Assistenz über den
LWL beantragen.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist der Träger, mit dem wir am meisten zusammenarbeiten. Hier steht, wie der Weg zur Assistenz dort läuft.
Der LWL auf einen Blick
- Zuständig für
- Erwachsene in Westfalen-Lippe
- Nicht zuständig
- Kinder und Jugendliche bis zum Ende der Schulausbildung (Kreis oder kreisfreie Stadt)
- Antrag
- LWL-Serviceportal oder Papierformular, mit „Persönliche Sicht“
- Arbeitsassistenz
- LWL-Inklusionsamt Arbeit
- Abrechnung
- direkt mit dem LWL oder Persönliches Budget
Der Weg zur Assistenz beim LWL
- 1
Zuständigkeit klären
Der LWL ist Träger der Eingliederungshilfe für Erwachsene, die in Westfalen-Lippe wohnen — also etwa in Bochum, Dortmund, Gelsenkirchen, Hagen oder Münster. Für Kinder und Jugendliche bis zum Ende der Schulausbildung ist dagegen der Kreis oder die kreisfreie Stadt zuständig.
- 2
Antrag stellen
Online über das LWL-Serviceportal oder auf dem Papierformular. Zum Antrag gehört der Bogen „Persönliche Sicht“, in dem Sie beschreiben, was Sie im Alltag brauchen und was Sie erreichen möchten. Beim Ausfüllen helfen wir.
- 3
Bedarf wird ermittelt
Der LWL ermittelt Ihren Bedarf im Gesamtplanverfahren, meist mit einem Gespräch. Sie dürfen eine Person Ihres Vertrauens mitnehmen; auf Wunsch sind wir dabei.
- 4
Bescheid und Start
Mit dem Bescheid steht fest, wie viele Stunden Assistenz bewilligt sind. Wir rechnen direkt mit dem LWL ab, oder Sie nutzen das Persönliche Budget und bezahlen uns daraus.
Was beim LWL anders ist als anderswo
In Nordrhein-Westfalen ist die Eingliederungshilfe für Erwachsene bei den beiden Landschaftsverbänden gebündelt, nicht bei den Städten. Für Sie heißt das: Egal ob Sie in Bochum, Hagen oder Bielefeld wohnen, Sie haben es mit demselben Träger und denselben Formularen zu tun. Wir kennen diese Formulare und wissen, welche Fassung gilt — der LWL legt seinen Schreiben manchmal ältere Fassungen bei.
Weil wir in NRW auch ambulanter Pflegedienst sind, können Assistenz und Behandlungspflege aus einer Hand kommen. Beim LWL wird die Assistenz über die Eingliederungshilfe finanziert, die Behandlungspflege über die Krankenkasse — zwei Kostenträger, aber ein Ansprechpartner bei uns.
Assistenz über den LWL: Ihre Fragen
Ist der LWL für mich zuständig?
Wenn Sie erwachsen sind und in Westfalen-Lippe wohnen, in aller Regel ja. Im Rheinland, etwa in Köln, Düsseldorf oder Duisburg, ist es der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Kinder und Jugendliche bis zum Ende der Schulausbildung beantragen beim Kreis oder bei der kreisfreien Stadt.
Muss ich zuerst einen Pflegegrad haben?
Nein. Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung sind zwei getrennte Wege. Viele unserer Assistenznehmerinnen und -nehmer haben beides; die Leistungen werden dann nebeneinander eingesetzt. Wie das in Ihrem Fall zusammenpasst, klären wir im Gespräch.
Was ist mit Assistenz am Arbeitsplatz?
Dafür ist beim LWL das Inklusionsamt Arbeit zuständig, nicht die Eingliederungshilfe. Die Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz können dort übernommen werden. Mehr dazu auf unserer Seite zur Arbeitsassistenz.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Das hängt vom Einzelfall und davon ab, wie vollständig der Antrag ist. Wir sorgen dafür, dass nichts fehlt, und melden uns beim LWL, wenn es stockt. Eilt es, sprechen Sie uns an — dafür gibt es Wege.
Wer ist beim LWL mein Ansprechpartner?
Nach dem Antrag bekommen Sie beim LWL eine zuständige Sachbearbeitung, an die alle weiteren Schreiben gehen. Mit Ihrem Einverständnis halten wir den Kontakt, damit Sie nicht jedem Schreiben hinterhertelefonieren müssen.
Wir begleiten Ihren Antrag beim LWL
Kostenlos und unverbindlich: Wir klären, was Ihnen zusteht, und helfen bei Antrag und Persönlicher Sicht.