Pflegegrad beantragen – so geht’s: Wir führen Sie Schritt für Schritt vom Antrag über die MD-Begutachtung bis zum Bescheid – mit Praxistipps, Vorbereitungsliste und den aktuellen Leistungssätzen 2025. Sie erfahren, wie ein Widerspruch funktioniert und welche Leistungen Ihnen zustehen. BeHome Care berät Sie dazu kostenlos und persönlich.
Wenn Sie oder ein Angehöriger pflegebedürftig werden, ist eine der ersten und wichtigsten Aufgaben die Beantragung eines Pflegegrades. Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche finanziellen und praktischen Leistungen Sie von der Pflegeversicherung erhalten. Doch wie genau funktioniert der Antrag? Was müssen Sie beachten? Und worauf kommt es bei der Begutachtung an?
In diesem Beitrag erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie einen Pflegegrad richtig beantragen – klar, verständlich und mit hilfreichen Tipps aus der Praxis.
Der erste Schritt auf dem Weg zum Pflegegrad ist der formlose Antrag bei der Pflegekasse. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt – das bedeutet: Wenn Sie bei der AOK versichert sind, stellen Sie den Antrag bei der AOK-Pflegekasse, bei der TK bei der TK-Pflegekasse usw.
So geht’s:
Sobald der Antrag eingegangen ist, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und die Pflegekasse leitet die nächsten Schritte ein.
Nach Antragseingang beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten) mit einer Begutachtung. Die Aufgabe der Gutachterin oder des Gutachters ist es festzustellen, wie stark die Selbstständigkeit der antragstellenden Person eingeschränkt ist.
Wichtig:
Die Begutachtung entscheidet maßgeblich über die Einstufung in einen Pflegegrad. Eine gute Vorbereitung ist daher entscheidend.
Unsere Tipps:
Die Begutachtung erfolgt in der Regel in der häuslichen Umgebung. Sie dauert etwa 60 bis 90 Minuten.
Der Gutachter prüft dabei sechs Lebensbereiche:
Am Ende erstellt der Gutachter ein Punkteergebnis, das den Pflegegrad bestimmt. Je nach Punktzahl ergibt sich der Pflegegrad.
Nach der Begutachtung erhalten Sie in der Regel innerhalb von 4 bis 6 Wochen einen schriftlichen Bescheid der Pflegekasse mit dem Ergebnis. Darin steht:
Wenn Sie den Pflegegrad nicht nachvollziehen können oder für zu niedrig halten, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Wenn Sie mit dem Pflegegrad nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von einem Monat nach Zugang des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen.
Das sollten Sie beachten:
Ein gut begründeter Widerspruch kann erfolgreich sein – rund 50 % der Widersprüche führen zu einer Höherstufung.
Je nach Pflegegrad stehen Ihnen unterschiedliche finanzielle und unterstützende Leistungen zu. Das Pflegegeld (Stand 2025) beträgt monatlich:
Zusätzlich gibt es weitere Unterstützungen wie Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassungen von bis zu 4.000 Euro, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege sowie Tages- und Nachtpflege. Unsere Pflegeberater bei BeHome Care helfen Ihnen gerne dabei, alle Ihnen zustehenden Leistungen optimal zu nutzen, damit Sie bestmöglich versorgt sind.
Mit dem anerkannten Pflegegrad steht Ihnen eine Vielzahl von Möglichkeiten offen, die pflegerische Versorgung zu organisieren – sei es durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst wie BeHome Care, Tagespflegeeinrichtungen oder eine Kombination verschiedener Angebote.
Wir empfehlen Ihnen, sich professionell beraten zu lassen, um die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.
Der Weg zum Pflegegrad mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, ist aber mit einer klaren Schritt-für-Schritt-Vorgehensweise gut zu bewältigen. Entscheidend sind eine rechtzeitige Antragstellung, eine gute Vorbereitung auf die Begutachtung und die Nutzung aller vorhandenen Unterstützungsangebote.
Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir von BeHome Care Ihnen jederzeit zur Seite – mit fachlicher Kompetenz, Herz und einem offenen Ohr für Ihre Anliegen.
Möchten Sie Unterstützung bei der Auswahl der passenden Pflegeleistungen? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.
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