Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI
Ihre gesetzliche Pflicht – unsere kompetente Begleitung im gesamten Ruhrgebiet.
Was ist die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI?
Wer pflegebedürftig ist und zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt wird (also reines Pflegegeld bezieht), ist vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst wie BeHome Care abzurufen.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI dient in erster Linie der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege. Unsere Pflegeexperten beurteilen, ob die aktuelle Pflegesituation sicher und angemessen ist. Gleichzeitig stehen wir den pflegenden Angehörigen beratend zur Seite – wir geben Tipps zur Erleichterung des Pflegealltags (z.B. rückenschonendes Arbeiten) und informieren über hilfreiche Pflegehilfsmittel oder zustehende Zuschüsse.
Wichtig: Dieser Besuch ist keine Kontrolle, sondern eine wertvolle Hilfestellung für Sie und Ihre Angehörigen. Er stellt sicher, dass Sie mit der Pflegesituation nicht alleingelassen werden.
Wie oft muss der Besuch stattfinden?
Die Frequenz der gesetzlich bindenden Beratungsbesuche richtet sich direkt nach dem anerkannten Pflegegrad der pflegebedürftigen Person:
- Pflegegrad 2 & 3: Einmal im Halbjahr (alle 6 Monate) verpflichtend.
- Pflegegrad 4 & 5: Einmal im Vierteljahr (alle 3 Monate) verpflichtend.
- Pflegegrad 1: Es besteht keine Pflicht, jedoch können Sie freiwillig einmal pro Halbjahr eine Beratung in Anspruch nehmen.
Was passiert, wenn der Termin verpasst wird?
Kommen Sie der Pflicht zum Beratungsbesuch nicht nach, wird die Pflegekasse zunächst an den Nachweis erinnern. Wird der Termin weiterhin ignoriert, ist die Pflegekasse berechtigt, das Pflegegeld zu kürzen oder im schlimmsten Fall komplett zu streichen. Mit BeHome Care an Ihrer Seite sorgen wir dafür, dass es erst gar nicht so weit kommt. Wir erinnern Sie auf Wunsch gerne an bevorstehende Intervalle.
Kostenfrei & unkompliziert
Ein häufiger Irrglaube ist, dass der Beratungseinsatz teuer bezahlt werden muss. Die Realität ist jedoch erfreulich einfach:
- 100% Kostenfreie Beratung: Die Kosten für den Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden vollständig von Ihrer zuständigen Pflegekasse getragen.
- Direkte Abrechnung: Wir stellen Ihnen keine Rechnung! Nach unserem Besuch leiten wir den Nachweis über die erfolgte Beratung direkt an Ihre Pflegekasse weiter. Sie müssen nichts weiter unternehmen und treten nicht in Vorleistung.
- Einsatz vor Ort: Unser examiniertes Pflegepersonal aus Bochum und dem Ruhrgebiet kommt zu Ihrem Wunschtermin zu Ihnen nach Hause. Die typische Beratung dauert etwa 30 bis 45 Minuten, je nach individuellen Rückfragen und Beratungswunsch.
Beratungseinsatz § 37.3 SGB XI in Bochum & im Ruhrgebiet
Unsere Pflegefachkräfte führen den verpflichtenden Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI im gesamten östlichen Ruhrgebiet durch. Anfahrt + Termin sind für Sie kostenlos — die Pflegekasse rechnet direkt mit uns ab.
Wohnort weiter weg? Wir verweisen Sie gerne an einen passenden Pflegedienst-Kollegen in Ihrer NRW-Region. Kostenfreien Beratungseinsatz anfragen →
Häufige Fragen zur Pflegeberatung
Was ist ein § 37.3-Beratungsbesuch und wer braucht ihn?
Wer Pflegegeld bezieht (Pflegegrad 2 oder höher, Pflege ausschließlich durch Angehörige), MUSS regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch einen anerkannten Pflegedienst durchführen lassen — Pflegegrad 2+3 halbjährlich, Pflegegrad 4+5 vierteljährlich, Pflegegrad 1 freiwillig. Wer diese Pflicht versäumt, dem kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. BeHome Care bietet diese Beratungsbesuche in ganz Bochum + Umgebung an.
Was kostet die Pflegeberatung — muss ich etwas bezahlen?
Nein — die Pflegekasse zahlt den § 37.3-Beratungsbesuch direkt an uns (ca. 23 €/Besuch, ca. 75 € für PG 4+5). Sie zahlen nichts. Auch eine allgemeine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI durch unsere PDL ist für Sie kostenlos. Pflegestützpunkte beraten ebenfalls kostenlos (in Bochum z. B. Stadt Bochum Pflegestützpunkt). Was wir empfehlen: Beratungsbesuch und Antrags-Hilfe in einem Termin verbinden — spart Ihnen Zeit.
Was passiert genau bei einem Beratungsbesuch?
Wir kommen zu Ihnen nach Hause (ca. 30–45 Min). Wir sprechen mit Ihnen + den pflegenden Angehörigen über: die aktuelle Pflegesituation, Erschwernisse + Wünsche, Hilfsmittel-Bedarf, Tipps zu rückenschonender Pflege, Hinweise auf Entlastungs- und Verhinderungspflege, ggf. Pflegegrad-Höherstufung empfehlen. Wir erstellen das Pflicht-Protokoll und schicken es an Ihre Pflegekasse — Sie müssen nichts unterschreiben außer „Besuch fand statt".