Auf einen Blick: Bei Long COVID entscheidet nicht die Diagnose über Ihre Ansprüche, sondern der dokumentierte Funktionsverlust. Die sinnvolle Reihenfolge lautet: Reha prüfen (Träger ist meist die Rentenversicherung, nicht die Krankenkasse), Wiedereingliederung nur mit Vorsicht, Grad der Behinderung beantragen, und erst bei anhaltender Erwerbsunfähigkeit die Rente nach § 43 SGB VI — dort gelten unter sechs Stunden täglich für die teilweise und unter drei Stunden für die volle Erwerbsminderung. Bleibt der Alltag dauerhaft nicht allein zu bewältigen, kommt Assistenz nach § 78 SGB IX in Betracht.
Long COVID ist keine Randerscheinung mehr. Eine Kostenstudie beziffert für Ende 2025 rund 756.800 Betroffene mit Long COVID und 657.000 mit ME/CFS in Deutschland — zusammen über 1,4 Millionen Menschen.
Was diese Menschen eint, ist selten die Symptomatik und fast immer die Erfahrung mit den Ämtern: Die Diagnose steht, aber niemand sagt, welcher Antrag als nächstes dran ist. Dieser Ratgeber sortiert die Reihenfolge.
Wann aus Long COVID ME/CFS wird — und warum das alles ändert
Der entscheidende Unterschied heißt PEM: Post-Exertionelle Malaise, also eine deutliche Zustandsverschlechterung nach körperlicher oder geistiger Anstrengung — oft erst Stunden oder einen Tag später, und über Tage anhaltend.
Wer nach einer Infektion eine anhaltende schwere Belastungsintoleranz mit PEM hat, bei dem wird ME/CFS wahrscheinlich. Das ist keine akademische Unterscheidung, sondern hat unmittelbare Folgen:
Warnung, die in der Beratung zu selten fällt: Bei PEM ist vor „aktivierenden" Therapien zu warnen. Ansteigendes Trainingsprogramm, Aktivierungs-Reha, forcierte Wiedereingliederung — was bei anderen Erschöpfungsbildern hilft, kann hier das Beschwerdebild dauerhaft verschlechtern.
Wenn PEM vorliegt, gehört das in jedes Attest, jeden Reha-Antrag und jeden Widerspruch — schriftlich und ausdrücklich. Wie Pacing im Alltag funktioniert und welche Ansprüche speziell bei ME/CFS greifen, steht ausführlich in ME/CFS und Assistenz.
Bei Long COVID ohne PEM sind Reha und schrittweise Belastungssteigerung dagegen oft genau richtig. Die Unterscheidung steht deshalb ganz am Anfang, nicht am Ende.
Rehabilitation: welcher Träger, welche Zuzahlung
Die häufigste Fehladresse. Für Leistungen, die die Erwerbsfähigkeit sichern oder wiederherstellen sollen, ist in der Regel die Deutsche Rentenversicherung zuständig — nicht die Krankenkasse. Die Krankenkasse bleibt zuständig, wenn es um Krankenbehandlung geht.
Praktisch bedeutet das:
- Bei der Rentenversicherung brauchen Sie keine ärztliche Verordnung wie bei der Kasse. Geprüft werden Reha-Bedarf, Reha-Fähigkeit und eine positive Reha-Prognose.
- Die Zuzahlung für stationäre Reha beträgt 10 € je Kalendertag, höchstens 42 Tage im Kalenderjahr.
- Ambulante Reha ist zuzahlungsfrei.
- Bei der Anschlussrehabilitation direkt nach einem Krankenhausaufenthalt fällt die Zuzahlung höchstens 14 Tage an.
Der Punkt „Reha-Fähigkeit" ist bei schwerem Verlauf der kritische: Wer eine Reha körperlich nicht durchsteht, ist nicht reha-fähig — und ein abgelehnter oder abgebrochener Aufenthalt taucht später in der Akte auf. Bei ausgeprägter PEM lohnt es, vorher mit der behandelnden Praxis zu klären, ob eine Post-COVID-Ambulanz der bessere erste Schritt ist.
Stufenweise Wiedereingliederung — Chance und Falle zugleich
Die stufenweise Wiedereingliederung, im Alltag „Hamburger Modell" genannt, ist die ärztlich begleitete Rückkehr in die Arbeit, wenn die volle Belastbarkeit noch fehlt. Sie ist ein gutes Instrument — und bei Long COVID eines mit doppeltem Boden.
Was Sie beachten sollten:
Der Plan gehört an die Belastbarkeit, nicht an den Kalender. Ein starres Schema (Woche 1: zwei Stunden, Woche 2: vier) ignoriert, dass die Belastungsgrenze schwankt. Ein Plan mit Rückschritt-Option ist kein Scheitern, sondern gute Planung.
Bei PEM sehr vorsichtig. Überlastung triggert Rückfälle, und der Rückfall kostet mehr Zeit, als die Wiedereingliederung gespart hätte.
Abbrechen ist erlaubt. Ein abgebrochener Versuch ist sozialmedizinisch verwertbar — er belegt die tatsächliche Leistungsgrenze. Das ist unangenehm, aber besser als ein durchgehaltener Versuch, der den Zustand verschlechtert.
Erwerbsminderungsrente: es zählen die Stunden, nicht die Diagnose
Nach § 43 SGB VI kommt es allein darauf an, wie viele Stunden Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch arbeiten können:
| Leistungsvermögen täglich | |
|---|---|
| Teilweise Erwerbsminderung | unter 6 Stunden |
| Volle Erwerbsminderung | unter 3 Stunden |
Dazu müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein — im Regelfall fünf Jahre Wartezeit und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren.
Entscheidend ist der Satz, an dem die meisten Anträge scheitern: Nicht die Diagnose entscheidet, sondern der funktionelle Leistungsabfall mit ärztlicher Dokumentation, Verlauf und sozialmedizinischer Beurteilung. Ein Befundbericht, der „Long COVID" feststellt, aber nicht beschreibt, was die Person tatsächlich nicht mehr kann, trägt den Antrag nicht.
Was hilft: ein geführtes Symptom- und Belastungstagebuch über mehrere Wochen, konkrete Alltagsbeispiele statt Adjektive, und die ausdrückliche Erwähnung von PEM samt Erholungszeit.
Grad der Behinderung: keine Standardzahl
Für Long COVID gibt es keinen festen GdB. Bewertet wird die Funktionsbeeinträchtigung im Einzelfall nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen — also die Folgen für Alltag, Mobilität, Belastbarkeit und Selbstversorgung.
Schwere Verläufe mit deutlich eingeschränkter Teilhabe können zu höheren Werten führen, milde oder stark wechselnde Beschwerden zu deutlich niedrigeren. Weil der Verlauf schwankt, ist die Beschreibung eines schlechten Tages und der Häufigkeit solcher Tage wichtiger als der Zustand am Begutachtungstermin.
Ab GdB 50 gilt die Schwerbehinderung mit Kündigungsschutz und Zusatzurlaub; wie der Antrag läuft, steht in Schwerbehindertenausweis und GdB beantragen.
Wenn es bleibt: Assistenz nach § 78 SGB IX
Ein Teil der Betroffenen wird nicht wieder gesund. Wenn der Alltag dauerhaft nicht allein zu bewältigen ist, greift die andere Systemlogik: Assistenz ist keine Pflege. Sie ersetzt nicht die Hand, sondern die Energie, die für Haushalt, Wege, Termine und Organisation fehlt.
Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX gehören zur sozialen Teilhabe in der Eingliederungshilfe. Sie setzen keinen Pflegegrad voraus, sondern einen Teilhabebedarf — und genau das ist bei schweren Verläufen der passende Anspruch, weil klassische Pflegeleistungen den Bedarf oft verfehlen.
Bei schwerem ME/CFS kommt hinzu, dass Reizarmut Teil der Versorgung ist: wenig Licht, wenig Geräusch, wenige wechselnde Gesichter. Ein Assistenzteam, das das versteht und in fester Besetzung arbeitet, ist etwas anderes als ein wechselnder Besuchsdienst.
BeHome Care erbringt Assistenz nach § 78 SGB IX bundesweit, mit Sitz in Bochum — siehe Assistenzleistungen im Überblick und persönliche Assistenz.
Für Beschäftigte im Gesundheitsdienst
Wer sich bei der Arbeit infiziert hat, sollte den Unfallversicherungsträger einschalten. In der Praxis führt bei SARS-CoV-2 weniger die Berufskrankheit BK 3101 zum Ziel als die Anerkennung einer im Dienst erworbenen Infektion mit Folgeschäden; entscheidend sind der konkrete Infektionsnachweis und der berufliche Zusammenhang.
Das lohnt den Aufwand: Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind regelmäßig besser als die der Krankenkasse — und die Meldung ist Aufgabe des Arbeitgebers, nicht der erkrankten Person.
Häufige Fragen
Wer zahlt die Post-COVID-Reha? In der Regel die Rentenversicherung, wenn es um die Erwerbsfähigkeit geht; die Krankenkasse, wenn es um Krankenbehandlung geht. Bei der Rentenversicherung ist keine ärztliche Verordnung nötig.
Wie viel kostet eine stationäre Reha? 10 € je Kalendertag, höchstens 42 Tage im Kalenderjahr. Ambulante Reha ist zuzahlungsfrei; bei der Anschlussreha höchstens 14 Tage.
Ab wann bekomme ich Erwerbsminderungsrente? Wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter sechs Stunden täglich arbeiten können (teilweise) beziehungsweise unter drei Stunden (volle Erwerbsminderung) — und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Welchen GdB bekomme ich bei Long COVID? Es gibt keinen festen Wert. Bewertet werden die Funktionsbeeinträchtigungen im Einzelfall; beschreiben Sie schlechte Tage und deren Häufigkeit, nicht den besten Tag.
Sollte ich eine Wiedereingliederung machen? Wenn keine PEM vorliegt, meist ja. Bei PEM nur mit einem Plan, der Rückschritte vorsieht — und mit der Bereitschaft, abzubrechen.
Ist Assistenz dasselbe wie ein Pflegedienst? Nein. Pflege übernimmt körperbezogene Verrichtungen, Assistenz ermöglicht Teilhabe — Haushalt, Wege, Termine, Organisation. Beides kann parallel laufen.
Brauche ich einen Pflegegrad für Assistenz? Nein. Assistenz nach § 78 SGB IX setzt einen Teilhabebedarf voraus, keinen Pflegegrad.
Unsicher, welcher Antrag bei Ihnen als nächstes dran ist? Wir sortieren das mit Ihnen — kostenlos und unverbindlich, auch wenn Sie nicht in unserer Region wohnen: Assistenz erbringen wir bundesweit. Telefon 02327 4177490 oder über das Kontaktformular.
Weiterführend:
Stand: September 2026. Die Fallzahlen stammen aus einer Kostenstudie mit Stand Ende 2025; Zuzahlungs- und Stundengrenzen nach SGB VI in der aktuellen Fassung. Wir prüfen diesen Ratgeber bei jeder Änderung nach.


