Auf einen Blick: Muster 4 heißt das Formular, mit dem Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Krankenfahrt verordnet. Sie füllen es nicht selbst aus — aber es lohnt sich zu wissen, was daraufstehen muss: Behandlungsgrund, Beförderungsmittel und, wenn zutreffend, der Vermerk zur dauerhaften Mobilitätsbeeinträchtigung. Fehlt eines davon, lehnt die Kasse die Erstattung ab, obwohl der Anspruch bestünde. Prüfen Sie den Schein deshalb in der Praxis, bevor Sie gehen.
Ein Transportschein ist schnell ausgestellt — und genauso schnell unbrauchbar. In unserer Beratung sehen wir regelmäßig Verordnungen, bei denen ein einzelnes Kreuz fehlt oder das falsche Beförderungsmittel angekreuzt wurde. Die Fahrt findet trotzdem statt, die Rechnung kommt später, und dann beginnt die Diskussion mit der Krankenkasse.
Dieser Ratgeber geht das Formular durch: welche Angaben die Praxis machen muss, worauf Sie beim Blick auf den Schein achten können und wie die Verordnung zur Kasse kommt.
Was ist Muster 4 überhaupt?
Muster 4 ist der bundeseinheitliche Vordruck „Verordnung einer Krankenbeförderung". Er gehört zu den Formularen, deren Inhalt zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft vereinbart ist — deshalb sieht er bei jeder Praxis in Deutschland gleich aus, egal bei welcher Kasse Sie versichert sind.
Ausstellen darf ihn die behandelnde Praxis. Seit der Einführung der tagesstationären Behandlung nach § 115e SGB V dürfen auch Krankenhäuser das Formular für Fahrten im Rahmen dieser Behandlung nutzen. Was Muster 4 nicht ist: ein Antrag, den Sie selbst stellen. Sie bekommen den Schein in der Praxis und geben ihn weiter — an die Kasse oder an den Fahrdienst.
Wichtig ist die Reihenfolge: Der Schein wird vor der Fahrt ausgestellt, nicht danach. Eine nachträgliche Verordnung für eine bereits gefahrene Strecke akzeptieren die Kassen im Regelfall nicht.
Welche Angaben muss die Praxis eintragen?
Der Vordruck verlangt mehr als eine Unterschrift. Diese Felder entscheiden darüber, ob die Kasse zahlt:
Das muss auf dem Muster 4 stehen
- BehandlungsgrundWarum die Fahrt nötig ist — stationär, ambulante OP, hochfrequente Behandlung oder ambulante Behandlung
- BeförderungsmittelTaxi, Mietwagen, Krankentransportwagen oder öffentliches Verkehrsmittel — hier entscheidet sich der Ablauf
- Hin- und RückfahrtBeide Richtungen müssen erfasst sein, sonst ist nur eine Fahrt gedeckt
- Vermerk zur MobilitätBei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Beeinträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5, Merkzeichen aG, Bl oder H
- Zeitraum oder Anzahl der FahrtenBei Serienfahrten die gesamte Behandlungsserie statt einzelner Scheine
- Medizinische BegründungPflicht beim Krankentransportwagen — das Kreuz allein genügt der Kasse nicht
Der letzte Punkt ist der häufigste Grund für Rückfragen. Wenn ein Krankentransportwagen verordnet wird, will die Kasse wissen, warum ein Taxi nicht reicht — etwa weil Sie liegend transportiert werden müssen oder unterwegs fachliche Betreuung brauchen.
Woran Sie erkennen, dass etwas fehlt
Sie müssen den Schein nicht fachlich prüfen. Drei Blicke genügen, solange Sie noch in der Praxis sind:
Erstens: Steht das richtige Beförderungsmittel dort? Wer im Rollstuhl sitzt und sitzend transportiert werden kann, fährt in der Regel im Taxi oder Mietwagen mit entsprechend ausgestattetem Fahrzeug — nicht im Krankentransportwagen. Ein falsch angekreuztes Feld erzeugt eine Genehmigungspflicht, die Sie sonst gar nicht hätten.
Zweitens: Ist die Rückfahrt erfasst? Ein Schein nur für den Hinweg kommt öfter vor, als man denkt. Sie stehen dann nach dem Termin ohne gedeckte Rückfahrt da.
Drittens: Bei Pflegegrad 3 — ist der Mobilitätsvermerk gesetzt? Ohne ihn behandelt die Kasse die Fahrt als genehmigungspflichtigen Einzelfall, obwohl Sie zum Personenkreis nach § 8 Absatz 3 der Krankentransport-Richtlinie gehören. Welche Pflegegrade und Merkzeichen dazugehören, steht ausführlich im Ratgeber Transportschein bei Pflegegrad.
Wenn etwas fehlt, lassen Sie es gleich korrigieren. Das dauert zwei Minuten — ein Widerspruchsverfahren dauert Wochen.
Wer trägt die Kosten, wenn der Schein fehlerhaft war?
Ist die Fahrt gefahren und der Schein fehlerhaft, wird es unangenehm: Der Fahrdienst hat geleistet und stellt in Rechnung, die Kasse verweigert die Erstattung. Formal haften Sie als Versicherter gegenüber dem Fahrdienst — auch dann, wenn der Fehler in der Praxis passiert ist. In der Praxis lässt sich das meist heilen: Viele Kassen akzeptieren eine korrigierte oder ergänzte Verordnung, wenn die medizinische Notwendigkeit von Anfang an bestand und nur die Dokumentation lückenhaft war. Der Weg führt dann über die ausstellende Praxis, die den Vermerk nachträgt oder eine kurze Begründung nachreicht.
Deshalb der Rat, den wir jedem mitgeben: Fotografieren Sie den Schein mit dem Handy, bevor Sie ihn abgeben. Wenn drei Wochen später eine Rückfrage kommt, wissen Sie sonst nicht mehr, was daraufstand.
Wie lange ist der Transportschein gültig?
Für die Praxis heißt die Antwort: Fahren Sie zeitnah. Die Verordnung bezieht sich auf eine konkrete Behandlung, und die Kassen erwarten, dass die Fahrt in diesem Zusammenhang stattfindet. Bei Serienfahrten deckt eine Verordnung den eingetragenen Zeitraum oder die eingetragene Anzahl ab — für Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie ist genau das der übliche Weg, statt für jede einzelne Fahrt einen neuen Schein zu holen.
Ein Sonderfall sind Termine, die kurzfristig verschoben werden. Verschiebt die Praxis Ihren Behandlungstermin um mehrere Wochen, fragen Sie nach, ob die vorhandene Verordnung noch trägt oder ob ein neuer Schein sinnvoller ist — gerade bei genehmigungspflichtigen Fahrten, bei denen die Kasse den ursprünglichen Zeitraum bestätigt hat.
Läuft eine Behandlungsserie über einen längeren Zeitraum, brauchen Sie rechtzeitig eine Folgeverordnung. Sprechen Sie das im vorletzten Termin an, nicht im letzten — dann ist noch Luft, falls die Kasse nachfragt.
Wie kommt die Verordnung zur Krankenkasse?
Das hängt davon ab, ob Ihre Fahrt genehmigungspflichtig ist.
Gehören Sie zum Personenkreis mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung und fahren mit Taxi oder Mietwagen zur ambulanten Behandlung, gilt die Genehmigung mit dem Ausstellen der Verordnung als erteilt. Sie geben den Schein dann direkt beim Fahrdienst ab, der mit der Kasse abrechnet. Für Sie bleibt nur die Zuzahlung nach § 61 SGB V: zehn Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt.
Ist die Fahrt genehmigungspflichtig — etwa beim Krankentransportwagen oder ohne den genannten Personenkreis —, muss die Kasse vor der Fahrt zustimmen. Reichen Sie das Muster 4 direkt nach dem Ausstellen ein: bei den meisten Kassen inzwischen über die App oder das Versichertenportal, sonst per Post. Fragen Sie im Zweifel telefonisch nach, ob die Genehmigung erteilt ist, bevor Sie den Termin wahrnehmen.
Bewahren Sie eine Kopie auf, falls Sie den Schein aus der Hand geben. Kommt es später zur Rückfrage, hilft der Nachweis, was verordnet wurde.
Was tun, wenn die Kasse trotz Verordnung nicht zahlt?
Eine Ablehnung ist kein Endpunkt. Sie können innerhalb eines Monats nach dem Bescheid Widerspruch einlegen. Am wirksamsten ist eine ergänzende Stellungnahme der Praxis, die konkret beschreibt, warum öffentliche Verkehrsmittel oder eine private Fahrt nicht möglich waren — Gehstrecke, Sturzgefahr, Kreislaufbelastung nach der Behandlung. Eine reine Diagnoseliste reicht der Kasse in der Regel nicht.
In Bochum und im mittleren Ruhrgebiet schauen wir uns die Verordnung gern vorab mit Ihnen an, bevor Sie fahren — unser Krankenfahrdienst kennt die Formulare, weiß, worauf die Kassen achten, und rechnet genehmigte Fahrten direkt ab. Ein Anruf vorher spart oft den Ärger hinterher. Wer BeHome Care schon aus der Pflege kennt, bekommt die Fahrt aus derselben Hand.
Häufige Fragen
Muss ich Muster 4 selbst ausfüllen?
Nein. Das Formular füllt die behandelnde Praxis oder — bei tagesstationärer Behandlung nach § 115e SGB V — das Krankenhaus aus. Ihre Aufgabe ist nur, den Schein weiterzugeben und vorher zu prüfen, ob Beförderungsmittel, Rückfahrt und gegebenenfalls der Mobilitätsvermerk stimmen.
Bekomme ich für jede Fahrt einen eigenen Transportschein?
Bei einzelnen Terminen ja. Bei Behandlungsserien wie Dialyse, Chemotherapie oder Bestrahlung wird eine Verordnung über den gesamten Zeitraum beziehungsweise die Zahl der Fahrten ausgestellt — das ist der Regelfall und spart den Weg in die Praxis vor jedem Termin.
Kann ich den Transportschein nachträglich einreichen?
Bei genehmigungsfreien Fahrten reichen Sie den Schein nach der Fahrt beim Fahrdienst oder der Kasse ein. Ist die Fahrt genehmigungspflichtig, muss die Genehmigung dagegen vor der Fahrt vorliegen. Wer erst fährt und dann fragt, riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Was kostet mich die Fahrt mit Transportschein?
Die gesetzliche Zuzahlung nach § 61 SGB V: zehn Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt, nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Wer nach § 62 SGB V von Zuzahlungen befreit ist, zahlt auch hier nichts — legen Sie den Nachweis gleich bei der ersten Fahrt vor.
Gilt Muster 4 auch für die Fahrt zur Reha oder zur Tagespflege?
Nein. Muster 4 deckt Fahrten zu Leistungen der Krankenkasse. Fahrten zu einer Reha regelt der jeweilige Reha-Träger, Fahrten zur Tagespflege laufen über die Pflegeversicherung und sind im Leistungsbetrag der Tagespflege enthalten.
Weiterführend:
- Transportschein (Muster 4): Wann die Kasse Ihre Fahrt bezahlt
- Transportschein bei Pflegegrad: Wann die Kasse Fahrten zahlt
- Krankenfahrdienst in Bochum — alle Fahrten im Überblick
- Dialysefahrten: fester Fahrplan, feste Fahrer
Rechtsgrundlagen: § 60 SGB V — Fahrkosten · § 61 SGB V — Zuzahlungen · § 115e SGB V — Tagesstationäre Behandlung
Quellen: Krankentransport-Richtlinie des G-BA (Fassung in Kraft seit 6. August 2025, § 8 Abs. 3) · § 60 SGB V
Stand: August 2026 · fachlich geprüft von Manuela Storek, Pflegedienstleitung (examinierte Pflegefachkraft). Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall — gern beraten wir Sie kostenfrei und persönlich.


