Wer in Bochum oder anderswo in Westfalen-Lippe Unterstützung im Alltag, in der Schule oder bei der Arbeit braucht, hat einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. Zuständig ist in unserer Region der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Der Weg dorthin wirkt auf den ersten Blick komplex — er folgt aber einem klaren Verfahren. Wir zeigen Ihnen die fünf Schritte vom ersten Antrag bis zum Bescheid.
Wer hat Anspruch auf Eingliederungshilfe?
Eingliederungshilfe nach §§ 90 ff. SGB IX bekommt, wer eine wesentliche Behinderung hat — körperlich, geistig, seelisch oder eine drohende wesentliche Behinderung. Der Anspruch ist unabhängig vom Einkommen für die persönliche Assistenz im Alltag; nur bei bestimmten Leistungen (z.B. Wohnen in besonderer Wohnform) wird ein Einkommens- und Vermögenseinsatz geprüft, und auch dort gelten seit 2020 deutlich höhere Freibeträge als früher.
Typische Leistungen sind:
- Alltagsassistenz zu Hause (Haushalt, Pflege, Tagesstruktur)
- Schul- und Freizeitassistenz für Kinder und Jugendliche
- Elternassistenz für Eltern mit Behinderung
- Arbeitsassistenz am Arbeitsplatz
- Hilfen zur Teilhabe an Bildung, Mobilität, sozialem Leben
Schritt 1: Antrag beim LWL stellen
Den Antrag stellen Sie formlos beim LWL — Inklusionsamt Soziale Teilhabe in Münster. Ein einfacher Brief, eine E-Mail oder das Online-Formular auf der LWL-Website reicht. Wichtig ist nur das Datum: ab Antragstag laufen die gesetzlichen Fristen.
Was in den Antrag gehört:
- Name, Geburtsdatum, Anschrift
- Art der Behinderung (kurz, mit Schwerbehindertenausweis als Kopie falls vorhanden)
- Welche Leistungen Sie sich vorstellen (Assistenz, Schul-Assistenz, etc.)
- Wunsch nach Sachleistung oder Persönlichem Budget (siehe Schritt 3)
Falls Sie versehentlich beim falschen Träger landen (z.B. beim Sozialamt der Stadt), gilt § 14 SGB IX: Der Antrag wird automatisch weitergeleitet. Sie verlieren keinen Tag.
Schritt 2: Bedarfsermittlung mit BEI_NRW
In NRW läuft die Feststellung des Hilfebedarfs über ein landeseinheitliches Instrument — das BEI_NRW, Bedarfsermittlungsinstrument NRW. Ein Mitarbeiter des LWL nimmt Kontakt zu Ihnen auf und vereinbart einen Termin bei Ihnen zu Hause oder telefonisch.
Im Gespräch geht es um Ihre konkrete Lebenssituation: Was klappt selbstständig, wo brauchen Sie Unterstützung, welche Ziele wollen Sie erreichen? Das Ergebnis wird in einem Gesamtplan festgehalten und bildet die Grundlage für die Bewilligung.
Tipp aus unserer Beratungspraxis: Bereiten Sie sich auf das Gespräch vor. Notieren Sie sich vorher, was an einem typischen Tag wie viel Zeit braucht. Wir helfen Ihnen gerne dabei — als Pflegedienst mit Assistenz-Schwerpunkt kennen wir das Verfahren aus dem Tagesgeschäft.
Schritt 3: Sachleistung oder Persönliches Budget?
Sie haben die Wahl — das ist eines der wichtigsten Rechte aus dem Bundesteilhabegesetz.
Sachleistung bedeutet: Der LWL organisiert und bezahlt die Leistung direkt beim Pflegedienst. Sie selbst haben keinen Verwaltungsaufwand, aber auch weniger Flexibilität bei der Anbieter-Wahl.
Persönliches Budget (§ 29 SGB IX) bedeutet: Der LWL überweist Ihnen einen Geldbetrag monatlich auf Ihr Konto. Sie suchen Ihre Assistenzkräfte oder Ihren Pflegedienst selbst aus und schließen den Vertrag direkt. Mehr Selbstbestimmung — aber auch mehr Buchhaltung.
| Sachleistung | Persönliches Budget | |
|---|---|---|
| Anbieter-Wahl | LWL-Vertragspartner | Sie wählen frei |
| Verwaltung | LWL übernimmt | Sie selbst (oder Vertrauensperson) |
| Wechsel jederzeit | nur eingeschränkt | jederzeit möglich |
| Höhe | nach Bedarfsfeststellung | gleich hoch wie vergleichbare Sachleistung |
Wenn zusätzlich die Pflegekasse oder Krankenkasse beteiligt sind, können Sie ein trägerübergreifendes Persönliches Budget beantragen — ein Antrag bei einer Stelle reicht, der LWL koordiniert mit den anderen Trägern.
Welche Fristen gelten?
Das SGB IX schreibt enge Bearbeitungsfristen vor:
- 2 Wochen für die Prüfung der Zuständigkeit (§ 14 Abs. 1 SGB IX)
- 3 Wochen für die Entscheidung nach Eingang aller Unterlagen
- 5 Wochen wenn ein Gutachten notwendig ist
In der Praxis dauert das gesamte Verfahren — Antrag, BEI_NRW-Termin, Gesamtplan, Bescheid — oft sechs bis zwölf Wochen. Wenn Sie nach drei Monaten noch keine Antwort haben, sollten Sie an die zuständige Stelle erinnern und schriftlich auf die Fristen verweisen.
Häufige Fragen
Muss ich einen Pflegegrad haben? Nein. Eingliederungshilfe und Pflegegrad sind zwei verschiedene Systeme. Viele unserer Klienten in Bochum haben beides parallel — die Pflegekasse zahlt die Grundpflege nach SGB XI, der LWL zahlt die Teilhabe-Leistungen nach SGB IX. Die Ansprüche lassen sich kombinieren.
Kann ich den Antrag selbst stellen? Ja. Sie können den Antrag auch mit Unterstützung Ihrer Familie, einer Vertrauensperson oder einer EUTB-Beratungsstelle stellen. EUTB-Stellen (Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung) gibt es in Bochum mehrfach und sind kostenlos.
Was, wenn der Antrag abgelehnt wird? Sie haben einen Monat Zeit für einen schriftlichen Widerspruch. Mit einer kurzen Begründung, warum Sie die Entscheidung für falsch halten. Viele Ablehnungen werden im Widerspruchsverfahren korrigiert. Im Notfall hilft eine Sozialrechtsklage beim Sozialgericht.
Was kostet die Beratung durch BeHome Care? Unsere Erstberatung ist kostenlos. Wir bezahlen sie aus den Mitteln, die wir für unsere Assistenz-Leistungen vom LWL erhalten — Sie haben keinen Eigenanteil.
Wir begleiten Sie auf dem Weg
BeHome Care ist als Pflegedienst und Assistenzanbieter in Bochum und im Ruhrgebiet seit über zehn Jahren mit dem LWL-Verfahren vertraut. Wir kennen die typischen Stolperstellen — von Formulierungen im Antrag bis zur Vorbereitung auf das BEI_NRW-Gespräch.
Wenn Sie gerade vor einem Antrag stehen oder eine Bewilligung in der Hand halten und nicht wissen, wie es weitergeht: Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Das Erstgespräch ist kostenlos, unverbindlich und Sie wissen am Ende, wie der nächste Schritt aussieht.