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Ratgeber · Pflege & Pflegegrade

Wie lange dauert es von der MDK-Begutachtung bis zum Bescheid?

Wie lange dauert es von der MDK-Begutachtung bis zum Pflegegrad-Bescheid? Die gesetzliche 25-Arbeitstage-Frist, Eilfälle und was bei Verzögerung gilt.

S Sarah Müller ca. 5 Min. Lesezeit
Wie lange dauert es von der MDK-Begutachtung bis zum Bescheid?

Auf einen Blick: Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang Ihres Antrags über den Pflegegrad entscheiden (§ 18c SGB XI) — die Frist läuft ab dem Antrag, nicht ab dem Begutachtungstermin. In dringenden Fällen gelten verkürzte Fristen von 5 bzw. 10 Arbeitstagen. Überschreitet die Kasse die Frist aus eigenem Verschulden, stehen Ihnen automatisch 70 Euro je begonnener Woche zu. Und wichtig: Die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung — Sie verlieren durch das Warten kein Geld.

Sie haben den Pflegegrad beantragt, die Begutachtung ist gelaufen — und jetzt heißt es warten. Eine der häufigsten Fragen, die uns erreichen: Wie lange dauert es eigentlich von der MDK-Begutachtung bis zum Bescheid? Die gute Nachricht: Es gibt dafür eine klare gesetzliche Frist. Wir erklären, wie lange es wirklich dauert, warum es sich manchmal zieht, was Sie bei Verzögerung tun können — und worauf Sie sich nach dem Bescheid einstellen sollten.

Die wichtigste Antwort zuerst: 25 Arbeitstage

Die Pflegekasse muss Ihnen das Ergebnis spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang Ihres Antrags schriftlich mitteilen (§ 18c Abs. 1 SGB XI). Wichtig: Diese Frist läuft ab dem Antrag, nicht ab dem Begutachtungstermin.

Das heißt für Sie: Begutachtung und Bescheid sind zwei Schritte — aber für beide zusammen hat die Kasse insgesamt 25 Arbeitstage (rund fünf Wochen) Zeit. In der Praxis liegen zwischen Begutachtung und schriftlichem Bescheid meist nur noch wenige Tage bis zwei Wochen, weil die Begutachtung der zeitintensive Teil ist und das Gutachten danach zügig bearbeitet wird.

Kurz gesagt: Antrag → Begutachtung (meist innerhalb weniger Wochen) → Gutachten an die Kasse → Bescheid. Spätestens am 25. Arbeitstag nach Antragseingang muss die Entscheidung bei Ihnen sein.

Wer begutachtet — MD, MDK oder MEDICPROOF?

  • Gesetzlich Versicherte: Die Begutachtung übernimmt der Medizinische Dienst (MD) — früher „MDK". Der Begriff MDK ist umgangssprachlich noch sehr verbreitet, gemeint ist heute der MD.
  • Privat Versicherte: Hier begutachtet MEDICPROOF. Die 25-Arbeitstage-Frist gilt genauso.

Die Begutachtung erfolgt in der Regel als Hausbesuch, teilweise auch telefonisch oder nach Aktenlage. Gut zu wissen: Der MD stellt den Pflegegrad nicht selbst fest — er gibt eine Empfehlung an die Pflegekasse ab, und die Kasse trifft die Entscheidung (§§ 18b, 18c SGB XI). Deshalb kann zwischen Begutachtung und Bescheid noch etwas Zeit vergehen, ohne dass etwas schiefläuft. Wie Sie sich optimal auf den Termin vorbereiten, lesen Sie in unserem Ratgeber MDK-Begutachtung vorbereiten.

Wie lange dauert es von der MDK-Begutachtung bis zum Bescheid?

Schneller geht es in dringenden Fällen

Der Gesetzgeber kennt verkürzte Fristen, wenn es eilt (§ 18c Abs. 2 SGB XI):

  • 5 Arbeitstage, wenn Sie sich im Krankenhaus, in einer Reha-Einrichtung, in einem Hospiz oder in ambulanter Palliativversorgung befinden und die weitere Versorgung davon abhängt — etwa weil die Pflege zu Hause organisiert oder eine Anschlussversorgung gesichert werden muss.
  • 10 Arbeitstage, wenn Sie zu Hause leben und gegenüber dem Arbeitgeber bereits Pflegezeit oder Familienpflegezeit angekündigt wurde.

In diesen Situationen sollten Sie die besondere Dringlichkeit beim Antrag ausdrücklich angeben — am besten telefonisch und zusätzlich schriftlich. Die Kasse muss die Eilbedürftigkeit kennen, um die kurze Frist anzuwenden.

Warum dauert es manchmal trotzdem länger?

Zwei Gründe kommen in der Praxis immer wieder vor — und beide sind gut zu wissen, bevor Sie sich sorgen:

Fehlende Unterlagen stoppen die Uhr. Fordert die Pflegekasse zwingend erforderliche Unterlagen bei Ihnen an, ist der Fristlauf unterbrochen, bis die Unterlagen eingegangen sind (§ 18c Abs. 6 SGB XI). Wer mit der 25-Tage-Frist rechnet, sollte also Anforderungen der Kasse möglichst schnell und vollständig beantworten — jede offene Rückfrage verlängert das Warten.

Hohe Antragszahlen. Gerade nach Jahreswechseln oder Gesetzesänderungen sind MD und Kassen stärker ausgelastet. Das entbindet die Kasse nicht von der Frist — es erklärt aber, warum der Bescheid oft erst gegen Ende des Zeitfensters kommt.

Unser Tipp: Notieren Sie sich das Datum, an dem Ihr Antrag bei der Kasse eingegangen ist, und heben Sie Kopien aller nachgereichten Unterlagen auf. So können Sie selbst nachrechnen und bei Verzögerung freundlich, aber bestimmt nachhaken.

Was, wenn die Kasse die Frist überschreitet?

Hält die Pflegekasse die 25 Arbeitstage nicht ein und hat sie die Verzögerung selbst zu verantworten, steht Ihnen Geld zu: 70 Euro für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung (§ 18c Abs. 5 SGB XI). Diese Ausgleichszahlung muss die Kasse von sich aus leisten — ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. In der Praxis lohnt es sich trotzdem, aktiv nachzufragen, falls die Zahlung ausbleibt.

Zwei Ausnahmen sollten Sie kennen: Die Zahlung entfällt, wenn die Kasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat (etwa weil Unterlagen fehlten) — und sie gilt nicht, solange Sie sich in vollstationärer Pflege befinden und bereits mindestens Pflegegrad 2 anerkannt ist.

Gut zu wissen: Die Leistungen gelten rückwirkend

Auch wenn der Bescheid auf sich warten lässt — Sie verlieren kein Geld. Pflegegeld und Pflegeleistungen werden rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Sie können also schon vor dem Bescheid mit einem Pflegedienst starten; die Kosten werden ab Antragsmonat anerkannt, sobald der Pflegegrad feststeht. Was Ihnen je nach Pflegegrad zusteht, zeigt unser Ratgeber Pflegegeld 2026: Höhe & Auszahlung.

Der Bescheid ist da — und jetzt?

  • Pflegegrad wie erhofft? Dann können die Leistungen starten. Mit unserem Pflegegrad-Check sehen Sie in zwei Minuten, was Ihnen zusteht.
  • Abgelehnt oder zu niedrig eingestuft? Sie haben einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen — das lohnt sich oft, denn viele Einstufungen werden im Widerspruch korrigiert. Wie das geht, erklären wir Schritt für Schritt unter Pflegegrad-Antrag abgelehnt: Widerspruch einlegen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es von der MDK-Begutachtung bis zum Bescheid?

Nach der Begutachtung vergehen in der Praxis meist nur wenige Tage bis zwei Wochen bis zum schriftlichen Bescheid. Die gesetzliche Gesamtfrist beträgt 25 Arbeitstage ab Antragseingang (§ 18c Abs. 1 SGB XI) — sie umfasst Begutachtung und Entscheidung zusammen.

Was bedeuten 25 Arbeitstage in echten Tagen?

25 Arbeitstage entsprechen ohne Feiertage etwa fünf Wochen. Gezählt werden nur Werktage von Montag bis Freitag, keine Wochenenden und Feiertage. Fallen Feiertage in den Zeitraum, verschiebt sich das Fristende entsprechend nach hinten.

Bekomme ich Geld, wenn die Kasse zu spät entscheidet?

Ja. Überschreitet die Pflegekasse die Frist und hat sie das selbst zu verantworten, zahlt sie 70 Euro für jede begonnene Woche der Verspätung (§ 18c Abs. 5 SGB XI) — automatisch, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen.

Ab wann gelten meine Leistungen?

Rückwirkend ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben — unabhängig davon, wann der Bescheid kommt. Deshalb gilt: lieber früh beantragen und die Begutachtung in Ruhe vorbereiten.

Was kann ich tun, wenn es zu lange dauert?

Haken Sie bei Ihrer Pflegekasse nach und verweisen Sie auf die 25-Arbeitstage-Frist des § 18c SGB XI. Prüfen Sie zugleich, ob noch Unterlagen von Ihnen fehlen — solange die Kasse auf angeforderte Unterlagen wartet, ist die Frist unterbrochen. Bleibt der Bescheid dennoch aus, machen Sie die 70-Euro-Regelung geltend.

Wir begleiten Sie — von der Begutachtung bis zur Versorgung

Das Warten auf den Bescheid ist oft die nervenaufreibendste Zeit. Sie müssen sie nicht allein durchstehen: BeHome Care berät Sie kostenlos, hilft bei Antrag und Widerspruch und kann die Versorgung in Bochum und Umgebung kurzfristig starten — die Kosten werden rückwirkend ab Antragsmonat anerkannt.

Rufen Sie uns an unter 02327 4177490 oder fordern Sie ein unverbindliches Erstgespräch an. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation.

Tipp: Ein Pflegetagebuch hilft schon vor der Begutachtung, den Hilfebedarf lückenlos zu belegen.

Weiterführend:

Rechtsgrundlagen: § 18c SGB XI — Verfahren, Fristen, Ausgleichszahlung · § 18b SGB XI — Begutachtungsverfahren · § 33 Abs. 1 SGB XI (Leistungen ab Antragstellung) · § 84 SGG (Widerspruchsfrist)

Quellen: Medizinischer Dienst Bund — Pflegebegutachtung (md-bund.de); GKV-Spitzenverband — Begutachtungsrichtlinien; gesetzliche Grundlagen im SGB XI (gesetze-im-internet.de).

Stand: Juli 2026 — Fristen und Rechtslage geprüft (§ 18c SGB XI: 25 Arbeitstage, Eilfälle 5/10 Arbeitstage, Ausgleich 70 €/Woche).

Portrait von Sarah Müller
Fachbeitrag von

Sarah Müller

Teamleitung BeHome Care

Sarah Müller leitet seit über 10 Jahren die Pflege bei BeHome Care. Ihre Expertise liegt in der Strukturierung von Pflege-WGs und der Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege.

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Fachlich geprüft von Katja Niedzwecki, Stellv. Pflegedienstleitung · Stand: Juli 2026
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