Assistenz für Kinder
im Kreis Recklinghausen.
Für Kinder und Jugendliche ist in NRW nicht der LWL zuständig, sondern der Kreis. Hier steht, wie der Antrag beim Kreis Recklinghausen läuft.
Der Kreis auf einen Blick
- Zuständig für
- Kinder und Jugendliche bis zum Abschluss der ersten allgemeinen Schulausbildung
- Fachdienst
- 50.3 Eingliederungshilfen, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen
- Formular
- die Fassung, die der Kreis Ihnen zuschickt
- Danach
- mit dem Schulabschluss in der Regel der LWL
- Abrechnung
- direkt mit dem Kreis
Der Weg zur Eingliederungshilfe beim Kreis
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Zuständigkeit klären
Zuständig ist der Fachdienst 50.3 Eingliederungshilfen des Kreises Recklinghausen — für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, die in ihrer Familie leben, bis zum Abschluss der ersten allgemeinen Schulausbildung.
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Das richtige Formular nehmen
Der Antrag läuft auf dem Formular des Kreises. Nehmen Sie die Fassung, die Ihnen zugeschickt wird: Sie hat einen eigenen Teil zu Einkommen und Vermögen, und Art und Umfang der Hilfe stehen dort unter einer anderen Ziffer als in der Fassung zum Herunterladen. Wer Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht und den Bescheid beilegt, kann den Einkommens- und Vermögensteil weitgehend auslassen.
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Unterlagen vollständig einreichen
Der Fachdienst bearbeitet vollständige Sendungen am zügigsten. Legen Sie alles zusammen in einen Umschlag, und behalten Sie Kopien. Wir stellen die Unterlagen gern mit Ihnen zusammen.
Diese Unterlagen fordert der Kreis in der Regel an
- Schweigepflichtentbindung auf dem Vordruck des Kreises
- Schwerbehindertenausweis (beide Seiten) und alle Seiten des Feststellungsbescheids
- alle Seiten des letzten Pflegegutachtens und den Bescheid der Pflegekasse
- aktuelle ärztliche Berichte
- falls vorhanden: Aufenthaltstitel (beide Seiten)
Was sich mit dem Schulabschluss ändert
Mit dem Ende der Schulausbildung wechselt die Zuständigkeit in der Regel zum LWL. Das ist ein neuer Antrag bei einem neuen Träger. Wir planen diesen Übergang rechtzeitig, damit die Assistenz ohne Unterbrechung weiterläuft. So läuft es beim LWL.
Eingliederungshilfe im Kreis Recklinghausen: Ihre Fragen
Warum der Kreis und nicht der LWL?
In Nordrhein-Westfalen sind die Kreise und kreisfreien Städte Träger der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche bis zum Abschluss der Schulausbildung. Danach wechselt die Zuständigkeit in der Regel zum Landschaftsverband, in Westfalen-Lippe also zum LWL. Den Übergang begleiten wir, damit keine Lücke entsteht.
Welche Städte gehören zum Kreis Recklinghausen?
Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick und Waltrop. Für Familien in diesen Städten ist der Fachdienst Eingliederungshilfen des Kreises der Ansprechpartner.
Welches Formular muss ich nehmen?
Nehmen Sie immer die Fassung, die Ihnen der Kreis zuschickt. Die Fassung zum Herunterladen weicht nach unserer Erfahrung davon ab — sie hat weniger Seiten und eine andere Nummerierung. Wer die falsche Fassung einreicht, bekommt Rückfragen.
Übernehmen Sie auch Schulbegleitung?
Ja, Schulbegleitung gehört zur Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche und läuft ebenfalls über den Kreis. Mehr dazu auf unserer Seite zur Schulbegleitung.
Wie läuft die Abrechnung?
Mit Bewilligung rechnen wir direkt mit dem Kreis ab. Hat Ihr Kind zusätzlich einen Pflegegrad, können Leistungen der Pflegeversicherung daneben eingesetzt werden; wie das zusammenpasst, klären wir im Gespräch.
Wir begleiten Ihren Antrag beim Kreis
Kostenlos und unverbindlich: Wir klären, was Ihrem Kind zusteht, und stellen die Unterlagen mit Ihnen zusammen.