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Magazin · Assistenz & Teilhabe

Mit persönlicher Assistenz studieren — drei Wege zur Hochschule

Wer mit Behinderung studieren möchte, hat in Deutschland mehrere Finanzierungswege für die Assistenz. Welcher zu welcher Lebenssituation passt.

S Sarah Müller ca. 5 Min. Lesezeit
Mit persönlicher Assistenz studieren — drei Wege zur Hochschule

Auf einen Blick

Wer mit einer Behinderung studieren möchte, hat in Deutschland mehrere Finanzierungswege für die persönliche Assistenz — sie greifen ineinander, sind aber unterschiedlich anspruchsvoll im Antrag. Der häufigste Weg führt über die Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX (Teilhabe an Bildung) beim örtlichen Träger. Ergänzend kommen Persönliches Budget nach § 29 SGB IX, behinderungsbedingte Mehrbedarfe im BAföG und — bei dualen oder berufsbegleitenden Studiengängen — Leistungen der Bundesagentur für Arbeit nach § 49 SGB IX in Frage. Wer früh plant und das richtige Modell wählt, kommt häufig mit deutlich weniger bürokratischem Aufwand ans Ziel als gedacht.

In Kürze: Mit persönlicher Assistenz studieren ist eine Frage der Organisation, nicht des Anspruchs. Drei Wege: Eingliederungshilfe § 112 SGB IX (Standard), Persönliches Budget § 29 SGB IX (mehr Steuerung), berufsbezogene Leistungen § 49 SGB IX (bei Dualem Studium). Wer beim Studierendenwerk gemeldet ist, bekommt häufig den ersten Türöffner — die Inklusionsbeauftragten kennen das Verfahren.

Lina hat einen Studienplatz für Psychologie in einer Großstadt 400 Kilometer von ihrer Heimat entfernt. Sie sitzt im Rollstuhl, kann Notizen nur mit Sprachsteuerung machen, braucht Hilfe beim Anziehen, beim Essen, beim Transport. Ihre Eltern fragen: „Geht das überhaupt?". Die Antwort: Ja — über drei mögliche Wege. Welcher passt, entscheiden Lina und ihre Familie.

Warum Assistenz im Studium oft unterschätzt wird

Hochschulen sind seit der UN-Behindertenrechtskonvention auf Inklusion verpflichtet. In der Praxis ist das aber Sache der einzelnen Universität — von „sehr gut ausgestattet" bis „kaum vorhanden" reicht das Spektrum. Persönliche Assistenz ist nicht Aufgabe der Hochschule, sondern der Eingliederungshilfe-Träger.

Die meisten Studierenden mit Behinderung erfahren erst spät, dass es mehrere Finanzierungswege gibt. Wer früh mit der Behindertenbeauftragten der Hochschule und dem Studierendenwerk spricht, kommt durch das Antragsverfahren leichter — viele Beratungsstellen kennen die typischen Stolpersteine.

Weg 1: Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX

Das ist der Standardweg für die Assistenz im Studium. § 112 SGB IX („Hilfen zur schulischen und hochschulischen Ausbildung") deckt alle Assistenzleistungen ab, die die behinderungsbedingten Mehrbedarfe ausgleichen — Mobilitätsassistenz auf dem Campus, Aufstehhilfe morgens vor der Vorlesung, Unterstützung in der Bibliothek, Begleitung zu Prüfungen.

Antrag stellen Sie beim örtlichen Träger der Eingliederungshilfe (in NRW: LWL oder LVR; in anderen Bundesländern: Sozial- oder Landschaftsverbände). Zuständig ist in der Regel der Träger an Ihrem Studienort, nicht der Heimatträger. Bei einem Umzug zu Studienbeginn ist das wichtig — der Antrag muss rechtzeitig beim neuen Träger eingehen, damit ab dem ersten Semestertag Assistenz bewilligt ist.

Bewilligt wird einzelfallbezogen: Die Eingliederungshilfe prüft den individuellen Bedarf in einem Teilhabeplanverfahren nach §§ 19 ff. SGB IX. Ergebnis ist ein bewilligter Stundenumfang (Wochen-Mittel) und ein Modell der Leistungserbringung (Dienstleistungsmodell oder Persönliches Budget).

Weg 2: Persönliches Budget nach § 29 SGB IX

Wer maximale Steuerung möchte, beantragt das Persönliche Budget: Die Eingliederungshilfe wird als Geldbetrag ausgezahlt, mit dem Sie Ihre Assistenz selbst organisieren — entweder als Arbeitgeber:in (Sie stellen die Kräfte direkt an) oder über einen Dienstleister Ihrer Wahl.

Vorteile: Sie suchen sich die Personen aus, gestalten Schichten und Aufgaben selbst, wechseln bei Unzufriedenheit unkomplizierter. Nachteile: Arbeitgeberpflichten (Mindestlohn 13,90 € pro Stunde ab 2026, SV-Beiträge, Lohnabrechnung, Urlaub, Lohnfortzahlung) liegen bei Ihnen — die meisten Budget-Nehmer:innen nutzen einen Lohnservice zur Entlastung.

Das Persönliche Budget ist trägerübergreifend möglich (§ 29 Abs. 4 SGB IX): Wenn Sie Leistungen aus mehreren Bereichen (Eingliederungshilfe, Pflegeversicherung, Krankenversicherung) brauchen, können sie in einer Bewilligung gebündelt werden.

Weg 3: Berufsbezogene Leistungen § 49 SGB IX bei dualem Studium

Wer dual oder berufsbegleitend studiert — also einen Anteil Arbeit hat —, kann während der praktischen Phase Leistungen der Bundesagentur für Arbeit nach § 49 SGB IX (Teilhabe am Arbeitsleben) beantragen. Das ist insbesondere für Arbeitsassistenz nach § 185 SGB IX relevant.

Im Studium selbst greift weiter § 112; an den Tagen im Betrieb wechselt die Zuständigkeit auf die Bundesagentur. In der Praxis koordinieren die Träger das untereinander — Sie sollten beide Anträge parallel laufen lassen.

Was BAföG kann (und nicht kann)

BAföG selbst zahlt keine Assistenz. Es kennt aber einen behinderungsbedingten Mehrbedarf, der die maximale Förderungssumme erhöhen kann. Daneben gibt es BAföG-Sonderregelungen für lange Studienzeiten — gerade bei chronischen Erkrankungen ist die Verlängerung der Förderungshöchstdauer ein wichtiger Hebel.

Wer einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 50 oder mehr hat, kann diese Mehrbedarfe formell beantragen — die Studierendenwerke beraten dazu.

Praktische Schritte vor dem Studienbeginn

  1. Sechs bis neun Monate vor Studienbeginn: Kontakt zur Behindertenbeauftragten der Hochschule, Beratung beim örtlichen Träger der Eingliederungshilfe am Studienort.
  2. Vier bis sechs Monate vorher: Antrag auf § 112-Eingliederungshilfe oder Persönliches Budget stellen — mit Studienplatzzusage, ärztlichen Befunden, Beschreibung des Tagesablaufs.
  3. Drei Monate vorher: Klären, wer die Assistenz erbringt — Dienstleister, eigene Mitarbeiter:innen, Mischmodell.
  4. Einen Monat vorher: Erste Vor-Ort-Besichtigung der Wohnung (Barrierefreiheit), Probe-Tag mit Assistenz, Notfallplan.
  5. Erste Studienwochen: Engmaschige Anpassung. Was im Plan gut aussah, klappt in der Realität nicht immer auf Anhieb.

Häufige Fragen

Was, wenn ich erst während des Studiums merke, dass ich Assistenz brauche? Sie können jederzeit einen Antrag stellen. Bei dynamisch erkrankten Studierenden (etwa Multiple Sklerose, ME/CFS) ist das häufig der Fall.

Bekomme ich auch Assistenz für die Freizeit neben dem Studium? Ja — § 112 SGB IX deckt nicht nur Vorlesungen ab, sondern die studienbezogene Teilhabe insgesamt. Reine Freizeit-Assistenz läuft über § 78 SGB IX (Alltagsassistenz) und wird üblicherweise zusammen bewilligt.

Was, wenn ich ein Auslandssemester machen möchte? Das ist möglich, aber komplex. Die Eingliederungshilfe greift im Ausland nicht — Sie brauchen entweder eine Vereinbarung mit dem Gasthochschul-Land oder finanzieren das Auslandssemester aus eigenem Budget zwischen.

Wie viel kostet meine Familie das? Das ist die wichtigste Frage. Eingliederungshilfe für Studierende ist seit dem BTHG einkommens- und vermögensunabhängig — also weder Ihr Einkommen noch das Ihrer Eltern wird angerechnet. Eine Eigenbeteiligung gibt es nur im Pflegebereich nach SGB XI, nicht in der Eingliederungshilfe.

Tipp aus der Praxis

Wer einen Hochschulwechsel plant, sollte den neuen Träger schon ein Semester vor dem Wechsel informieren — sonst gibt es Lücken in der Bewilligung. Und: Die unabhängige Teilhabeberatung (EUTB nach § 32 SGB IX) ist kostenlos und kennt das System. Ein Termin dort vor dem ersten Antrag spart in der Regel viel Frust.

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Weiterführend:


Stand: Juli 2026. Beträge und Abläufe können sich ändern — wir aktualisieren den Beitrag bei Reformen.

Quellen: § 29 SGB IX (Persönliches Budget) · § 32 SGB IX (Unabhängige Teilhabeberatung EUTB) · § 49 SGB IX (Teilhabe am Arbeitsleben) · § 78 SGB IX (Assistenzleistungen) · § 99 SGB IX (Wesentlich behinderte Menschen) · § 112 SGB IX (Hilfen zur Hochschulausbildung) · § 185 SGB IX (Arbeitsassistenz) · BAföG (Mehrbedarfe wegen Behinderung) · UN-Behindertenrechtskonvention · Bundesteilhabegesetz (BTHG) · Studierendenwerke / Deutsche Studentenwerk

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Fachbeitrag von

Sarah Müller

Teamleitung BeHome Care

Sarah Müller leitet seit über 10 Jahren die Pflege bei BeHome Care. Ihre Expertise liegt in der Strukturierung von Pflege-WGs und der Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege.

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