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Magazin · Angehörige & Alltag

Freistellung für die Pflege: Pflegezeit und Familienpflegezeit für Angehörige

Ein Angehöriger wird plötzlich zum Pflegefall – und Sie stehen zwischen Job und Verantwortung. Drei gesetzliche Freistellungen helfen: von 10 Tagen akut bis zu 24 Monaten.

R Redaktion BeHome Care ca. 5 Min. Lesezeit
Freistellung für die Pflege: Pflegezeit und Familienpflegezeit für Angehörige

Wenn ein Angehöriger plötzlich zum Pflegefall wird, stehen viele Berufstätige zwischen zwei Pflichten: dem Job und der Verantwortung für einen geliebten Menschen. Das Gesetz kennt dafür drei Freistellungsmodelle – von zehn Tagen akut bis zu 24 Monaten. Wir erklären, was pflegenden Angehörigen zusteht, mit Lohnersatz und Kündigungsschutz.

Drei Wege, sich für die Pflege freistellen zu lassen

Je nach Situation greifen unterschiedliche Regelungen: die kurzzeitige Arbeitsverhinderung für den akuten Notfall, die Pflegezeit für eine längere Auszeit und die Familienpflegezeit für eine dauerhafte Reduzierung der Arbeitszeit. Sie lassen sich teilweise kombinieren – zusammen maximal 24 Monate je pflegebedürftiger Person.

1. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung – bis zu 10 Tage akut

Tritt ein Pflegefall plötzlich ein, dürfen Sie bis zu zehn Arbeitstage pro Jahr der Arbeit fernbleiben, um die Versorgung zu organisieren (§2 Pflegezeitgesetz). Dieses Recht gilt unabhängig von der Größe des Arbeitgebers.

Für diese Zeit zahlt die Pflegekasse das Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz – in der Regel rund 90 % des ausgefallenen Nettogehalts. Seit 2024 können die zehn Tage pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

2. Pflegezeit – bis zu 6 Monate

Die Pflegezeit erlaubt eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten (§3 Pflegezeitgesetz). Voraussetzung: Der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Mitarbeitende, und der Angehörige hat mindestens Pflegegrad 1.

Die Pflegezeit ist unbezahlt – aber Sie genießen besonderen Kündigungsschutz und können beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen beantragen, um den Einkommensausfall abzufedern.

3. Familienpflegezeit – bis zu 24 Monate

Wer länger begleiten möchte, kann die Familienpflegezeit nutzen: bis zu 24 Monate mit reduzierter Arbeitszeit (mindestens 15 Wochenstunden müssen Sie weiterarbeiten). Sie gilt bei Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten (Familienpflegezeitgesetz).

Auch hier gibt es Kündigungsschutz und das zinslose Darlehen des BAFzA. Pflege- und Familienpflegezeit zusammen dürfen 24 Monate nicht überschreiten.

Was passiert mit dem Einkommen?

  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Pflegeunterstützungsgeld der Pflegekasse (ca. 90 % netto) für bis zu zehn Tage.
  • Pflege- und Familienpflegezeit: grundsätzlich unbezahlt, aber mit zinslosem Darlehen des BAFzA, das in monatlichen Raten ausgezahlt und später zurückgezahlt wird.
  • Wichtig: Während Pflege- und Familienpflegezeit bleiben Sie in der Regel sozial abgesichert; die Pflegekasse zahlt unter Umständen Rentenbeiträge für die Pflegeperson.

Und wer pflegt, während Sie arbeiten?

Eine Freistellung ist nur die halbe Lösung – die eigentliche Versorgung muss verlässlich organisiert sein. Hier kommen wir ins Spiel: Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt Grund- und Behandlungspflege, sodass Sie Beruf und Pflege vereinbaren können.

Auch wenn Sie als Angehöriger einmal selbst ausfallen oder Urlaub brauchen, gibt es Lösungen – etwa die Verhinderungspflege oder die Kurzzeitpflege.

Häufige Fragen

Muss mein Arbeitgeber der Pflegezeit zustimmen? Bei mehr als 15 Beschäftigten haben Sie einen Rechtsanspruch auf Pflegezeit – kündigen Sie sie nur fristgerecht schriftlich an (in der Regel zehn Arbeitstage vorher).

Bekomme ich während der Pflegezeit Geld? Die Pflegezeit selbst ist unbezahlt. Sie können aber ein zinsloses Darlehen beim BAFzA beantragen. Für die akuten zehn Tage gibt es das Pflegeunterstützungsgeld.

Welcher Pflegegrad ist nötig? Für Pflegezeit und Familienpflegezeit muss mindestens Pflegegrad 1 vorliegen. Für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung reicht eine voraussichtliche Pflegebedürftigkeit.


Sie möchten Beruf und die Pflege eines Angehörigen in Bochum oder Wattenscheid vereinbaren? BeHome Care übernimmt die häusliche Versorgung, damit Sie den Rücken frei haben. Sprechen Sie mit unserem Team oder informieren Sie sich über die Pflegekosten.

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