Auf einen Blick: Ein Pflegetagebuch ist freiwillig — aber es ist das wirksamste Mittel, damit die Begutachtung den echten Hilfebedarf trifft und nicht den Eindruck eines guten Tages. Führen Sie es ein bis zwei Wochen lang, täglich und zeitnah, orientiert an den sechs Modulen des Begutachtungsinstruments nach § 14 SGB XI. Entscheidend sind nicht Minuten allein, sondern der Grad der Selbstständigkeit: Was gelingt allein, was nur mit Anleitung, was gar nicht mehr? Genau danach vergibt der Medizinische Dienst die Punkte, aus denen der Pflegegrad folgt.
Vor der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD, früher „MDK") fühlen sich viele Familien unsicher: Wird der wahre Hilfebedarf überhaupt richtig erkannt? Ein Pflegetagebuch ist das wirksamste Mittel, um genau das sicherzustellen. Es dokumentiert über ein bis zwei Wochen, wobei und wie viel Unterstützung im Alltag wirklich nötig ist – und liefert dem Gutachter handfeste Belege statt vager Erinnerungen. Wir zeigen, wie Sie es richtig führen, was hineingehört und stellen eine einfache Vorlage vor.
Warum ein Pflegetagebuch so wichtig ist
Bei der Begutachtung entscheidet ein einziger Termin über den Pflegegrad – und damit über Pflegegeld und Leistungen. Das Problem: An einem „guten Tag" wirkt vieles leichter, als es im Alltag tatsächlich ist. Pflegende Angehörige untertreiben zudem oft, weil ihnen die Hilfe selbstverständlich geworden ist.
Ein Pflegetagebuch wirkt dem entgegen. Es:
- macht den tatsächlichen, wiederkehrenden Hilfebedarf sichtbar,
- deckt auch nächtlichen Aufwand und schwankende Tage auf,
- gibt Ihnen im Gespräch Sicherheit und Struktur,
- dient dem Gutachter als objektive Grundlage für eine faire Einstufung.
Was Sie dokumentieren sollten – die 6 Lebensbereiche
Die Einstufung folgt dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) mit sechs Modulen. Orientieren Sie Ihr Tagebuch daran:
- Mobilität – Aufstehen, Umsetzen, Treppensteigen, Fortbewegung in der Wohnung.
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – Orientierung, Erinnern, Entscheidungen, Gespräche.
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – Unruhe, Ängste, nächtliches Umherlaufen, Abwehr.
- Selbstversorgung – Waschen, An-/Auskleiden, Essen, Trinken, Toilettengang.
- Bewältigung krankheits-/therapiebedingter Anforderungen – Medikamente, Verbände, Arztbesuche, Hilfsmittel.
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte – Tagesstruktur, Beschäftigung, Kontakte.
Notieren Sie zu jeder Tätigkeit: Art der Hilfe (nur Anleitung/Beaufsichtigung, teilweise Übernahme oder vollständige Übernahme), Dauer in Minuten, Häufigkeit und Besonderheiten.
Wie aus Ihren Notizen ein Pflegegrad wird
Viele Familien führen sorgfältig Minuten mit — und wundern sich, dass der Gutachter kaum danach fragt. Der Grund: Seit der Umstellung auf das Begutachtungsinstrument nach § 14 SGB XI zählt nicht mehr der Zeitaufwand, sondern die Selbstständigkeit. Für jede Tätigkeit wird bewertet, ob sie selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig oder unselbstständig gelingt.
Aus diesen Bewertungen entstehen Punkte in den sechs Modulen. Die Module gehen unterschiedlich stark in das Gesamtergebnis ein — die Selbstversorgung mit 40 Prozent am stärksten, Mobilität mit 10 Prozent vergleichsweise gering. Aus der gewichteten Summe ergibt sich ein Wert zwischen 0 und 100 Punkten, und daraus der Pflegegrad nach § 15 SGB XI.
Ab wie vielen Punkten welcher Pflegegrad
§ 15 SGB XI
Pflegegrad 2
ab 27 Punkte
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
§ 15 SGB XI
Pflegegrad 3
ab 47,5 Punkte
Schwere Beeinträchtigung
§ 15 SGB XI
Pflegegrad 4
ab 70 Punkte
Schwerste Beeinträchtigung
§ 15 SGB XI
Pflegegrad 5
ab 90 Punkte
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Für Ihr Tagebuch heißt das konkret: Notieren Sie neben Dauer und Häufigkeit vor allem, wie viel Ihre Angehörige oder Ihr Angehöriger noch selbst übernimmt. „Sie wäscht sich das Gesicht selbst, den Rücken und die Beine übernehme ich" sagt dem Gutachter mehr als „Waschen: 25 Minuten".
So führen Sie das Pflegetagebuch richtig
- Zeitraum: mindestens eine, besser zwei Wochen – inklusive Wochenende, da der Bedarf schwanken kann.
- Täglich und zeitnah eintragen, nicht aus der Erinnerung am Wochenende.
- Ehrlich und konkret: auch „schlechte Tage" gehören dazu. Schreiben Sie, was tatsächlich passiert ist, nicht was im Schnitt „normal" wäre.
- Uhrzeiten und Minuten festhalten – gerade nächtliche Hilfe wird sonst vergessen.
- Wenn möglich, von mehreren Personen führen lassen, die mithelfen.
Wann fangen Sie am besten an?
Sobald der Antrag gestellt ist. Zwischen Antrag und Begutachtungstermin liegen in der Regel einige Wochen — genau das ist das Fenster für ein aussagekräftiges Tagebuch. Wer erst anfängt, wenn der Termin schon feststeht, hat oft nur wenige Tage und damit ein zufälliges Bild.
Zwei Wochen sind der Richtwert. Kürzer als eine Woche lohnt kaum, weil Schwankungen dann nicht sichtbar werden; deutlich länger führt meist dazu, dass die Einträge dünner werden. Wichtiger als der Zeitraum ist die Regelmäßigkeit: lieber vierzehn knappe, ehrliche Tage als drei ausführliche und elf leere.
Ob Sie auf Papier oder digital schreiben, spielt keine Rolle — Hauptsache, es ist zum Termin ausgedruckt. Ein Heft am Küchentisch wird erfahrungsgemäß zuverlässiger geführt als eine App, die erst geöffnet werden muss.
Was Gutachter häufig vermissen
Aus der Begleitung vieler Begutachtungen kennen wir die immer gleichen Lücken:
Diese Punkte fehlen im Tagebuch am häufigsten
- Nächtlicher HilfebedarfAufstehen, Toilettengänge, Umlagern — zählt, wird aber selten notiert
- Beaufsichtigung ohne HandgriffDabeibleiben, damit nichts passiert, ist ebenfalls Unterstützung
- SchwankungenGute und schlechte Tage getrennt festhalten, statt zu mitteln
- Zeit für MotivationBei Demenz geht oft mehr Zeit ins Überzeugen als ins Tun
- Krankheitsbezogene AnforderungenMedikamente stellen, Blutzucker messen, Verbände, Arztwege
- VerhaltensauffälligkeitenUnruhe, Weglauftendenz, nächtliches Rufen — Modul 3 wird oft unterschätzt
Und ein Hinweis, der sich immer wieder auszahlt: Bereiten Sie das Tagebuch so vor, dass der Gutachter es mitnehmen kann. Eine Kopie, geheftet, mit Namen und Zeitraum auf der ersten Seite. Was in der Akte landet, wirkt weiter — was auf dem Küchentisch liegen bleibt, ist nach dem Termin vergessen.
Vorlage: So kann eine Tagebuch-Zeile aussehen
| Datum / Uhrzeit | Tätigkeit | Art der Hilfe | Dauer | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|
| 14.03., 07:30 | Waschen / Anziehen | teilweise Übernahme | 25 Min | braucht Pausen, Schwindel |
| 14.03., 12:00 | Essen reichen | vollständige Übernahme | 30 Min | isst nur mit Begleitung |
| 14.03., 02:15 | Toilettengang nachts | vollständige Übernahme | 15 Min | 2× pro Nacht |
Führen Sie für jeden Tag mehrere solcher Zeilen. Eine fertige Vorlage zum Ausdrucken stellen wir Ihnen auf Wunsch im kostenlosen Erstgespräch zur Verfügung.
Was Sie am Begutachtungstag damit tun
Legen Sie das ausgefüllte Pflegetagebuch beim Termin offen vor und verweisen Sie darauf. Es untermauert Ihre Angaben und hilft, nichts zu vergessen. Wie Sie sich darüber hinaus optimal vorbereiten, lesen Sie in unserem Ratgeber MDK-Begutachtung vorbereiten. Wie es danach weitergeht – und wie lange Sie auf das Ergebnis warten – erklären wir unter Wie lange dauert es bis zum Pflegegrad-Bescheid?.
Noch kein Antrag gestellt? Dann starten Sie mit unserem Ratgeber Pflegegrad beantragen. Eine erste Einschätzung, welcher Pflegegrad realistisch ist, gibt Ihnen unser Pflegegrad-Check.
Häufige Fragen
Wie lange sollte man ein Pflegetagebuch führen?
Mindestens eine Woche, idealerweise zwei – inklusive Wochenende, damit auch schwankender und nächtlicher Hilfebedarf erfasst wird.
Ist ein Pflegetagebuch Pflicht?
Nein, es ist freiwillig. Es ist aber das wirksamste Hilfsmittel für eine faire Einstufung und wird von Pflegeberatungen ausdrücklich empfohlen.
Was muss ins Pflegetagebuch?
Zu jeder Hilfe: Art der Unterstützung (Anleitung, teilweise oder vollständige Übernahme), Dauer in Minuten, Häufigkeit und Besonderheiten – orientiert an den sechs Modulen des Begutachtungsassessments.
Wer darf das Pflegetagebuch ausfüllen?
Alle, die regelmäßig mithelfen – pflegende Angehörige, Nachbarn oder ein Pflegedienst. Mehrere Sichtweisen machen das Bild vollständiger.
Hilft das Pflegetagebuch auch beim Widerspruch?
Ja. Wurde der Pflegegrad zu niedrig eingestuft, ist ein lückenloses Tagebuch ein starkes Argument im Widerspruchsverfahren.
Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt
Sie müssen den Weg zum Pflegegrad nicht allein gehen. BeHome Care berät Sie in Bochum und Umgebung kostenlos, hilft beim Pflegetagebuch und bei der Begutachtung und begleitet Sie bis zur fertigen Versorgung.
Rufen Sie uns an unter 02327 4177490 oder fordern Sie ein unverbindliches Erstgespräch an – wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation.
Weiterführend:
- Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt
- MDK-Begutachtung vorbereiten
- Pflegegrad-Punkte und NBA: So wird eingestuft
- Pflegegrad-Antrag abgelehnt? Widerspruch in 5 Schritten
Rechtsgrundlagen: § 14 SGB XI — Begriff der Pflegebedürftigkeit · § 15 SGB XI — Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit · § 18 SGB XI — Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Quellen: § 15 SGB XI — Module, Gewichtung und Punktebereiche · § 14 SGB XI — Begutachtungsinstrument
Stand: August 2026 · fachlich geprüft von Manuela Storek, Pflegedienstleitung (examinierte Pflegefachkraft). Dieser Ratgeber ersetzt keine Beratung im Einzelfall — die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI steht Ihnen ebenfalls zu.


