Auf einen Blick: Ob die Krankenkasse Ihre Fahrt zum Arzt bezahlt, hängt bei ambulanten Behandlungen vor allem an einem Kriterium: dauerhaft eingeschränkte Mobilität. Bei Pflegegrad 4 und 5 gilt das als gegeben, bei Pflegegrad 3 nur, wenn die Beeinträchtigung zusätzlich dauerhaft ist — dann fahren Sie mit Taxi oder Mietwagen sogar ohne vorherige Genehmigung. Bei Pflegegrad 1 und 2 gibt es keinen automatischen Anspruch, aber einen Weg über die Einzelfallgenehmigung. Ihr Eigenanteil bleibt immer gleich: 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt.
„Ich habe doch Pflegegrad — dann zahlt die Kasse die Fahrt zum Arzt." Diesen Satz hören wir oft, und er stimmt nur zur Hälfte. Der Pflegegrad allein entscheidet nicht. Entscheidend ist, was die Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses als dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung versteht — und die ist an bestimmte Pflegegrade geknüpft, aber nicht deckungsgleich mit ihnen.
Weil daran regelmäßig Fahrten scheitern, die eigentlich bezahlt worden wären, gehen wir hier jeden Pflegegrad einzeln durch: was gilt, was der Arzt eintragen muss und was Sie tun können, wenn Ihr Pflegegrad für den automatischen Anspruch nicht reicht.
Welcher Pflegegrad berechtigt zu Krankenfahrten?
Der maßgebliche Personenkreis steht in § 8 Absatz 3 der Krankentransport-Richtlinie. Für Fahrten zur ambulanten Behandlung — also Arztbesuch, Facharzttermin, Praxis-Nachsorge — gilt:
Wer Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung verordnet bekommt
- Pflegegrad 4 oder 5Anspruch ohne zusätzliche Voraussetzung
- Pflegegrad 3nur zusätzlich mit dauerhafter Beeinträchtigung der Mobilität
- Merkzeichen aG, Bl oder Hunabhängig vom Pflegegrad, auch ohne Pflegegrad
- Vergleichbare Einschränkung über mindestens sechs MonateEinzelfallentscheidung der Krankenkasse
Diese Regelung stammt aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, das zum 1. Januar 2019 die sogenannte Genehmigungsfiktion eingeführt hat: Wer zu diesem Personenkreis gehört, braucht für Fahrten mit Taxi oder Mietwagen keine Zustimmung der Kasse mehr abzuwarten. Mit dem Ausstellen der Verordnung gilt die Genehmigung als erteilt. Die aktuelle Fassung der Richtlinie ist am 6. August 2025 in Kraft getreten.
Für Fahrten zur stationären Behandlung, zu ambulanten Operationen und in Notfällen gilt das alles ohnehin nicht — die übernimmt die Kasse unabhängig von Pflegegrad und Merkzeichen.
Was bedeutet „dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität" bei Pflegegrad 3?
An diesem Zusatz scheitern die meisten Fahrten. Bei Pflegegrad 4 und 5 unterstellt die Richtlinie die Einschränkung; bei Pflegegrad 3 muss sie gesondert vorliegen und auf der Verordnung vermerkt werden.
Dauerhaft heißt: nicht vorübergehend. Ein frisch operiertes Knie, das in acht Wochen wieder belastbar ist, zählt nicht — eine fortgeschrittene Herzinsuffizienz, eine Parkinson-Erkrankung oder eine Lähmung dagegen schon. Beeinträchtigung der Mobilität meint die Fähigkeit, sich fortzubewegen und ein Verkehrsmittel zu nutzen: Wer die Strecke zur Bushaltestelle nicht schafft, im öffentlichen Nahverkehr nicht sicher steht oder ohne Begleitung stürzen würde, ist gemeint.
Ein zweiter Punkt wird oft übersehen: Der Vermerk gehört auf jede Verordnung, nicht nur auf die erste. Wechselt die Praxis oder stellt eine Vertretung das Muster 4 aus, fehlt der Hinweis schnell — und die Kasse behandelt die Fahrt dann wie einen genehmigungspflichtigen Einzelfall. Wenn Sie regelmäßig zur selben Praxis fahren, lohnt es sich, das einmal anzusprechen und in der Akte hinterlegen zu lassen.
Praktisch heißt das für Sie: Sprechen Sie den Punkt beim Arzt aktiv an. Der Arzt kennt Ihre Diagnosen, aber nicht unbedingt Ihren Alltag. Schildern Sie konkret, was auf dem Weg zur Praxis passiert — wie weit Sie gehen können, ob Sie Treppen oder Bordsteine schaffen, ob Sie schon einmal gestürzt sind. Aus solchen Angaben wird der Vermerk auf dem Muster 4, der die Fahrt trägt.
Pflegegrad 1 und 2: Ist damit wirklich nichts möglich?
Doch — nur eben nicht automatisch. Die Richtlinie kennt eine Öffnung für Menschen, deren Mobilität mit dem oben beschriebenen Personenkreis vergleichbar eingeschränkt ist und die über einen längeren Zeitraum behandelt werden müssen. Als Richtwert gilt eine Behandlung über mindestens sechs Monate.
Der Unterschied zur Genehmigungsfiktion ist wichtig und wird oft übersehen: In diesen Fällen muss die Genehmigung der Krankenkasse vor der ersten Fahrt vorliegen. Wer erst fährt und die Verordnung danach einreicht, bleibt im schlechtesten Fall auf den Kosten sitzen. Planen Sie also zwei bis drei Wochen Vorlauf ein und reichen Sie das Muster 4 direkt nach dem Ausstellen ein — die meisten Kassen nehmen es inzwischen über ihre App oder das Online-Portal entgegen.
Wenn sich Ihr Hilfebedarf ohnehin verschlechtert hat, lohnt parallel der Blick auf den Pflegegrad selbst: Eine Höherstufung des Pflegegrads verändert nicht nur das Pflegegeld, sondern eben auch die Frage, ob Sie künftig ohne Genehmigungsverfahren zum Arzt fahren können.
Zählt das Merkzeichen mehr als der Pflegegrad?
In der Praxis oft ja. Die Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (Blindheit) und H (Hilflosigkeit) im Schwerbehindertenausweis begründen den Anspruch für sich genommen — ganz ohne Pflegegrad. Wer beides hat, ist doppelt abgesichert; wer nur ein Merkzeichen hat, braucht den Pflegegrad für die Fahrten nicht.
Das Merkzeichen aG wird allerdings streng vergeben: Die Rechtsprechung verlangt eine dauerhafte erhebliche Gehbehinderung, bei der man sich außerhalb des Fahrzeugs nur mit fremder Hilfe oder unter großer Anstrengung bewegen kann. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Antrag beim Versorgungsamt Aussicht hat, ist das Gespräch mit der behandelnden Praxis der erste Schritt — die Befunde entscheiden.
Was zahlen Sie bei bewilligter Fahrt selbst?
Der Eigenanteil ist in § 61 SGB V geregelt und für alle gleich, unabhängig von Pflegegrad oder Merkzeichen:
Ihr Eigenanteil je Fahrt
§ 61 SGB V
Zuzahlung
10 % des Fahrpreises
Bei jeder Fahrt, Hin- und Rückweg zählen getrennt
§ 61 SGB V
Mindestbetrag
5 € je Fahrt
Auch wenn 10 % weniger ergäben
§ 61 SGB V
Höchstbetrag
10 € je Fahrt
Nie mehr als die tatsächlichen Kosten
Zwei Punkte, die in der Beratung regelmäßig für Erleichterung sorgen: Hin- und Rückfahrt sind zwei Fahrten, aber die Zuzahlung ist je Fahrt gedeckelt — mehr als 20 Euro werden für einen Arzttermin also nicht fällig. Und wer die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V bereits erreicht hat und von Zuzahlungen befreit ist, zahlt auch bei Krankenfahrten nichts. Die Befreiung gilt für das gesamte Kalenderjahr; legen Sie den Nachweis dem Fahrdienst gleich bei der ersten Fahrt vor.
Wie Sie den Transportschein bekommen — der kurze Weg
Ausgestellt wird die Fahrt auf dem bundeseinheitlichen Vordruck Muster 4, der „Verordnung einer Krankenbeförderung". Den bekommen Sie in der Praxis, die Sie behandelt — nicht bei der Kasse und nicht beim Fahrdienst. Wichtig ist, dass der Arzt das passende Beförderungsmittel ankreuzt und bei Pflegegrad 3 den Mobilitätsvermerk setzt. Alles Weitere zum Formular, zu Gültigkeit und Quartalsgrenze steht im Ratgeber zum Transportschein.
Wenn Sie in Bochum oder im mittleren Ruhrgebiet wohnen: Wir von BeHome Care fahren Sie mit unserem eigenen Krankenfahrdienst zu Ihren Terminen — im Rollstuhl, mit Tragestuhl oder sitzend, und wir rechnen die genehmigte Fahrt direkt mit Ihrer Kasse ab. Rufen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Fahrt gedeckt ist; wir schauen gemeinsam auf die Verordnung, bevor Sie fahren.
Häufige Fragen
Ab welchem Pflegegrad zahlt die Krankenkasse das Taxi zum Arzt?
Ab Pflegegrad 4 ohne weitere Bedingung, ab Pflegegrad 3 dann, wenn zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vorliegt und der Arzt sie auf der Verordnung vermerkt. In diesen Fällen ist keine vorherige Genehmigung der Kasse nötig.
Brauche ich bei Pflegegrad 5 eine Genehmigung für jede Fahrt?
Für Fahrten mit Taxi oder Mietwagen zur ambulanten Behandlung nicht — hier greift die Genehmigungsfiktion. Anders ist es beim Krankentransportwagen: Der bleibt zur ambulanten Behandlung immer genehmigungspflichtig, und der Arzt muss die medizinischen Gründe nachvollziehbar angeben.
Bekomme ich Fahrten mit Pflegegrad 2 bezahlt?
Nicht automatisch. Möglich ist die Einzelfallgenehmigung, wenn Ihre Mobilität vergleichbar stark eingeschränkt ist und die Behandlung voraussichtlich über mindestens sechs Monate läuft. Die Genehmigung muss vor der ersten Fahrt vorliegen.
Was ist, wenn die Kasse die Fahrt ablehnt?
Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Sinnvoll ist eine ergänzende ärztliche Begründung, die konkret beschreibt, warum öffentliche Verkehrsmittel oder ein privater Pkw nicht in Frage kommen — allgemeine Diagnosen genügen der Kasse meist nicht.
Was passiert, wenn sich mein Pflegegrad während einer Behandlungsserie ändert?
Der Anspruch richtet sich nach der Lage zum Zeitpunkt der Fahrt. Steigen Sie während einer laufenden Serie von Pflegegrad 2 auf 3 oder höher, sollten Sie den neuen Bescheid der Kasse melden und sich eine aktualisierte Verordnung ausstellen lassen — ab dann entfällt in der Regel das Genehmigungsverfahren. Umgekehrt gilt das ebenso: Eine Herabstufung kann laufende Bewilligungen für künftige Fahrten beenden.
Zählt der Pflegegrad auch für Fahrten zur Reha oder zur Tagespflege?
Nein. Die Regeln hier gelten für Fahrten zu Leistungen der Krankenkasse. Fahrten zur Tagespflege laufen über die Pflegeversicherung und sind im Leistungsbetrag der Tagespflege bereits enthalten; Fahrten zu einer Reha regelt der jeweilige Reha-Träger.
Weiterführend:
- Transportschein (Muster 4): Wann die Kasse Ihre Fahrt bezahlt
- Höherstufung des Pflegegrads beantragen
- Krankenfahrdienst in Bochum — alle Fahrten im Überblick
- Pflegegrad 3: Leistungen, Geld und Voraussetzungen 2026
Rechtsgrundlagen: § 60 SGB V — Fahrkosten · § 61 SGB V — Zuzahlungen · § 62 SGB V — Belastungsgrenze
Quellen: Krankentransport-Richtlinie des G-BA (Fassung in Kraft seit 6. August 2025, § 8 Abs. 3) · § 60 SGB V
Stand: August 2026 · fachlich geprüft von Manuela Storek, Pflegedienstleitung (examinierte Pflegefachkraft). Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall — gern beraten wir Sie kostenfrei und persönlich.


