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Magazin · Assistenz & Teilhabe

Arbeitgebermodell vs. Dienstleistungsmodell: Assistenz-Modelle im Vergleich

Arbeitgebermodell oder Dienstleistungsmodell für persönliche Assistenz? Vor- und Nachteile, Vergleichstabelle und welches Modell zu wem passt.

S Sarah Müller ca. 5 Min. Lesezeit
Arbeitgebermodell vs. Dienstleistungsmodell: Assistenz-Modelle im Vergleich

Wer persönliche Assistenz organisiert, steht früher oder später vor einer Grundsatzfrage: Stelle ich meine Assistenzkräfte selbst an — oder beauftrage ich einen Dienst, der das für mich übernimmt? Beide Wege sind möglich und beide haben gute Gründe. Welcher zu Ihnen passt, hängt weniger vom „besser oder schlechter" ab als von der Frage, wie viel Organisation Sie selbst tragen möchten. Dieser Beitrag stellt die Modelle nebeneinander.

Die zwei Wege, persönliche Assistenz zu organisieren

Sobald Ihre Assistenz über das Persönliche Budget finanziert wird, entscheiden Sie selbst, wie Sie sie umsetzen. Es gibt zwei Grundmodelle — das Arbeitgebermodell und das Dienstleistungsmodell — sowie eine Kombination aus beiden. Alle drei sind rechtlich anerkannt; es ist Ihre Wahl.

Das Dienstleistungsmodell: Assistenz vom Anbieter

Beim Dienstleistungsmodell beauftragen Sie einen zugelassenen Pflege- und Assistenzdienst wie BeHome Care. Der Dienst stellt die Assistenzkräfte an, kümmert sich um Verträge, Lohn, Sozialversicherung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung — und rechnet mit Ihnen oder direkt mit dem Träger ab.

Vorteile: kein Arbeitgeber-Aufwand, verlässliche Vertretung im Krankheitsfall (festes Stamm-Team statt einer Einzelkraft), pflegerische Aufgaben aus einer Hand abgedeckt. Der Preis dafür: etwas weniger direkte Kontrolle über jedes Detail — auch wenn Sie Ihre Bezugskräfte bei uns vorab kennenlernen und mitbestimmen.

Das Arbeitgebermodell: Sie stellen selbst ein

Im Arbeitgebermodell werden Sie selbst zum Arbeitgeber Ihrer Assistenzkräfte. Sie suchen aus, schließen Arbeitsverträge, planen Dienste und zahlen Lohn — finanziert aus Ihrem Persönlichen Budget.

Vorteile: maximale Selbstbestimmung und Kontinuität, oft eine sehr enge persönliche Bindung zur Assistenzkraft. Der Preis dafür: echte Arbeitgeberpflichten — Lohnabrechnung, Sozialabgaben, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und vor allem die Organisation einer Vertretung, wenn Ihre Kraft ausfällt. Fällt im Arbeitgebermodell die einzige Kraft krankheitsbedingt aus, stehen Sie schnell ohne Unterstützung da. Viele unterschätzen diesen Aufwand zu Beginn.

Das Mischmodell

Sie müssen sich nicht entscheiden. Im Mischmodell kombinieren Sie beides: zum Beispiel eine selbst angestellte Kraft für feste Zeiten, ergänzt durch unseren Dienst für Vertretung, Nacht- oder Wochenenddienste und pflegerische Aufgaben. So behalten Sie Kontrolle, ohne bei einem Ausfall ungesichert dazustehen.

Vergleich auf einen Blick

Dienstleistungsmodell Arbeitgebermodell
Wer ist Arbeitgeber? der Dienst Sie selbst
Organisations-Aufwand gering hoch
Kontrolle über Auswahl mitbestimmend vollständig
Vertretung bei Ausfall durch das Stamm-Team gesichert müssen Sie selbst organisieren
Lohn/Sozialabgaben/Recht übernimmt der Dienst übernehmen Sie
Pflege aus einer Hand ja (zugelassener Pflegedienst) nur mit zusätzlichem Dienst

Welches Modell passt zu wem?

Das Arbeitgebermodell passt, wenn Sie viel Wert auf maximale Eigenständigkeit legen, organisatorisch sicher sind und idealerweise mehrere Kräfte beschäftigen, die sich gegenseitig vertreten. Das Dienstleistungsmodell passt, wenn Sie verlässliche Versorgung ohne Verwaltungslast möchten — gerade bei höherem oder pflegerischem Bedarf. Das Mischmodell ist oft der pragmatische Mittelweg.

Es gibt keine allgemein „richtige" Antwort. Wichtig ist, dass die Entscheidung zu Ihrem Alltag und Ihrer Belastbarkeit passt — und dass sie revidierbar bleibt: Sie können das Modell wechseln, wenn sich Ihre Situation ändert.

Häufige Fragen

Brauche ich für das Arbeitgebermodell besondere Kenntnisse?

Grundkenntnisse in Lohnabrechnung und Arbeitsrecht helfen sehr — oder Sie holen sich Unterstützung. Es gibt Abrechnungsdienste, die für Budgetnehmer die Lohnbuchhaltung übernehmen. Trotzdem bleiben Sie verantwortlich für Auswahl, Dienstplanung und Vertretung. Wer das nicht leisten möchte, ist mit dem Dienstleistungs- oder Mischmodell besser bedient.

Kann ich vom Arbeitgeber- ins Dienstleistungsmodell wechseln?

Ja. Das Persönliche Budget schreibt kein Modell vor. Stellen Sie fest, dass der Arbeitgeber-Aufwand zu groß ist, können Sie jederzeit auf einen Dienst umstellen oder mischen. Die Zielvereinbarung mit dem Träger lässt sich entsprechend anpassen.

Ist ein Modell günstiger als das andere?

Nicht grundsätzlich. Im Arbeitgebermodell entfällt die Marge eines Dienstes, dafür tragen Sie Verwaltungs- und Ausfallrisiko selbst. Das Dienstleistungsmodell bündelt Organisation, Vertretung und Recht in einem Preis. Welches Modell mit Ihrem Budget am weitesten trägt, klären wir transparent im Erstgespräch.

Weiterführend

Geprüft am 18.06.2026 von Sarah Müller, Teamleitung BeHome Care. Rechtsgrundlage: § 29 SGB IX (Persönliches Budget). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Portrait von Sarah Müller
Fachbeitrag von

Sarah Müller

Teamleitung BeHome Care

Sarah Müller leitet seit über 10 Jahren die Pflege bei BeHome Care. Ihre Expertise liegt in der Strukturierung von Pflege-WGs und der Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege.

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