Wer persönliche Assistenz organisiert, steht früher oder später vor einer Grundsatzfrage: Stelle ich meine Assistenzkräfte selbst an — oder beauftrage ich einen Dienst, der das für mich übernimmt? Beide Wege sind möglich und beide haben gute Gründe. Welcher zu Ihnen passt, hängt weniger vom „besser oder schlechter" ab als von der Frage, wie viel Organisation Sie selbst tragen möchten. Dieser Beitrag stellt die Modelle nebeneinander.
Die zwei Wege, persönliche Assistenz zu organisieren
Sobald Ihre Assistenz über das Persönliche Budget finanziert wird, entscheiden Sie selbst, wie Sie sie umsetzen. Es gibt zwei Grundmodelle — das Arbeitgebermodell und das Dienstleistungsmodell — sowie eine Kombination aus beiden. Alle drei sind rechtlich anerkannt; es ist Ihre Wahl.
Das Dienstleistungsmodell: Assistenz vom Anbieter
Beim Dienstleistungsmodell beauftragen Sie einen zugelassenen Pflege- und Assistenzdienst wie BeHome Care. Der Dienst stellt die Assistenzkräfte an, kümmert sich um Verträge, Lohn, Sozialversicherung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung — und rechnet mit Ihnen oder direkt mit dem Träger ab.
Vorteile: kein Arbeitgeber-Aufwand, verlässliche Vertretung im Krankheitsfall (festes Stamm-Team statt einer Einzelkraft), pflegerische Aufgaben aus einer Hand abgedeckt. Der Preis dafür: etwas weniger direkte Kontrolle über jedes Detail — auch wenn Sie Ihre Bezugskräfte bei uns vorab kennenlernen und mitbestimmen.
Das Arbeitgebermodell: Sie stellen selbst ein
Im Arbeitgebermodell werden Sie selbst zum Arbeitgeber Ihrer Assistenzkräfte. Sie suchen aus, schließen Arbeitsverträge, planen Dienste und zahlen Lohn — finanziert aus Ihrem Persönlichen Budget.
Vorteile: maximale Selbstbestimmung und Kontinuität, oft eine sehr enge persönliche Bindung zur Assistenzkraft. Der Preis dafür: echte Arbeitgeberpflichten — Lohnabrechnung, Sozialabgaben, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und vor allem die Organisation einer Vertretung, wenn Ihre Kraft ausfällt. Fällt im Arbeitgebermodell die einzige Kraft krankheitsbedingt aus, stehen Sie schnell ohne Unterstützung da. Viele unterschätzen diesen Aufwand zu Beginn.
Das Mischmodell
Sie müssen sich nicht entscheiden. Im Mischmodell kombinieren Sie beides: zum Beispiel eine selbst angestellte Kraft für feste Zeiten, ergänzt durch unseren Dienst für Vertretung, Nacht- oder Wochenenddienste und pflegerische Aufgaben. So behalten Sie Kontrolle, ohne bei einem Ausfall ungesichert dazustehen.
Vergleich auf einen Blick
| Dienstleistungsmodell | Arbeitgebermodell | |
|---|---|---|
| Wer ist Arbeitgeber? | der Dienst | Sie selbst |
| Organisations-Aufwand | gering | hoch |
| Kontrolle über Auswahl | mitbestimmend | vollständig |
| Vertretung bei Ausfall | durch das Stamm-Team gesichert | müssen Sie selbst organisieren |
| Lohn/Sozialabgaben/Recht | übernimmt der Dienst | übernehmen Sie |
| Pflege aus einer Hand | ja (zugelassener Pflegedienst) | nur mit zusätzlichem Dienst |
Welches Modell passt zu wem?
Das Arbeitgebermodell passt, wenn Sie viel Wert auf maximale Eigenständigkeit legen, organisatorisch sicher sind und idealerweise mehrere Kräfte beschäftigen, die sich gegenseitig vertreten. Das Dienstleistungsmodell passt, wenn Sie verlässliche Versorgung ohne Verwaltungslast möchten — gerade bei höherem oder pflegerischem Bedarf. Das Mischmodell ist oft der pragmatische Mittelweg.
Es gibt keine allgemein „richtige" Antwort. Wichtig ist, dass die Entscheidung zu Ihrem Alltag und Ihrer Belastbarkeit passt — und dass sie revidierbar bleibt: Sie können das Modell wechseln, wenn sich Ihre Situation ändert.
Häufige Fragen
Brauche ich für das Arbeitgebermodell besondere Kenntnisse?
Grundkenntnisse in Lohnabrechnung und Arbeitsrecht helfen sehr — oder Sie holen sich Unterstützung. Es gibt Abrechnungsdienste, die für Budgetnehmer die Lohnbuchhaltung übernehmen. Trotzdem bleiben Sie verantwortlich für Auswahl, Dienstplanung und Vertretung. Wer das nicht leisten möchte, ist mit dem Dienstleistungs- oder Mischmodell besser bedient.
Kann ich vom Arbeitgeber- ins Dienstleistungsmodell wechseln?
Ja. Das Persönliche Budget schreibt kein Modell vor. Stellen Sie fest, dass der Arbeitgeber-Aufwand zu groß ist, können Sie jederzeit auf einen Dienst umstellen oder mischen. Die Zielvereinbarung mit dem Träger lässt sich entsprechend anpassen.
Ist ein Modell günstiger als das andere?
Nicht grundsätzlich. Im Arbeitgebermodell entfällt die Marge eines Dienstes, dafür tragen Sie Verwaltungs- und Ausfallrisiko selbst. Das Dienstleistungsmodell bündelt Organisation, Vertretung und Recht in einem Preis. Welches Modell mit Ihrem Budget am weitesten trägt, klären wir transparent im Erstgespräch.
Weiterführend
- Persönliche Assistenz & Persönliches Budget — beide Modelle bei uns
- Persönliches Budget beantragen — Schritt für Schritt
- Eingliederungshilfe beantragen — die Leistung dahinter
- Arbeitsassistenz — Unterstützung am Arbeitsplatz
Geprüft am 18.06.2026 von Sarah Müller, Teamleitung BeHome Care. Rechtsgrundlage: § 29 SGB IX (Persönliches Budget). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Was das Arbeitgebermodell tatsächlich bedeutet
Wer Assistenzkräfte selbst einstellt, wird Arbeitgeber — mit allem, was dazugehört:
- Arbeitsverträge, Lohnabrechnung und Sozialversicherungsmeldungen
- Urlaubsplanung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz
- Arbeitszeitgesetz: Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten gelten auch hier
- Vertretung organisieren, wenn jemand ausfällt
Vieles davon lässt sich an ein Lohnbüro oder einen Assistenzdienst delegieren, die Verantwortung bleibt aber bei Ihnen. Der Gewinn ist Selbstbestimmung: Sie entscheiden, wer kommt, wann und wie gearbeitet wird.
Wofür das Dienstleistungsmodell spricht
Beim Dienstleistungsmodell beauftragen Sie einen Assistenzdienst. Der trägt Personalverantwortung, Ausfallmanagement und Abrechnung — Sie behalten das Mitspracherecht bei der Auswahl, aber nicht die Arbeitgeberpflichten.
Für Menschen mit schwankender Belastbarkeit, wechselndem Bedarf oder ohne Interesse an Personalführung ist das nicht die zweitbeste, sondern schlicht die passende Lösung. Beides ist legitim, und ein Wechsel zwischen den Modellen ist möglich.
Weiterführend:
- Persönliches Budget beantragen
- Persönliches Budget berechnen (NRW)
- Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX
- Assistenzdienst wechseln
Quellen:
- § 29 SGB IX — Persönliches Budget
- § 78 SGB IX — Assistenzleistungen
- § 8 SGB IX — Wunsch- und Wahlrecht
Stand: September 2026. Wir prüfen diesen Ratgeber bei jeder Änderung nach.


