Verhinderungs-
pflege.
Wenn Ihre Pflegeperson in Urlaub, krank oder verhindert ist – wir übernehmen zuverlässig und nahtlos. Finanziert durch Ihre Pflegekasse.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege nach §39 SGB XI springt ein, wenn Ihre reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt – durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten.
Bis zu 8 Wochen im Jahr
Bei Pflegegrad 2–5 haben Sie Anspruch auf bis zu 8 Wochen Verhinderungspflege pro Kalenderjahr (seit 01.07.2025, vorher 6 Wochen).
Bis zu 3.539 € Budget
Seit 01.07.2025 gilt der gemeinsame Jahresbetrag (§ 39c): bis zu 3.539 € pro Jahr, frei für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (Pflegegrad 2–5).
Kurzfristig verfügbar
Wir sind flexibel und können auch kurzfristig einspringen – damit Sie jederzeit sicher planen können.
Wir übernehmen alles
Von der Beantragung bei der Pflegekasse bis zur vollständigen Übernahme der Pflege – wir erledigen das für Sie.
Stundenweise Vertretung
Auch wenn Ihre Pflegeperson nur für wenige Stunden ausfällt (z.B. Arztbesuch), sind wir zuverlässig für Sie da.
Gewohnte Umgebung
Wir pflegen Sie liebevoll und hochqualifiziert direkt in Ihrem eigenen, vertrauten Zuhause.
So funktioniert's
Damit die Vertretung nahtlos und entspannt gelingt, kümmern wir uns im Vorfeld um alle Details – von der Abstimmung des Pflegebedarfs bis zur Antragsstellung.
Die Voraussetzungen sind unkompliziert: Wenn bei Ihnen mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und Sie zu Hause gepflegt werden, können Sie den Anspruch sofort geltend machen — eine Vorpflegezeit ist seit dem 01.07.2025 nicht mehr nötig.
- Pflegegrad 2 oder höher erforderlich
- Pflege im häuslichen Umfeld (kein dauerhaftes Heim)
- Wir unterstützen beim Antrag an die Kasse
Verhinderungspflege-Budget 2026 auf einen Blick
Seit dem 01.07.2025 sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zum gemeinsamen Jahresbetrag (§ 39c SGB XI) verschmolzen. Für alle Pflegegrade 2-5 gilt dasselbe Budget — frei zwischen beiden Leistungen aufteilbar.
| Pflegegrad | Gemeinsamer Jahresbetrag § 39c | Wofür nutzbar | Anspruch |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | Kein Anspruch auf Verhinderungspflege — aber Entlastungsbetrag § 45b: 131 €/Mo (1.572 €/Jahr) für stundenweise Vertretung nutzbar | nein | |
| Pflegegrad 2 | 3.539 €/Jahr | frei zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufteilbar | ja |
| Pflegegrad 3 | 3.539 €/Jahr | frei zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufteilbar | ja |
| Pflegegrad 4 | 3.539 €/Jahr | frei zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufteilbar | ja |
| Pflegegrad 5 | 3.539 €/Jahr | frei zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufteilbar | ja |
Plus: Pflegegeld läuft 50 % weiter
Während der Verhinderungspflege erhalten Sie die Hälfte des regulären Pflegegelds als Entlastung für die Hauptpflegeperson. Beispiel Pflegegrad 3: statt 599 € regulär → 299,50 € während VHP. Das ist zusätzlich zum Entlastungsbudget von 3.539 €/Jahr.
Wir checken Ihr Restbudget kostenlos: bei der Erstberatung holen wir mit Ihrer Vollmacht direkt bei der Kasse den aktuellen VHP- + KZP-Stand ein und zeigen Ihnen, was bis Jahresende noch verfügbar ist. Telefon: +49 2327 4177490.
Hinweis: Ab Pflegegrad 2 — bei niedrigerem Pflegegrad siehe → Pflegegrad-Beratung in Bochum für Höherstufungs-Optionen.
Häufige Fragen zur Verhinderungspflege
Was ist Verhinderungspflege und wann darf ich sie nutzen?
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI greift, wenn die übliche Pflegeperson (meist Angehörige) vorübergehend verhindert ist — z. B. wegen Urlaub, Krankheit, Erholung oder Arbeitsverpflichtungen. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2; die früher nötige 6-monatige Vorpflegezeit ist seit dem 01.07.2025 entfallen. Nutzbar bis zu 8 Wochen pro Jahr, auch stundenweise. Seit 01.07.2025 gilt der gemeinsame Jahresbetrag nach § 39c SGB XI: bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr, frei für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einsetzbar.
Lässt sich Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege kombinieren?
Seit dem 01.07.2025 müssen Sie nichts mehr „übertragen": Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind zum gemeinsamen Jahresbetrag nach § 39c SGB XI verschmolzen. Statt zweier getrennter Töpfe gibt es ein einziges Budget von bis zu 3.539 €/Jahr (Pflegegrad 2-5), das Sie frei zwischen Verhinderungspflege (zu Hause) und Kurzzeitpflege (vorübergehend stationär) aufteilen. Das Pflegegeld läuft während der Verhinderungspflege zu 50 % weiter. BeHome Care berät kostenlos zur optimalen Aufteilung.
Können meine eigenen Angehörigen die Verhinderungspflege übernehmen?
Ja — auch erwerbsmäßig nicht tätige Angehörige (z. B. Geschwister, Schwiegertochter, Nachbarin) können bezahlt werden, dann maximal in Höhe des 1,5-fachen Pflegegeldes pro Jahr. Wer die Verhinderungspflege erbringt, MUSS aber bei der Pflegekasse vorab angegeben werden. Wir helfen kostenlos bei Antragstellung + Abrechnung — auch wenn die Pflege selbst durch Familie geleistet wird. Telefon: +49 2327 4177490.
Wer darf Verhinderungspflege leisten — auch eine Privatperson?
Drei Gruppen sind zulässig: (1) Ambulante Pflegedienste wie BeHome Care — voller Stundensatz aus dem gemeinsamen Jahresbetrag (§ 39c, bis 3.539 €/Jahr), keine Begrenzung der Bezahlung. (2) Erwerbsmäßig nicht tätige Angehörige (Familie bis zum 2. Grad oder im selben Haushalt) — gedeckelt auf das 1,5-fache des Pflegegeldes pro Jahr. (3) Andere Privatpersonen wie Nachbarn, Freunde — wie Pflegedienst (voller Stundensatz). Wichtig: Die Person muss VOR Beginn bei der Pflegekasse gemeldet werden, sonst keine Erstattung. Wir übernehmen die Anmeldung kostenlos.
Funktioniert Verhinderungspflege auch bei Heimunterbringung?
Nein — Verhinderungspflege setzt häusliche Pflege voraus. Sobald ein Klient dauerhaft im Heim lebt, entfällt der Anspruch nach § 39 SGB XI. ABER: Bei Kurzzeit-Heimaufenthalten (z. B. nach Krankenhausentlassung, max. 8 Wochen) greift stattdessen die Kurzzeitpflege § 42 SGB XI — seit 01.07.2025 ebenfalls aus dem gemeinsamen Jahresbetrag (§ 39c, bis 3.539 €/Jahr). Häusliche Verhinderungspflege ist nur für Pflegebedürftige, die zuhause leben und durch Angehörige gepflegt werden. Bei Pflegegrad-2-Klienten in betreuten Wohngruppen (§ 38a) bleibt der Anspruch bestehen, da die WG rechtlich häusliche Pflege ist.
Wie schnell muss ich Verhinderungspflege beantragen?
Gar nicht zwingend im Voraus — Sie können die Leistung auch nachträglich abrechnen, seit der Reform aber befristet: bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres (Leistungen aus 2026 also bis 31.12.2027). Die früheren mehrjährigen Rückwirkungen sind entfallen. Voraussetzung ist Pflegegrad 2-5 zum Zeitpunkt der Pflege; eine Vorpflegezeit ist seit 01.07.2025 nicht mehr nötig. Die meisten Kassen entscheiden binnen 3-4 Wochen über den Antrag. Sofortige stundenweise Verhinderungspflege ohne Voranmeldung ist möglich — wir machen den Antrag dann parallel zur Pflege.
Was passiert mit dem Budget, wenn ich es nicht voll nutze?
Das ungenutzte Entlastungsbudget verfällt zum 31. Dezember — ein Übertrag ins Folgejahr ist nicht möglich. Seit 01.07.2025 gibt es nur noch einen gemeinsamen Topf nach § 39c SGB XI (bis 3.539 €/Jahr, Pflegegrad 2-5); die früheren Übertragungsregeln zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege entfallen, weil beide aus demselben Budget bezahlt werden. Wir prüfen Ihren aktuellen Budget-Stand bei der Kasse kostenlos vor Jahresende, damit nichts verfällt.
Verhinderungspflege durch BeHome Care in Bochum — wie läuft das ab?
Erstkontakt per Telefon oder Formular → kostenloses Beratungsgespräch bei Ihnen zuhause (1. Termin meist binnen 48 h) → wir prüfen Pflegegrad, Vorpflege-Dauer, Budget-Stand bei Ihrer Kasse → schriftliche Vereinbarung → Antrag an die Kasse (geht parallel zur Pflege) → Pflegeleistung startet. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab — kein Vorschuss von Ihnen nötig. Voraussetzung Pflegegrad 2-5. Versorgungsgebiet: Bochum, Wattenscheid, Eppendorf, Weitmar + Anliegerstädte. Telefon: +49 2327 4177490.