Transparente Kosten
für Ihre Pflege-WG.
Ein echtes Zuhause, professionell betreut – und oft deutlich günstiger als ein klassisches Pflegeheim. Wir schlüsseln die Kosten für Sie auf.
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
In einer ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaft gibt es keine pauschale „Alles-inklusive“-Rechnung. Die monatlichen Kosten setzen sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen, von denen viele direkt über die Pflegekasse und (bei Bedarf) über die Sozialhilfe abgedeckt werden können.
💡 Viele Leistungen werden durch die Pflegeversicherung übernommen.
Deutlich günstiger
als ein Pflegeheim.
Ein Umzug in ein stationäres Pflegeheim ist heute mit enormen Kosten verbunden. Der durchschnittliche Eigenanteil in einem NRW-Pflegeheim beträgt aktuell rund 3.582 € pro Monat (Stand 2026).
Im direkten Vergleich bietet die ambulant betreute Pflege-WG nicht nur ein viel familiäreres und wohnlicheres Umfeld, sondern schont auch in vielen Fällen massiv das eigene Vermögen und das der Angehörigen.
Ihre Finanzierungswege im Überblick
Nutzen Sie alle gesetzlichen Fördermöglichkeiten voll aus. Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung und Kommunikation mit den Kassen.
Pflegekasse (SGB XI)
Pflegegeld & ambulante Sachleistungen, gestaffelt nach Ihrem Pflegegrad, decken einen Großteil der pflegerischen Betreuung.
Sonderzuschüsse
Zusätzliche Leistungen wie der monatliche Entlastungsbetrag (§ 45b) oder der WG-Zuschlag (§ 38a) von pauschal 224 €.
Sozialamt (SGB XII)
Ist das eigene Einkommen/Vermögen nicht ausreichend, greift die Sozialhilfe (Leistungen der Pflege oder Fachleistungsstunden).
Kosten der Pflege-WG — Ihre Fragen
Was kostet ein Platz in einer Pflege-WG in Bochum?
Eine pauschale Gesamtsumme gibt es nicht, weil sich die Kosten aus mehreren Bausteinen zusammensetzen: privat getragene Miete inklusive Nebenkosten, ein Anteil für Verpflegung und Haushalt sowie die Betreuungs- und WG-Organisation. Der Eigenanteil für diese Lebenshaltungskosten liegt erfahrungsgemäß bei etwa 1.250 bis 1.650 € im Monat. Die eigentlichen Pflegeleistungen werden zusätzlich überwiegend von der Pflegekasse getragen. Im Erstgespräch rechnen wir Ihren konkreten Fall transparent durch.
Wer zahlt welche Kosten in der Pflege-WG?
Die Finanzierung ist geteilt: Die Miete zahlen Sie privat (bei geringem Einkommen übernimmt das Sozialamt die Kosten der Unterkunft nach SGB XII). Die pflegerische Versorgung trägt zum Großteil die Pflegekasse über die ambulante Sachleistung nach § 36 SGB XI oder das Pflegegeld nach § 37 SGB XI. Hinzu kommen der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI von 131 € im Monat und der Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI von 224 € je Bewohner. Verpflegung und Haushalt zahlen die Bewohner aus dem gemeinsamen WG-Budget.
Wie hoch ist der Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI?
Der Wohngruppenzuschlag beträgt 224 € im Monat je anspruchsberechtigtem Bewohner und kommt zusätzlich zu den übrigen Pflegeleistungen oben drauf. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1, ein gemeinsames Wohnen mit mindestens zwei weiteren pflegebedürftigen Personen und eine Präsenzkraft, die organisatorische und betreuende Aufgaben in der WG übernimmt. Bei Neugründung einer Wohngemeinschaft ist außerdem eine einmalige Anschubfinanzierung möglich.
Ist eine Pflege-WG günstiger als ein Pflegeheim?
Für viele Familien ja. Der durchschnittliche Eigenanteil in einem NRW-Pflegeheim liegt 2026 im ersten Jahr bei rund 3.582 € im Monat. Eine ambulant betreute Pflege-WG kommt häufig deutlich günstiger, weil Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und Wohngruppenzuschlag voll genutzt werden und nur die tatsächlichen Wohn- und Lebenshaltungskosten privat zu tragen sind. Hinzu kommt ein familiäreres, selbstbestimmteres Wohnumfeld. Den genauen Vorteil hängt vom Pflegegrad und der konkreten WG ab.
Welche Finanzierungsbausteine kann ich kombinieren?
In der Regel laufen mehrere Leistungen parallel: die ambulante Sachleistung nach § 36 SGB XI (Pflegegrad 2 bis 5 zwischen 796 und 2.299 € im Monat) oder alternativ das Pflegegeld nach § 37 SGB XI, der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI von 131 €, der Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI von 224 € sowie bei ärztlich verordneter Behandlungspflege die budgetlose Leistung nach § 37 SGB V über die Krankenkasse. Wir helfen, alle Töpfe optimal auszuschöpfen und die Anträge zu stellen.