Auf einen Blick
Eine „24-Stunden-Pflege" durch eine einzelne Betreuungskraft im Haushalt ist in Deutschland seit dem BAG-Urteil 5 AZR 505/20 vom 24.06.2021 rechtlich faktisch unmöglich — wer es trotzdem so anbietet, riskiert Mindestlohn-Nachforderungen von über 6.900 € pro Monat. In Bochum sind realistische Wege: mehrere Tageseinsätze eines ambulanten Pflegedienstes, ergänzt durch Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag — oder für Menschen mit Behinderung eine 24-Stunden-Assistenz nach § 78 SGB IX im Schichtsystem. BeHome Care bietet das Erste an, beim Zweiten unterstützen wir bei einzelnen Schichten.
Klare Linie: Wir vermitteln keine Live-In-Betreuungskräfte aus Osteuropa, weil wir das in der heute üblichen Form nicht für rechtssicher halten. Dieser Ratgeber erklärt, was wirklich geht — und warum vieles aus der Werbung der Branche so nicht stimmt.
Was bedeutet „24-Stunden-Pflege" eigentlich?
Wenn Familien von „24-Stunden-Pflege" sprechen, meinen sie meistens eines von drei Modellen — und zwischen diesen Modellen liegen Welten.
Modell 1 — Live-In-Betreuung. Eine osteuropäische Betreuungskraft wohnt im Haushalt der Pflegebedürftigen und ist „rund um die Uhr" verfügbar. Vermittelt wird das oft als Entsendung über polnische, slowakische, rumänische Agenturen. Tagespauschalen liegen typisch zwischen 80 und 90 € — entsprechend 2.200 bis 3.000 € pro Monat.
Modell 2 — Ambulanter Pflegedienst mit Mehrfachbesuchen. Mehrere Pflegekräfte kommen drei bis fünfmal täglich vorbei, übernehmen Grundpflege, Behandlungspflege und Hauswirtschaft. Zwischen den Einsätzen ist die Familie zu Hause oder es gibt einen Telefon-Notruf. Bezahlt wird über Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI (je nach Pflegegrad bis über 2.000 € monatlich) und gegebenenfalls SGB-V-Behandlungspflege.
Modell 3 — 24-Stunden-Assistenz nach SGB IX. Für Menschen mit Behinderung organisiert eine Assistenzkraft (oder mehrere im Schichtwechsel) den Alltag — von der Körperpflege bis zur Begleitung zu Arbeit, Studium und Freizeit. Finanziert wird über die Eingliederungshilfe nach § 78 SGB IX, häufig über das Persönliche Budget. Das ist nicht Pflege, sondern Teilhabe.
Diese drei Modelle haben unterschiedliche Voraussetzungen, unterschiedliche Kosten — und sie sind unterschiedlich rechtssicher. Genau darum geht es in diesem Ratgeber.
24-Stunden-Pflege ist kein einzelnes Angebot, sondern ein Sammelbegriff für drei rechtlich sehr verschiedene Lösungen.
Modell 1 — warum die klassische Live-In-Pflege rechtlich kaum noch funktioniert
Das Bundesarbeitsgericht hat am 24.06.2021 mit dem Urteil 5 AZR 505/20 klargestellt: Eine Betreuungskraft, die in einem Privathaushalt wohnt und „auf Abruf" tätig ist, hat Anspruch auf den deutschen Mindestlohn — auch für Bereitschaftszeiten. In dem konkreten Fall wurden 21 vergütungspflichtige Arbeitsstunden pro Tag anerkannt.
Was bedeutet das wirtschaftlich? Bei einem Mindestlohn von 12,82 € pro Stunde (Stand 2026) und 21 vergütungspflichtigen Stunden pro Tag wäre schon der reine Lohnaufwand für eine einzelne Person nicht mehr handhabbar — und das ohne Sozialversicherung, Urlaubsanspruch, Vertretung. Mit allen Lohnnebenkosten und einer rechtssicheren Organisation im Schichtsystem mit mehreren Kräften liegen die realistischen Monatskosten weit im fünfstelligen Bereich.
Hinzu kommt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Es schreibt maximal acht Stunden täglich (mit Ausnahmen bis zehn Stunden) und elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit vor. Eine einzelne Betreuungskraft kann diese Vorgaben nicht einhalten, wenn sie tatsächlich rund um die Uhr verfügbar ist. Das heißt: Eine rechtssichere 24-Stunden-Betreuung durch eine Person existiert in Deutschland nicht.
Wer trotzdem so arbeiten lässt — und das ist die Mehrheit der heute beworbenen Modelle — riskiert:
- Lohnnachforderungen durch die Betreuungskraft (rückwirkend bis zu drei Jahre)
- Säumniszuschläge der Sozialversicherung bei Scheinselbstständigkeit
- Bußgelder des Hauptzolls bei Mindestlohn-Verstößen
- Im Extremfall strafrechtliche Konsequenzen (§ 266a StGB Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen)
Auch das LAG Berlin-Brandenburg hatte 2020 (21 Sa 1900/19) in dieselbe Richtung entschieden. Die Rechtsprechung ist verfestigt — neuere Sozialgerichts-Entscheidungen 2025/2026 ändern daran nichts Grundlegendes.
Was funktioniert noch? Eine Live-In-Betreuung mit mindestens zwei Kräften im Schichtsystem, vollständiger Sozialversicherung, A1-Bescheinigung bei Entsendung, korrekter Erfassung der Arbeits- und Bereitschaftszeiten. Die ehrlich gerechneten Monatskosten erreichen damit ein Niveau, das sich nur die wenigsten Familien dauerhaft leisten können — und Pflegekassen-Leistungen decken davon nur einen kleinen Teil.
Modell 2 — ambulanter Pflegedienst mit Mehrfachbesuchen (was BeHome Care in Bochum anbietet)
Für die allermeisten Bochumer Familien ist das die realistische Lösung. Statt einer Person rund um die Uhr kommt der Pflegedienst drei bis fünfmal täglich vorbei und übernimmt dort, wo Hilfe wirklich nötig ist — morgens beim Aufstehen und Anziehen, mittags beim Essen und der Medikamentengabe, abends beim Zubettgehen und nachts bei Bedarf.
Was wir konkret leisten:
- Grundpflege nach SGB XI (Körperpflege, Mobilität, Ernährung)
- Behandlungspflege nach § 37 SGB V (Insulin, Wundversorgung, Medikamente)
- Hauswirtschaftliche Versorgung und Entlastung pflegender Angehöriger
- Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI für Pflegegeld-Empfänger
- Verhinderungspflege stundenweise oder mehrtägig (bis 3.539 € pro Jahr aus dem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI, seit 1.7.2025))
- Krankenhausnachsorge in den ersten Wochen nach Klinik-Entlassung
Wie sich das finanziert: Wer einen Pflegegrad hat, bekommt ambulante Sachleistungen nach § 36 SGB XI — bei Pflegegrad 5 sind das bis zu 2.299,50 € pro Monat für 2026, bei Pflegegrad 3 noch 1.497 €. Zusätzlich der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (§ 45b SGB XI), Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Behandlungspflege nach SGB V rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab — Sie zahlen dafür nichts aus eigener Tasche.
Was wir nicht anbieten: Wir kommen nicht „rund um die Uhr". Wenn jemand wirklich permanente Anwesenheit braucht — etwa bei schwerer Demenz mit Sturzgefahr nachts — kombinieren wir mehrfache Tageseinsätze mit der Hilfe von Angehörigen, Nachbarschaftshilfe oder über den Entlastungsbetrag finanzierten Betreuungskräften. Wer das nicht mit eigenem Umfeld leisten kann, muss ehrlich über Heim oder Wohngemeinschaft nachdenken — und wir helfen, diese Entscheidung zu klären, statt sie aufzuschieben.
Modell 3 — 24-Stunden-Assistenz nach SGB IX (selbstbestimmtes Leben mit Behinderung)
Für Menschen, deren Bedarf nicht aus Pflegebedürftigkeit, sondern aus einer wesentlichen Behinderung (§ 99 SGB IX) resultiert, gibt es einen anderen Weg: die Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX.
Hier geht es nicht darum, dass jemand „versorgt" wird — sondern dass jemand selbstbestimmt leben kann. Die Assistenzkraft assistiert: bei der Körperpflege, beim Anziehen, beim Essen, bei der Mobilität, aber auch im Beruf, in der Ausbildung, im Studium, in der Freizeit. Wer entscheidet, ist die Person mit Behinderung selbst — nicht die Pflegekraft.
Drei Finanzierungsmodelle:
- Sachleistung: Der Träger der Eingliederungshilfe (in NRW LWL oder LVR) bezahlt einen Dienstleister direkt
- Persönliches Budget: Sie bekommen das Geld monatlich auf Ihr Konto und kaufen Assistenz ein, wie es zu Ihrem Leben passt
- Arbeitgebermodell: Sie stellen Ihre Assistenzkräfte selbst an, sind also rechtlich Arbeitgeber/in
Eine 24-Stunden-Assistenz wird vom Träger bewilligt, wenn der Bedarf entsprechend hoch ist — typisch bei körperlicher Behinderung mit hohem Hilfebedarf (z. B. nach Querschnittlähmung, bei fortgeschrittener MS oder ALS). Konkrete bundeseinheitliche Pauschalen gibt es nicht; entscheidend ist die individuelle Bedarfsfeststellung.
Was BeHome Care hier macht: Wir bieten 24-Stunden-Assistenz nach § 78 SGB IX im Schichtsystem an — mehrere fest zugeordnete Assistenzkräfte teilen sich die 24 Stunden, ergänzt durch Vertretungs- und Rufbereitschaft. Das funktioniert in allen drei Finanzierungsmodellen: Sachleistung über den Träger der Eingliederungshilfe, Persönliches Budget mit eigener Organisation oder im Arbeitgebermodell. Wir setzen auf Stamm-Assistenz statt rotierende Pool-Kräfte — das heißt: Sie kennen Ihre Assistent:innen, und sie kennen Ihren Alltag.
So wählen Sie das richtige Modell
| Situation | Realistisches Modell |
|---|---|
| Pflegegrad 2-3, Familie kann nachts da sein | Mehrfachbesuche ambulanter Pflegedienst + Entlastungsbetrag |
| Pflegegrad 4-5, Demenz mit Sturzgefahr nachts | Mehrfachbesuche + Verhinderungspflege + ehrliche Heim-Prüfung |
| Hohes Vermögen, Wille zur 24h-Live-In | Legal nur mit mehreren Kräften im Schichtsystem — Kosten weit im fünfstelligen Bereich pro Monat |
| Wesentliche Behinderung, junger Mensch | 24h-Assistenz nach § 78 SGB IX im Schichtsystem (Eingliederungshilfe — BeHome Care bundesweit) |
| Klinik-Entlassung, Übergangsphase | Mehrfachbesuche + Kurzzeitpflege (bis 1.774 €/Jahr) |
Häufige Fragen
Wenn ich 80 €/Tag für eine Live-In-Betreuung zahle — ist das automatisch illegal? Nicht automatisch, aber das Risiko ist hoch. Die Frage ist: Wie wird die Arbeitszeit dokumentiert? Wer ist Arbeitgeber? Gibt es eine A1-Bescheinigung? Wird tatsächlich nur acht Stunden gearbeitet — oder ist „Bereitschaft" Dauerzustand? In der Praxis erfüllt fast kein Angebot in dieser Preisklasse die Mindestlohn-Vorgaben für Bereitschaftszeiten.
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer Live-In-Betreuung? Indirekt. Pflegegeld und Sachleistungen können einen Teil decken, aber den Großteil zahlen Familien aus Eigenmitteln oder Vermögen. Eine vollständige Kostenübernahme gibt es nicht.
Was, wenn meine Mutter nicht ins Heim will, aber 24-Stunden-Hilfe braucht? Das ist die schwerste Frage, und es gibt keine einfache Antwort. In vielen Fällen ist die Kombination aus mehreren ambulanten Tageseinsätzen, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und Familie/Nachbarschaft tatsächlich tragfähig. In anderen Fällen ist eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (Pflege-WG) eine Lösung zwischen Zuhause und Heim. Sprechen Sie mit uns — wir helfen, die Optionen sauber durchzurechnen.
Können wir ambulanten Pflegedienst und Live-In-Betreuung kombinieren? Theoretisch ja, praktisch ist das meist die teure Notlösung. Wenn schon eine Live-In-Kraft da ist, übernimmt die Behandlungspflege (Insulin, Wundversorgung) oft ein ambulanter Dienst zusätzlich. Aber rechnen Sie ehrlich nach: Die Kombination kostet schnell mehr als ein qualitativ guter Heimplatz.
Wo finde ich seriöse Anbieter für Modell 1 oder 3? Für Modell 1 (Live-In rechtssicher) suchen Sie nach Anbietern, die explizit das Schichtsystem mit zwei oder mehr Kräften und vollständige Sozialversicherung dokumentieren. Für Modell 3 (24h-Assistenz nach SGB IX) wenden Sie sich an die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) oder an spezialisierte Assistenzdienste — das Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA) führt eine bundesweite Liste.
So unterstützt BeHome Care in Bochum
BeHome Care kommt mehrfach täglich nach Bochum und ins Ruhrgebiet — zu Klient:innen mit Pflegegrad, mit ärztlicher Verordnung für Behandlungspflege, mit Bedarf an Hauswirtschaft und Begleitung. Wir kombinieren Pflegesachleistungen, Behandlungspflege, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege so, dass Sie das Maximum aus den Pflegekassenleistungen herausholen. Und wir sagen ehrlich, wann diese Kombination an Grenzen stößt.
Wir vermitteln keine Live-In-Betreuungskräfte aus Osteuropa — das halten wir in der heute üblichen Form nicht für rechtssicher. Für 24-Stunden-Assistenz nach § 78 SGB IX sind wir aber Voll-Anbieter im Schichtsystem: mehrere fest zugeordnete Assistenzkräfte decken den 24-Stunden-Bedarf ab — mit Sachleistung, Persönlichem Budget oder im Arbeitgebermodell. Diese Klarheit ist Teil unseres Versprechens: Sie sollen wissen, was Sie bei uns bekommen und was Sie woanders besser bekommen.
→ Kostenlose Beratung anfragen → Kostenloses Erstgespräch buchen → Mehr zur 24-Stunden-Assistenz nach § 78 SGB IX → 24-Stunden-Assistenz: Anspruch, Kosten & Weg zum Bescheid
Weiterführend:
- 24-Stunden-Assistenz: Anspruch, Kosten & Weg zum Bescheid
- Persönliches Budget berechnen: Wie hoch fällt es in NRW aus?
- Pflege-WG vs. Pflegeheim in Bochum: Bessere Wahl?
- 24-Stunden-Assistenz nach § 78 SGB IX
- Arbeitgebermodell vs. Dienstleistungsmodell: Assistenz-Modelle im Vergleich
- Pflege nach dem Krankenhaus in Bochum: Der vollständige Leitfaden
Stand: Juli 2026. Ratgeber aktualisiert nach BAG-Urteil 5 AZR 505/20 und Reform-Stand 2026. Beträge und gesetzliche Grundlagen können sich ändern — wir aktualisieren bei jeder relevanten Änderung.
Quellen: BAG 24.06.2021 – 5 AZR 505/20 (Mindestlohn für Live-In-Bereitschaftszeiten) · LAG Berlin-Brandenburg 17.08.2020 – 21 Sa 1900/19 · § 36 SGB XI (Pflegesachleistungen) · § 37 SGB XI (Pflegegeld + Beratungsbesuch) · § 39 SGB XI (Verhinderungspflege) · § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag 131 €/Monat) · § 78 SGB IX (Assistenzleistungen) · § 99 SGB IX (Wesentliche Behinderung) · § 266a StGB (Sozialversicherungsbetrug) · GKV-Spitzenverband, Rundschreiben Stand 01.01.2026


