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Pflegegeld oder Pflegesachleistung — welcher Mix lohnt sich wirklich?
Ratgeber

Pflegegeld oder Pflegesachleistung — welcher Mix lohnt sich wirklich?

Sarah Müller · · ca. 5 Min. Lesezeit

„Was ist denn besser — Pflegegeld oder einen Pflegedienst nehmen?" Diese Frage höre ich in jedem Beratungsgespräch. Meistens innerhalb der ersten zehn Minuten. Und ich verstehe, warum: Auf den ersten Blick sind die Zahlen verwirrend.

Bei Pflegegrad 3 stehen Ihnen monatlich entweder 599 Euro Pflegegeld zur freien Verfügung — oder 1.497 Euro Pflegesachleistung für einen Pflegedienst. Das eine ist mehr als das Doppelte des anderen. Trotzdem entscheiden sich rund 60 Prozent aller Pflegebedürftigen in Deutschland für das niedrigere Pflegegeld. Warum? Und ist das wirklich die beste Wahl?

Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an. Und für die meisten Familien ist die Kombination aus beidem optimal. Hier erkläre ich, warum.

Die drei Modelle in einem Satz

  • Pflegegeld § 37 SGB XI: Die Kasse zahlt monatlich einen festen Betrag direkt an Sie aus. Sie organisieren die Pflege selbst — meist über Angehörige.
  • Pflegesachleistung § 36 SGB XI: Die Kasse zahlt einen festen Budgetbetrag direkt an einen zugelassenen Pflegedienst. Sie sehen keinen Cent davon — bekommen aber professionelle Pflege ohne Eigenanteil.
  • Kombinationsleistung § 38 SGB XI: Sie kombinieren beides anteilig. Der Pflegedienst nutzt einen Prozentsatz der Sachleistung, den Rest bekommen Sie als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.

So weit die Definitionen. Jetzt die Realität.

Was Pflegegeld wirklich bedeutet

Pflegegeld klingt einfach. Sie bekommen Geld auf Ihr Konto, geben es vielleicht an die Tochter weiter, die jeden Tag vorbeikommt. Fertig. So einfach ist es aber nur, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:

  • Es gibt eine Person, die täglich Zeit hat (Angehörige, Nachbar, befreundete Pflegekraft auf 538-€-Basis)
  • Diese Person kann auch die körperlich anspruchsvollen Sachen leisten (waschen, umlagern, transferieren)
  • Diese Person bleibt dauerhaft verfügbar — auch in den nächsten Jahren

Wenn auch nur eines davon wackelt, wird Pflegegeld zur Falle. Wir sehen das oft: Die Tochter hat eigentlich Vollzeitjob, schiebt jeden Morgen vor der Arbeit den Vater zur Toilette, abends nach der Arbeit wieder — und kollabiert nach acht Monaten. Pflegegeld hat sie 599 Euro im Monat eingebracht, kostet hat sie 30 Stunden zusätzliche Arbeit pro Woche. Stundenlohn rechnerisch: 4,99 Euro. Daneben ihre eigene Gesundheit.

Was Pflegegeld zusätzlich erfordert (oft vergessen):

  • Pflichtberatung § 37.3 SGB XI zweimal pro Jahr (kostenlos, kann BHC durchführen — sonst kürzt die Kasse das Pflegegeld!)
  • Rentenpunkte-Anmeldung der Pflegeperson bei der Kasse, falls sie davon profitieren soll (eigenes Formular)
  • Krankheitsfall absichern: Was passiert, wenn die pflegende Tochter selbst krank wird? Ohne Plan = Krise.

Was Pflegesachleistung wirklich bedeutet

Pflegesachleistung klingt teurer und komplexer. In der Praxis ist sie oft entlastender. Ein konkretes Beispiel:

Frau K., Pflegegrad 3, Bochum-Wattenscheid. Tochter Berufstätig, kommt 2-3 mal die Woche vorbei. Versorgungsplan mit BHC:

  • Morgens 6:30: Pflegekraft kommt 40 Minuten — Körperpflege, Anziehen, Medikamentengabe, Frühstück richten
  • Abends 19:00: 25 Minuten — Abendpflege, Medikamentengabe, Lagern fürs Bett
  • Nachmittags zweimal pro Woche: 20 Minuten — Insulingabe + Vital-Check

Diese Versorgung kostet rund 1.450 Euro im Monat — passt also fast genau in den Sachleistungs-Topf von 1.497 Euro. Eigenanteil für Frau K. und ihre Tochter: 0 Euro. Die Tochter kommt jetzt 2 mal pro Woche zum gemeinsamen Kaffeetrinken, nicht mehr zum Waschen. Beide sagen heute: „Das hat unsere Beziehung gerettet."

Was Pflegesachleistung zusätzlich bringt:

  • Pflegefachkraft statt Angehörige bei medizinischen Sachen (Wundversorgung, Medikamenten-Management, Insulin)
  • Dokumentationspflicht — jede Pflegeleistung wird schriftlich festgehalten, was bei MDK-Begutachtungen Gold wert ist
  • Vertretung im Krankheitsfall — wenn die Stamm-Pflegekraft krank wird, kommt ein Kollege; bei Pflegegeld müssten Sie selbst eine Vertretung organisieren

Wann die Kombination optimal ist (3 Beispielrechnungen)

Hier liegt der eigentliche Trick. Die wenigsten wissen: Sie müssen sich nicht entscheiden. Sie können prozentual mischen.

Beispiel Pflegegrad 2 (Sachleistung 796 €, Pflegegeld 347 €)

Ausgangslage: Sohn kommt täglich vormittags für eine Stunde (Frühstück, Anziehen, Spaziergang). Pflegedienst soll abends 30 Minuten kommen (Insulingabe + Bettfertig-Machen).

  • Pflegedienst nutzt 50 % des Sachleistungs-Topfs = 398 € direkt mit der Kasse
  • Verbleibende 50 % = 50 % von 347 € Pflegegeld = 173,50 € auf das Konto als Aufwandsentschädigung für den Sohn
  • Gesamtwert pro Monat: 571,50 € — komplett von der Kasse finanziert

Das ist das beste Verhältnis aus „familiäre Wärme + professionelle Insulinverwaltung". Sohn ist nicht überfordert (täglich nur eine Stunde), bekommt aber etwas auf die Hand. Die medizinisch heikle Insulingabe übernimmt eine ausgebildete Fachkraft.

Beispiel Pflegegrad 3 (Sachleistung 1.497 €, Pflegegeld 599 €)

Ausgangslage: Ehefrau (76) ist Hauptpflegeperson, aber durch Bandscheibenvorfall körperlich eingeschränkt. Pflegedienst übernimmt die körperlich anstrengenden Sachen.

  • Pflegedienst übernimmt morgens + abends + zweimal nachmittags = ca. 60 % der Sachleistung = 898 € direkt mit der Kasse
  • Pflegegeld-Anteil 40 % = 240 € pro Monat an die Ehefrau als Aufwandsentschädigung für ihre Zwischen-Versorgung (Essen kochen, Trinken anreichen, Gesellschaft leisten)
  • Plus Entlastungsbetrag § 45b = 131 € für Hauswirtschaft (Putzen, Einkauf)
  • Gesamtwert pro Monat: 1.269 € — komplett von der Kasse finanziert

Die Ehefrau muss nicht mehr körperlich pflegen, behält aber die emotionale Verantwortung und bekommt 240 € auf die Hand. Bei Bedarf nutzt die Familie zusätzlich Tagespflege als eigenen Topf (1.497 € extra).

Beispiel Pflegegrad 4 (Sachleistung 1.859 €, Pflegegeld 800 €)

Ausgangslage: Schwerstpflegebedürftig nach Schlaganfall, 24-Stunden-Beobachtung nötig. Tochter wohnt im Haus.

  • Pflegedienst kommt 3 mal täglich (morgens, mittags, abends), nutzt 80 % der Sachleistung = 1.487 € direkt mit der Kasse
  • Pflegegeld-Anteil 20 % = 160 € pro Monat an die Tochter für die Nachtwachen und Zwischen-Versorgung
  • Entlastungsbetrag 131 € + Verhinderungspflege aus dem gemeinsamen Jahresbetrag (bis 3.539 €/Jahr, bis zu 8 Wochen) für den Tochter-Urlaub
  • Gesamtwert pro Monat: 1.778 € + Jahres-Reserve bis 3.539 €

Hier ist die Kombination essentiell, weil weder Pflegegeld alleine (Tochter würde zusammenbrechen) noch reine Sachleistung (Pflegedienst kann keine 24h-Nachtwachen leisten) funktioniert.

Die drei häufigsten Denkfehler

Denkfehler 1: „Pflegegeld ist netto besser, weil ich es behalte." Das stimmt nur, wenn Sie wirklich jemanden haben, der die Pflege übernimmt — UND wenn diese Person ihre eigene Belastbarkeit realistisch einschätzt. In etwa 70 Prozent der Fälle, in denen Familien anfangs „nur Pflegegeld" wählen, kommen sie nach 6-12 Monaten zurück und wollen doch einen Pflegedienst dazu. Dann hat man Zeit verloren und Belastung gesammelt.

Denkfehler 2: „Pflegesachleistung lohnt nur, wenn ich den Topf voll ausschöpfe." Falsch. Auch wenn der Pflegedienst nur 40 Prozent des Topfs nutzt, bekommen Sie automatisch 60 Prozent als Pflegegeld dazu. Sie verlieren also nichts.

Denkfehler 3: „Pflegegeld kürzt sich, wenn der Pflegedienst kommt." Nur anteilig. Wenn der Pflegedienst 30 Prozent des Sachleistungs-Topfs nutzt, bekommen Sie noch 70 Prozent des Pflegegelds — das wird mathematisch immer richtig verrechnet, nie willkürlich.

So entscheiden Sie konkret

Drei Fragen helfen meistens:

  1. Gibt es eine Person, die täglich mehrere Stunden Zeit hat? Wenn nein → mindestens 70 Prozent Sachleistung.
  2. Sind medizinische Maßnahmen nötig? Insulingabe, Wundversorgung, Medikamentenmanagement → mindestens 50 Prozent Sachleistung.
  3. Wer trägt das Risiko, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt? Wenn niemand → mindestens 80 Prozent Sachleistung als Sicherheitsnetz.

Bei BeHome Care rechnen wir mit Ihnen die optimale Aufteilung durch — kostenlos, ohne Verpflichtung. Wir kennen die Stundensätze (vdek-NRW für ambulante Pflege), kennen die Kombinations-Mathematik und passen es genau an Ihre Familiensituation an. In Bochum, Wattenscheid, Eppendorf, Weitmar erreichen Sie uns unter +49 2327 4177490.

Tiefer einsteigen? → Pflegegrad 2 — alle Leistungen 2026 · Pflegegrad 3 — Leistungen + Geld + Sachleistung · Übersicht Pflegegrad in Bochum


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Teamleitung BeHome Care

Sarah Müller leitet seit über 10 Jahren die Pflege bei BeHome Care. Ihre Expertise liegt in der Strukturierung von Pflege-WGs und der Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege.

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