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Assistenz bei Beatmung & Intensivpflege · bundesweit

Ein Leben mit Beatmung —
nicht nur Versorgung.

Persönliche Assistenz für Menschen mit Beatmung — für Teilhabe, Alltag und Begleitung nach draußen. Die medizinische Beatmung leistet Ihre außerklinische Intensivpflege; wir sorgen Hand in Hand mit ihr dafür, dass zu Hause ein echtes Leben bleibt — nicht nur ein Versorgungsplan.

Teilhabe & Alltag trotz Beatmung Hand in Hand mit Ihrer Intensivpflege Zu Hause statt Einrichtung
Behutsame Begleitung eines Menschen zu Hause — Assistenz bei Beatmung und Intensivpflege
★★★★★
5,0 auf Googlevon echten Familien bewertet
Teilhabe im Blickein Leben, nicht nur Pflege
Kassenzugelassen § 72 SGB XI · § 132 SGB V
Teilhabe im Blick ein Leben, nicht nur Pflege
Zu Hause leben Wunsch- & Wahlrecht (IPReG)
Bundesweit tätig Sitz in Bochum
Zwei Teile, ein Zuhause

Wir bringen das Leben, die Intensivpflege die Sicherheit

Ein Leben mit Beatmung braucht beides: eine sichere medizinische Versorgung — und Unterstützung, damit trotzdem ein Alltag stattfindet. Die Beatmung übernimmt Ihre außerklinische Intensivpflege. Unser Part ist die Assistenz: Teilhabe, Begleitung, Alltag.

Beides greift Hand in Hand ineinander — damit zu Hause nicht nur versorgt, sondern gelebt wird.

Unser Part: AssistenzTeilhabe, Begleitung nach draußen, Alltag, Kommunikation und normale Behandlungspflege — damit ein Leben bleibt.
Intensivpflege: die BeatmungDie medizinische Beatmungsversorgung erbringt Ihre spezialisierte außerklinische Intensivpflege — wir stimmen uns eng mit ihr ab.
Zusammen ermöglichen beide ein Leben zu Hause.
Was unsere Assistenz leistet

Alles, was ein Leben rund um die Beatmung braucht

Von der Begleitung nach draußen bis zum Alltag zu Hause — abgestimmt mit Ihrer Intensivpflege.

Teilhabe trotz Beatmung

Beatmet heißt nicht ans Bett gefesselt. Wir begleiten Sie nach draußen — zu Terminen, zu Menschen, in Ihr Leben — und planen Wege und Barrierefreiheit mit.

Alltag & Begleitung

Haushalt, Mahlzeiten, Termine, Behördenkram, Gesellschaft — wir übernehmen den Alltag rund um Ihre medizinische Versorgung, damit ein Leben bleibt und nicht nur Pflege.

Kommunikation & Sicherheit

Wir lernen Ihre Verständigungswege — auch mit Trachealkanüle — und schaffen ein Umfeld, in dem Sie gehört werden und sich sicher fühlen.

Behandlungspflege im Rahmen unserer Zulassung

Medikamente, PEG-/Sondenernährung, Wund- und Stomaversorgung, Lagerung und Dekubitusprophylaxe — die ärztlich verordnete Behandlungspflege (§ 37 SGB V), die wir als Pflegedienst leisten dürfen.

Hand in Hand mit der Intensivpflege

Die medizinische Beatmung übernimmt Ihre außerklinische Intensivpflege. Wir stimmen uns eng mit ihr ab, damit Assistenz und Versorgung ineinandergreifen — ohne Reibung an Ihrem Bett.

Angehörige entlasten

Wir übernehmen Assistenz und Alltag, damit Angehörige wieder Angehörige sein dürfen — mit Ansprechbarkeit und echter, planbarer Entlastung.

Konkrete Beispiele

Was wir bei Beatmung für Sie tun

Eine Auswahl typischer Aufgaben unserer Assistenz:

Begleitung nach draußen — zu Terminen und Menschen
Haushalt, Mahlzeiten und Alltag organisieren
Kommunikation unterstützen, auch mit Trachealkanüle
Behandlungspflege (Medikamente, PEG, Wundversorgung)
Enge Abstimmung mit Ihrer außerklinischen Intensivpflege
Anträge bei Kranken-, Pflegekasse & Eingliederungshilfe
Wohnform-Beratung ehrlich, ohne Drängen
Angehörige anleiten und entlasten
Wer trägt was?

Die Leistungen zahlen Sie nicht selbst

Bei Beatmung greifen mehrere Träger ineinander — jeder für seinen Teil. Wir sortieren das mit Ihnen:

§ 37c SGB V

Außerklinische Intensivpflege

Die beatmungspflichtige medizinische Versorgung erbringt ein auf außerklinische Intensivpflege spezialisierter Pflegedienst; die Krankenkasse trägt sie. Seit dem GKV-IPReG ist dabei Ihr Wunsch- und Wahlrecht auf ein Leben zu Hause ausdrücklich zu berücksichtigen.

§§ 78, 29 SGB IX

Assistenz & Persönliches Budget

Für Teilhabe, Alltag und Begleitung — unseren Part — kommt die Eingliederungshilfe hinzu, auch als Persönliches Budget. So bleibt Ihr Tag Ihr Tag, nicht nur ein Versorgungsplan. Diese Assistenz leisten wir.

SGB XI

Pflegegrad

Intensivpflichtige Menschen haben meist einen hohen Pflegegrad. Leistungen der Pflegekasse — Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege — kombinieren wir mit der Assistenz und der Behandlungspflege.

Wir koordinieren die Schnittstelle. Damit außerklinische Intensivpflege, Pflegeleistungen und Assistenz sauber ineinandergreifen, stimmen wir uns mit allen Beteiligten ab. Was für Sie zusammenpasst, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Schritt für Schritt

So gelingt das Leben zu Hause

Vom ersten Gespräch bis zum eingespielten Zusammenspiel begleiten wir jeden Schritt.

1

Erstgespräch & Bedarf

Was brauchen Sie neben der medizinischen Versorgung — Alltag, Begleitung, Teilhabe? Wir klären Ihren Assistenzbedarf, telefonisch, schriftlich oder bei Ihnen bzw. in der Klinik.

2

Zusammenspiel klären

Wir stimmen ab, wer was leistet: die außerklinische Intensivpflege die Beatmung, wir die Assistenz und den Alltag. So greift alles ineinander, statt sich zu doppeln.

3

Kostenträger & Anträge

Wir begleiten die Anträge für Ihren Assistenz-Part — Eingliederungshilfe, Persönliches Budget, Pflegeleistungen — und vertreten Ihr Wunsch- und Wahlrecht, zu Hause zu leben.

4

Start mit festem Team

Eingearbeitete Bezugskräfte, die Ihre Wünsche, Ihre Kommunikation und das Zusammenspiel mit der Intensivpflege kennen — und bleiben.

Ein festes Team begleitet einen Menschen im Alltag — Assistenz bei Beatmung, Hand in Hand mit der Intensivpflege
Verlässlich & abgestimmt

Ein Assistenzteam, das sich einfügt — bundesweit.

Damit ein Leben mit Beatmung gelingt, müssen Assistenz und Intensivpflege reibungslos zusammenspielen. Deshalb setzen wir auf feste, eingearbeitete Bezugskräfte, die Ihre Abläufe und das Miteinander mit Ihrer Intensivpflege kennen. Unsere Assistenz leisten wir bundesweit; Team und Zusammenspiel klären wir mit Ihnen und der Klinik.

  • Feste, eingearbeitete Assistenzkräfte
  • Enge Abstimmung mit der Intensivpflege
  • Begleitung aus der Klinik nach Hause
Warum BeHome Care?

Assistenz, die das Leben zurückbringt

Was uns als Assistenzdienst an der Seite Ihrer Beatmungsversorgung ausmacht.

Assistenz Hand in Hand mit der Intensivpflege

Wir erbringen nicht die Beatmung, sondern das Leben drumherum: Teilhabe, Alltag und Begleitung — eng abgestimmt mit Ihrer außerklinischen Intensivpflege, damit alles ineinandergreift.

Teilhabe hat Vorrang

Wir sehen Sie nicht als Beatmungsfall, sondern als Mensch mit einem Leben. Deshalb planen wir Wege nach draußen, Kontakte und Alltag mit ein — genau das, was medizinische Versorgung allein nicht leistet.

Zu Hause statt Einrichtung

Das GKV-IPReG stärkt Ihr Recht, zu Hause versorgt zu werden. Wir beraten die Wohnform ehrlich und helfen mit unserer Assistenz, dass ein Leben in den eigenen vier Wänden trägt.

Feste, vertraute Bezugskräfte

Für ein Leben mit Beatmung zählt Vertrautheit. Wir setzen auf feste Assistenzkräfte, die Ihre Abläufe und Ihre Kommunikation kennen — kein ständiger Wechsel an Ihrer Seite.

Häufige Fragen

Assistenz bei Beatmung — klar beantwortet

Leistet ihr die Beatmung und Intensivpflege selbst?
Die medizinische Beatmung und die außerklinische Intensivpflege (§ 37c SGB V) erbringt ein darauf spezialisierter Intensivpflegedienst — diese Spezialisierung haben wir derzeit nicht. Unser Part ist die Assistenz: Teilhabe, Alltag, Begleitung und Kommunikation, dazu die normale Behandlungspflege im Rahmen unserer Zulassung. Wir arbeiten dabei eng und Hand in Hand mit Ihrer Intensivversorgung.
Warum brauche ich neben der Intensivpflege noch Assistenz?
Weil medizinische Versorgung allein kein Leben ist. Ein Mensch mit Beatmung will nicht nur sicher versorgt sein, sondern nach draußen, unter Menschen, den Alltag gestalten. Genau das ist Assistenz nach dem SGB IX — und genau das ist unser Part, abgestimmt mit Ihrer Intensivpflege.
Wer bezahlt was?
Die beatmungspflichtige Versorgung trägt die Krankenkasse als außerklinische Intensivpflege (§ 37c SGB V) über einen spezialisierten Dienst. Unseren Part — die Assistenz für Teilhabe und Alltag — trägt die Eingliederungshilfe (§ 78 SGB IX), auch als Persönliches Budget; körpernahe Pflege die Pflegekasse (SGB XI). Sie zahlen die Leistungen nicht selbst. Wir prüfen mit Ihnen, was zusteht.
Kann ich mit Beatmung zu Hause leben?
In den allermeisten Fällen ja. Seit dem GKV-IPReG ist Ihr Wunsch- und Wahlrecht auf ein Leben zu Hause ausdrücklich zu berücksichtigen, sofern die Versorgung sicher gestellt ist. Die medizinische Sicherheit stellt die außerklinische Intensivpflege; wir sorgen mit unserer Assistenz dafür, dass zu Hause auch ein lebenswerter Alltag möglich ist. Zur Wohnform beraten wir ehrlich und ohne Drängen.
Begleitet ihr auch nach draußen — trotz Beatmung?
Ja, das ist einer der wichtigsten Teile unserer Arbeit. Mit mobiler Technik und in Abstimmung mit Ihrer Intensivpflege begleiten wir Sie zu Terminen, zu Menschen und in Ihren Alltag. Teilhabe ist bei uns kein Zusatz, sondern der Kern der Assistenz.
Arbeitet ihr bundesweit?
Ja. Unsere Assistenz nach SGB IX leisten wir bundesweit; unser Sitz ist in Bochum. Umfang, Team und das Zusammenspiel mit Ihrer außerklinischen Intensivpflege stimmen wir individuell mit Ihnen, der Klinik und Ihren Kostenträgern ab.

Ein Leben mit Beatmung — mit Assistenz, die den Alltag trägt?

Wir prüfen Ihren Anspruch auf Assistenz kostenfrei, koordinieren das Zusammenspiel mit Ihrer Intensivpflege und stellen ein Team zusammen, das Ihren Alltag kennt.

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