person, und sie bezieht Leistungen der sozialen oder privaten Pflege-Pflichtversicherung.
  2. Mindestens zehn Stunden Pflege pro Woche, regelmäßig verteilt auf mindestens zwei Tage. Die zehn Stunden dürfen auf mehrere pflegebedürftige Personen zusammengerechnet werden.
  3. Höchstens 30 Stunden eigene Erwerbstätigkeit pro Woche. Wer Vollzeit arbeitet, fällt heraus.

Die Pflege muss nicht erwerbsmäßig erfolgen und in der häuslichen Umgebung stattfinden. Pflegegeld, das Sie von der gepflegten Person weitergereicht bekommen, macht die Pflege nicht erwerbsmäßig — das ist eine der häufigsten Fehlannahmen.

Und: Es muss keine Verwandtschaft bestehen. Auch Nachbarinnen, Freunde oder ehrenamtlich Helfende können Pflegeperson im Sinne des Gesetzes sein.

Was dabei herauskommt

Die Beitragshöhe richtet sich nach Pflegegrad und Leistungsart. Wird ausschließlich Pflegegeld bezogen, fällt sie höher aus als bei vollem Bezug von Pflegesachleistungen; die Kombinationsleistung liegt dazwischen. Der Grund ist nachvollziehbar: Bei der Sachleistung übernimmt ein Pflegedienst einen Teil der Arbeit.

Entgeltpunkte je volles Pflegejahr · Pflegegrad 2

rund 0,27

Pflegegrad 3

rund 0,43

Pflegegrad 4

rund 0,70

Pflegegrad 5

rund 1,00

Beitragszahler

die Pflegekasse, nicht Sie

Ein voller Entgeltpunkt entspricht ungefähr dem, was eine Person mit Durchschnittsverdienst in einem Jahr erwirbt. Ein Jahr Pflege bei Pflegegrad 5 mit Pflegegeld wirkt also ähnlich wie ein durchschnittliches Arbeitsjahr.

Rente für pflegende Angehörige: Was die Pflegekasse einzahlt

In monatlicher Rente ausgedrückt begründet ein volles Pflegejahr — je nach Pflegegrad und Leistungsart — einen zusätzlichen Anspruch von etwa 7 bis 37 Euro. Das klingt wenig. Über fünf Jahre Pflege bei Pflegegrad 4 summiert es sich auf einen spürbaren Betrag, der lebenslang gezahlt wird.

Was die zehn Stunden tatsächlich umfassen

An der Zehn-Stunden-Grenze scheitern Anträge seltener, als Angehörige befürchten — weil die meisten ihre eigene Leistung zu klein rechnen.

Mitgezählt wird nicht nur die Körperpflege. Zur Pflegetätigkeit gehören ebenso die Unterstützung bei der Ernährung, bei der Mobilität in der Wohnung und außerhalb, die hauswirtschaftliche Versorgung — Einkaufen, Kochen, Wäsche, Reinigung — sowie die Hilfe bei der Gestaltung des Alltagslebens und bei sozialen Kontakten.

Rechnen Sie einmal einen normalen Tag durch: morgens beim Anziehen helfen, Frühstück richten, Medikamente stellen, mittags Essen bringen, zweimal die Woche einkaufen, einmal im Monat zum Facharzt begleiten, Wäsche, Anrufe bei der Kasse, abends noch einmal vorbeisehen. In den meisten Haushalten liegt man damit deutlich über zehn Stunden in der Woche — ohne dass jemand von „Pflege" spricht.

Was dagegen nicht zählt: reine Gesellschaft ohne Unterstützungsbezug und Tätigkeiten, die Sie ohnehin für den eigenen Haushalt erledigen würden.

Zwei Pflegepersonen, eine pflegebedürftige Person

Teilen sich zwei Angehörige die Pflege — etwa zwei Geschwister —, kann die Beitragspflicht für beide bestehen, sofern jede für sich auf zehn Stunden an zwei Tagen kommt. Die Beiträge werden dann nach dem jeweiligen Anteil am Gesamtaufwand aufgeteilt.

Das ist ein Punkt, der in Familien regelmäßig übersehen wird: Nicht nur die Person, die hauptsächlich pflegt, kann gemeldet werden. Geben Sie im Fragebogen beide an und beschreiben Sie die Aufteilung.

Was sonst noch mitläuft

Unfallversicherung. Pflegepersonen stehen beitragsfrei unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz. Erfasst sind die anerkannten pflegerischen Maßnahmen, Hilfen bei der Haushaltsführung und — wenn Sie in einer anderen Wohnung pflegen — der direkte Hin- und Rückweg. Stürzen Sie auf dem Weg zur Mutter, ist das ein Wegeunfall.

Arbeitslosenversicherung. Wer wegen der Pflege aus dem Beruf aussteigt, kann weiter in der Arbeitslosenversicherung abgesichert bleiben. Voraussetzung ist unter anderem, dass unmittelbar vor der Pflege Versicherungspflicht bestand oder eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen wurde, und dass dazwischen höchstens ein Monat liegt. Die Beiträge trägt allein die Pflegeversicherung.

Genau an dieser Ein-Monats-Frist scheitert es häufig. Wer den Ausstieg plant, sollte sie kennen, bevor der Arbeitsvertrag endet.

Beiträge im Urlaub. Die Pflegekasse zahlt die Rentenbeiträge auch während eines Erholungsurlaubs der Pflegeperson weiter — bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Eine Auszeit über die Verhinderungspflege kostet also keine Rentenpunkte. Finanziert wird die Ersatzversorgung aus dem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nach § 42a SGB XI mit bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr, ab Pflegegrad 2. Wer die Auszeit nicht nimmt, verschenkt also zweierlei: die Erholung und das Budget.

So läuft der Antrag

Der Weg ist kurz und wird trotzdem oft nicht gegangen.

  1. Fragebogen zur Feststellung der Beitragspflicht bei der Pflegekasse der gepflegten Person anfordern. Jede Kasse hat ihn; er heißt je nach Kasse etwas anders.
  2. Ausfüllen — mit realistischen Zeitangaben. Hier zählt, was Sie tatsächlich tun, einschließlich hauswirtschaftlicher Unterstützung und Begleitung zu Terminen.
  3. Zurücksenden. Die Pflegekasse prüft und meldet die Beitragszahlung an die Rentenversicherung.
  4. Rentenversicherungsverlauf prüfen — nach einigen Monaten sollten die Zeiten dort auftauchen. Tun sie das nicht, nachfassen.

Ein wichtiger Hinweis zu den Zeitangaben: Der Medizinische Dienst erfasst bei der Begutachtung bereits, wer pflegt und in welchem Umfang. Weichen Ihre Angaben stark davon ab, kommt es zu Rückfragen. Schildern Sie den Alltag so, wie er ist — auch die Nachtstunden und die Zeit, die das Organisieren von Terminen kostet.

Wenn Sie es in der Vergangenheit versäumt haben

Rückwirkende Anerkennung ist grundsätzlich möglich, aber nicht unbegrenzt. Melden Sie sich bei der Pflegekasse und schildern Sie den Zeitraum. Je weiter er zurückliegt, desto mehr Nachweise brauchen Sie — Pflegegradbescheide, Gutachten, Angaben zur eigenen Arbeitszeit.

Warten Sie damit nicht. Jeder Monat, der ohne Meldung vergeht, ist einer, in dem möglicherweise nichts eingezahlt wird.

Der Punkt, an dem viele zögern

Eine Sorge taucht in Beratungsgesprächen regelmäßig auf: „Wenn ich angebe, dass ich zehn Stunden pflege, kürzt die Kasse dann die Leistungen?"

Nein. Die Meldung als Pflegeperson hat keinen Einfluss auf den Pflegegrad oder auf die Höhe der Leistungen. Sie ist eine eigene Angelegenheit zwischen Ihnen, der Pflegekasse und der Rentenversicherung.

Die zweite Sorge betrifft die Kombination mit einem Pflegedienst: Wer einen Dienst beauftragt, verliert den Anspruch nicht. Die Beitragshöhe sinkt bei reiner Sachleistung zwar, aber Pflege findet weiterhin statt — und zehn Stunden kommen in den meisten Haushalten auch dann zusammen.

Was das in Bochum und im Ruhrgebiet bedeutet

In der täglichen Arbeit von BeHome Care in Bochum und Wattenscheid sehen wir beides: Familien, die seit Jahren pflegen und nie gemeldet haben, und solche, die aus Sorge vor Leistungskürzungen bewusst darauf verzichten.

Beides kostet Geld, das zusteht. Wir fragen deshalb im Erstgespräch danach — nicht weil es unser Geschäft betrifft, sondern weil es ein Punkt ist, den außer der Pflegekasse niemand anspricht.

Wenn Sie Pflege und Beruf parallel organisieren, lohnt zusätzlich ein Blick auf Pflegezeit und Familienpflegezeit — die 30-Stunden-Grenze und eine Freistellung greifen oft ineinander.

Häufige Fragen

Muss ich etwas einzahlen? Nein. Die Beiträge trägt die Pflegekasse beziehungsweise das private Pflegeversicherungsunternehmen.

Ich pflege zwei Personen. Zählt das zusammen? Ja. Die Pflegezeiten mehrerer pflegebedürftiger Personen dürfen für die Zehn-Stunden-Grenze zusammengerechnet werden.

Ich arbeite 32 Stunden. Fällt das raus? Grundsätzlich ja — die Grenze liegt bei 30 Stunden regelmäßiger Erwerbstätigkeit. Ein Gespräch über Arbeitszeitreduzierung kann sich allein deshalb rechnen.

Verliere ich die Beiträge, wenn ich in den Urlaub fahre? Nein. Für bis zu acht Wochen Erholungsurlaub im Jahr zahlt die Pflegekasse weiter.

Zählt die Zeit, die ich mit Anträgen und Telefonaten verbringe? Die Hilfe bei der Gestaltung des Alltagslebens gehört zur Pflegetätigkeit, und dazu zählt auch die Organisation rund um die Versorgung. Führen Sie diese Zeiten im Fragebogen auf, statt sie unter den Tisch fallen zu lassen.

Was passiert, wenn die gepflegte Person ins Heim zieht? Dann endet die Beitragspflicht, weil die häusliche Pflege wegfällt. Melden Sie die Änderung der Pflegekasse — rückwirkend korrigierte Zeiten machen mehr Arbeit als eine rechtzeitige Mitteilung.

Wirkt sich das auf meine eigene Rente mit 63 aus? Die Pflegezeiten zählen als Beitragszeiten und können dadurch auch für Wartezeiten relevant sein. Lassen Sie sich das bei der Rentenversicherung für Ihren konkreten Fall bestätigen.

Gilt das auch ohne Verwandtschaft? Ja. Entscheidend ist die nicht erwerbsmäßige Pflege in häuslicher Umgebung, nicht der Verwandtschaftsgrad.


Unsicher, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen? Wir gehen die Stunden mit Ihnen durch und sagen, was in den Fragebogen gehört. Telefon 02327 4177490 oder über das Kontaktformular.

Weiterführend:

Quellen:

Stand: Oktober 2026. Entgeltpunkte sind gerundete Richtwerte und hängen von Pflegegrad und Leistungsart ab; verbindlich ist die Berechnung der Rentenversicherung. Wir prüfen diesen Ratgeber bei jeder Änderung nach.

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Fachbeitrag von

Lisa Richter

Zertifizierte Pflegeberaterin

Lisa Richter berät täglich Familien in Bochum rund um Pflegegrade, Entlastungsangebote und optimale Wohnlösungen im Alter.

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Fachlich geprüft von Katja Niedzwecki, Stellv. Pflegedienstleitung · Stand: Oktober 2026
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