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Ratgeber · Pflege & Pflegegrade

Serienfahrten: Dauerverordnung für Dialyse, Chemo, Bestrahlung

Eine Verordnung für die ganze Behandlungsserie statt Papierkram vor jedem Termin — und warum die Zuzahlungs-Befreiung früh im Jahr wichtig ist.

L Lisa Richter ca. 5 Min. Lesezeit
Serienfahrten: Dauerverordnung für Dialyse, Chemo, Bestrahlung

Auf einen Blick: Wer dreimal pro Woche zur Dialyse oder wochenlang zur Bestrahlung muss, braucht nicht vor jedem Termin einen neuen Transportschein. Die Krankentransport-Richtlinie nennt Dialyse, onkologische Strahlentherapie und onkologische Chemotherapie ausdrücklich als Ausnahmefälle mit hochfrequenter Behandlung — dafür stellt die Praxis eine Dauerverordnung über die gesamte Serie aus, die die Kasse für den Zeitraum genehmigt. Die Zuzahlung fällt trotzdem je Fahrt an, aber die Belastungsgrenze ist bei dieser Frequenz meist früh im Jahr erreicht.

Dialyse dreimal die Woche, Bestrahlung an zwanzig Werktagen am Stück, Chemotherapie im Zyklus: Bei diesen Behandlungen summieren sich schnell hundert Fahrten im Jahr. Wer die einzeln beantragen müsste, wäre mit nichts anderem mehr beschäftigt.

Genau dafür gibt es die Dauerverordnung — sie ist in der Krankentransport-Richtlinie für diese Behandlungen ausdrücklich vorgesehen und in der Praxis der Normalfall, auch wenn viele Betroffene erst nach Wochen davon erfahren. Dieser Ratgeber erklärt, wie sie funktioniert, welche Behandlungen erfasst sind und was Sie in der Organisation beachten sollten.

Welche Behandlungen zählen als hochfrequent?

Die Krankentransport-Richtlinie regelt in § 8 die Ausnahmefälle, in denen Fahrten zur ambulanten Behandlung übernommen werden. Zwei Bedingungen müssen zusammenkommen: ein Therapieschema mit hoher Behandlungsfrequenz über längere Zeit und eine Beeinträchtigung durch Behandlung oder Erkrankung, die die Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich macht.

Als Ausnahmefälle nennt die Richtlinie ausdrücklich:

Diese Behandlungen erfasst § 8 der Krankentransport-Richtlinie

  • DialysebehandlungMeist dreimal wöchentlich, dauerhaft
  • Onkologische StrahlentherapieBestrahlungsserien über mehrere Wochen
  • Parenterale onkologische ChemotherapieAntineoplastische Arzneimitteltherapie im Zyklus
  • Vergleichbare FälleWenn Frequenz und Beeinträchtigung den genannten entsprechen

Der zweite Punkt wird oft übersehen: Nicht die Diagnose entscheidet, sondern die Belastung. Wer nach der Dialyse regelmäßig kreislaufinstabil ist oder nach der Bestrahlung erschöpft, erfüllt das Kriterium — wer die Behandlung gut verträgt und selbst fahren kann, nicht automatisch.

Wie die Dauerverordnung funktioniert

Statt eines Scheins je Termin stellt die behandelnde Praxis oder das behandelnde Zentrum eine Verordnung über die Serie aus. Auf dem Muster 4 wird eingetragen, wie oft und über welchen Zeitraum gefahren wird — etwa dreimal wöchentlich über drei Monate.

Serienfahrten: Dauerverordnung für Dialyse, Chemo, Bestrahlung

Wichtig ist, dass Frequenz und Zeitraum zum tatsächlichen Behandlungsplan passen und nicht großzügig geschätzt werden — die Kasse gleicht beides mit den abgerechneten Fahrten ab.

Die Krankenkasse genehmigt diesen Zeitraum. Danach sind alle Fahrten der Serie abgedeckt, und der Fahrdienst rechnet direkt mit der Kasse ab. Für Sie entfällt der Papierkram zwischen den Terminen vollständig.

Zwei Dinge sollten Sie im Blick behalten. Erstens das Ende des Zeitraums: Läuft die Behandlung weiter, braucht es rechtzeitig eine Folgeverordnung. Sprechen Sie sie an, wenn noch zwei bis drei Wochen offen sind — dann ist Luft für Rückfragen der Kasse. Zweitens Änderungen im Schema: Wird die Frequenz erhöht oder das Zentrum gewechselt, muss die Verordnung angepasst werden, sonst deckt sie die tatsächlichen Fahrten nicht mehr.

Worauf es beim Formular sonst noch ankommt, steht im Ratgeber Muster 4 ausfüllen.

Was die Serie kostet — und warum die Grenze früh fällt

Die Zuzahlung nach § 61 SGB V fällt auch bei Serienfahrten je Fahrt an, und Hin- und Rückweg zählen getrennt. Bei Dialyse dreimal wöchentlich sind das sechs Fahrten pro Woche. Rechnerisch wären ohne Deckelung mehrere hundert Euro im Jahr fällig — praktisch greift aber die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V, und zwar meist schnell:

Zuzahlung und Belastungsgrenze bei Serienfahrten

§ 61 SGB V

Zuzahlung

5-10 € je Fahrt

10 % des Fahrpreises, Hin- und Rückweg getrennt

§ 62 SGB V

Belastungsgrenze allgemein

2 % der Bruttoeinnahmen

Alle Zuzahlungen des Jahres zusammen

§ 62 SGB V

Bei chronischer Erkrankung

1 % der Bruttoeinnahmen

Schwerwiegend chronisch Kranke

Wer dauerhaft zur Dialyse fährt, gilt in aller Regel als schwerwiegend chronisch krank — damit liegt die Grenze bei einem Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Sie ist bei dieser Fahrtfrequenz oft schon im ersten Quartal erreicht.

Deshalb der wichtigste praktische Rat dieses Ratgebers: Beantragen Sie die Befreiung früh im Jahr. Sammeln Sie alle Zuzahlungsbelege — Fahrten, Medikamente, Hilfsmittel, Krankenhaustage — und reichen Sie sie ein, sobald die Grenze erreicht ist. Die Befreiung gilt dann für den Rest des Kalenderjahres, und jede weitere Fahrt kostet Sie nichts. Wer das erst im Herbst macht, hat für das laufende Jahr Geld verschenkt.

Wer die Verordnung ausstellt — Hausarzt oder Zentrum?

In der Regel das behandelnde Zentrum: die Dialysepraxis, die Strahlentherapie oder die onkologische Ambulanz. Dort ist der Behandlungsplan bekannt, und nur daraus ergeben sich Frequenz und Zeitraum, die auf die Verordnung gehören.

Die Hausarztpraxis kann einspringen, wenn das Zentrum die Verordnung nicht ausstellt — sie braucht dafür aber den Therapieplan. Bringen Sie ihn mit, sonst entsteht eine Verordnung über eine Frequenz, die später nicht zu den tatsächlichen Terminen passt.

Ein Sonderfall ist der Behandlungsbeginn: Zwischen der Entscheidung für eine Therapie und dem ersten Termin liegen manchmal nur Tage. Fragen Sie in diesem ersten Gespräch nach der Fahrt, auch wenn der Kopf gerade woanders ist. Es ist der günstigste Moment, weil alle Beteiligten ohnehin am Behandlungsplan sitzen.

Wenn die Behandlung wohnortfern stattfindet

Nicht jede Therapie gibt es um die Ecke. Bei einer Spezialbehandlung, für die das nächstgelegene geeignete Zentrum weiter entfernt liegt, übernimmt die Kasse grundsätzlich auch die längere Strecke — Maßstab ist das nächsterreichbare geeignete Behandlungsangebot, nicht die Wunschklinik.

Das betrifft in der Praxis vor allem seltene Tumorentitäten und spezialisierte Bestrahlungsverfahren, die nicht jedes Zentrum anbietet. Lassen Sie sich die medizinische Begründung für die Wahl des Zentrums von der behandelnden Praxis schriftlich geben — sie trägt die Fahrtkosten mit.

Wer sich bewusst für ein weiter entferntes Zentrum entscheidet, obwohl ein gleichwertiges näher liegt, muss mit einer Kürzung auf die kürzere Strecke rechnen. Klären Sie das vor Behandlungsbeginn mit der Kasse, nicht nach der zwanzigsten Fahrt.

Was bei einer Behandlungsserie sonst noch zählt

Bei hundert Fahrten im Jahr wird aus einer Formalie ein Stück Alltag. Was in der Praxis den Unterschied macht:

Feste Zeiten: Dialysezentren arbeiten in Schichten, und wer zur ersten Schicht muss, startet früh. Ein Fahrdienst, der den Rhythmus kennt, plant die Abholung fest ein, statt sie jede Woche neu zu disponieren.

Feste Gesichter: Nach der Behandlung sind viele Menschen erschöpft, manche kreislaufschwach. Es macht einen Unterschied, ob jemand kommt, der weiß, dass Sie nach der Dialyse Zeit zum Aufstehen brauchen.

Wartezeit nach dem Termin: Behandlungen enden nicht auf die Minute. Ein Fahrdienst, der erst nach dem Anruf losfährt, lässt Sie zwangsläufig warten — im Wartebereich eines Zentrums ist das nach vier Stunden Dialyse kein kleines Ärgernis.

Wir von BeHome Care fahren im Bochumer Raum genau diese Strecken: Dialysefahrten mit festem Fahrplan und festen Fahrern sowie Fahrten zur Chemo- und Strahlentherapie. Wenn eine Serie ansteht, melden Sie sich am besten, sobald der Behandlungsplan steht — dann legen wir die Termine gleich vollständig an.

Häufige Fragen

Brauche ich für jede Dialysefahrt einen eigenen Transportschein?

Nein. Für Behandlungsserien stellt die Praxis eine Dauerverordnung über den gesamten Zeitraum aus, die die Kasse genehmigt. Erst wenn der Zeitraum abläuft oder sich das Behandlungsschema ändert, braucht es eine neue Verordnung.

Übernimmt die Kasse auch Fahrten zur Chemotherapie in Tablettenform?

Die Richtlinie nennt als Ausnahmefall die parenterale onkologische Chemotherapie, also die Gabe per Infusion oder Injektion. Bei oraler Therapie zu Hause entfällt die Fahrt ohnehin; für Kontrolltermine gelten dann die normalen Regeln der ambulanten Behandlung.

Wie lange gilt eine Dauerverordnung?

So lange, wie der eingetragene Zeitraum beziehungsweise die eingetragene Zahl der Fahrten reicht — und wie die Kasse genehmigt hat. Üblich sind Zeiträume von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten, orientiert am Behandlungsplan.

Muss ich die Zuzahlung bei jeder einzelnen Fahrt bezahlen?

Bis zur Belastungsgrenze ja. Danach greift die Befreiung nach § 62 SGB V für den Rest des Kalenderjahres, und die Zuzahlung entfällt vollständig. Bei schwerwiegend chronischer Erkrankung liegt die Grenze bei einem Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen.

Was passiert, wenn ein Termin ausfällt?

Nichts — die Verordnung deckt den Zeitraum ab, nicht einzelne Kalendertage. Sagen Sie dem Fahrdienst nur rechtzeitig ab, damit das Fahrzeug anderweitig eingesetzt werden kann. Fällt umgekehrt ein zusätzlicher Termin an, der im Schema nicht vorgesehen war, klären Sie kurz mit der Praxis, ob er von der laufenden Verordnung getragen wird.

Kann ich den Fahrdienst während einer laufenden Serie wechseln?

Ja. Die Verordnung ist nicht an ein Unternehmen gebunden — Sie können jeden Anbieter beauftragen, der einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse hat. Sagen Sie dem neuen Fahrdienst, ab welchem Termin er übernehmen soll, damit keine Fahrt doppelt oder gar nicht geplant wird.

Weiterführend:

Quellen: Krankentransport-Richtlinie des G-BA (§ 8, Fassung in Kraft seit 6. August 2025) · Zuzahlungsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung, BMG

Stand: August 2026 · fachlich geprüft von Manuela Storek, Pflegedienstleitung (examinierte Pflegefachkraft). Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall — gern beraten wir Sie kostenfrei und persönlich.

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