Pflegegrad beantragen
formlos, in zwei Minuten
Im Raum Bochum faxen wir den Antrag kostenlos an Ihre Pflegekasse. Überall sonst bekommen Sie ihn fertig zum Ausdrucken.
Warum jetzt: Nach dem Entwurf der Pflegereform gilt für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 bei der Kasse eingehen, noch das heutige Recht. Ab 2027 sollen für die Pflegegrade 1 bis 3 mehr Punkte nötig sein. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht.
Der Jahreswechsel ist vorbei. Für Anträge ab dem 1. Januar 2027 gelten die neuen Regeln, sobald die Pflegereform in Kraft ist. Ein Antrag lohnt sich trotzdem: Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem er eingeht.
Warum zählt der Tag, an dem der Antrag eingeht?
Die geplante Übergangsregel, § 142b des Entwurfs zum Pflegeneuordnungsgesetz, stellt auf den Zeitpunkt der Antragstellung ab: Ob jemand pflegebedürftig ist, wird nach dem Recht festgestellt, das gilt, wenn der Antrag eingeht. Geht der Antrag bis zum 31. Dezember 2026 ein, zählen die heutigen Punktgrenzen, auch wenn die Begutachtung erst 2027 stattfindet.
| Pflegegrad | heute: ab … Punkten | Entwurf 2027: ab … Punkten |
|---|---|---|
| 1 | 12,5 | 15 |
| 2 | 27 | 30 |
| 3 | 47,5 | 50 |
| 4 und 5 | 70 und 90 | unverändert |
Heute: § 15 Abs. 3 SGB XI. Entwurf: Regierungsentwurf vom 30. September 2026, Art. 1 und § 142b SGB XI-E. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden; Grenzen und Stichtag können sich ändern. Mehr dazu: Pflegegrad 2026 beantragen – vor der Pflegereform.
Was ist ein formloser Antrag?
Für den Antrag bei der Pflegekasse braucht es kein bestimmtes Formular. Es reicht, dass die Kasse erfährt: Diese Person beantragt Leistungen der Pflegeversicherung (§ 16 SGB I). Das geht schriftlich, per Fax oder am Telefon. Das ausführliche Antragsformular schickt die Kasse danach von sich aus. Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht (§ 33 Abs. 1 SGB XI), nicht erst ab dem Bescheid.
Geht ein Antrag bei der Krankenkasse statt bei der Pflegekasse ein, gilt er trotzdem als gestellt. Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse eingerichtet, und ein unzuständiger Träger muss weiterleiten (§ 16 Abs. 2 SGB I).
Wie geht es nach dem Antrag weiter?
Die Kasse schickt das Antragsformular und beauftragt den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung zu Hause. Normalerweise muss sie innerhalb von 25 Arbeitstagen ab Antragseingang entscheiden (§ 18c SGB XI). Der Entwurf will diese Frist vom 1. Januar bis 30. April 2027 aussetzen, weil viele Anträge zum Jahreswechsel erwartet werden. Am Leistungsbeginn ab dem Antragsmonat ändert das nichts. Wie lange es meist dauert: Von der Begutachtung bis zum Bescheid.
Was BeHome Care dabei tut und was nicht
Im Raum Bochum, Wattenscheid, Herne, Witten, Hattingen, Gelsenkirchen und Castrop-Rauxel faxen wir Ihren Antrag kostenlos an die Pflegekasse. Wir sind dabei Bote, nicht Ihr Vertreter: Die Kasse antwortet Ihnen direkt, und Sie sind zu nichts verpflichtet. Wir prüfen nicht, ob ein Pflegegrad zusteht. Wenn Sie möchten, bereiten wir die Begutachtung mit Ihnen vor oder sind dabei. Das hilft oft mehr als jedes Formular.
Ein Fax-Sendebericht zeigt, dass das Fax übertragen wurde. Ein amtlicher Eingangsnachweis ist er nicht. Bitten Sie die Kasse um eine Eingangsbestätigung. Das steht auch im Antrag.