Häusliche
Krankenpflege.
§ 37 SGB V — alle ärztlich verordneten Pflegeleistungen im Überblick. Direkt von Ihrer Krankenkasse übernommen, kein Pflegegrad nötig.
Kompetenz & Menschlichkeit
Wir sind ein ambulanter Pflegedienst, der Menschen in ihrem vertrauten Zuhause professionell, zuverlässig und respektvoll begleitet. Unsere qualifizierten Pflegekräfte arbeiten nach anerkannten Standards und setzen ärztlich verordnete Maßnahmen sicher um.
Medikamentengabe
Fachgerechte Vorbereitung und Verabreichung verordneter Medikamente nach ärztlicher Anweisung.
Behandlungspflege
Wundversorgung, Injektionen, Verbandswechsel und weitere ärztlich verordnete Maßnahmen in Ihrem Zuhause.
Vitalwerte-Kontrolle
Regelmäßige Messung und Dokumentation von Blutdruck, Blutzucker und anderen Vitalparametern.
Individuelle Versorgung
Wir passen unsere Pflege flexibel an Ihre persönlichen Bedürfnisse und Ihren Gesundheitszustand an.
Sicherheit & Vertrauen
Transparente Abläufe, feste Pflegekräfte und klare Kommunikation mit Ärzten und Angehörigen.
Menschliche Begleitung
Über reine Pflege hinaus – wir nehmen uns Zeit, hören zu und begegnen Ihnen mit echtem Einfühlungsvermögen.
Verlässlich an Ihrer Seite
Krankenpflege bedeutet für uns, fachliche Kompetenz, Sicherheit und Menschlichkeit miteinander zu verbinden. Wir begleiten Menschen zuverlässig in ihrem häuslichen Umfeld und richten unsere Leistungen konsequent an individuellen Bedürfnissen aus.
Klare Strukturen, transparente Abläufe und persönliche Nähe schaffen Vertrauen und Orientierung. Durch regelmäßige Schulungen und interne Kontrollen sichern wir die Einhaltung fachlicher Standards.
- 24/7 Rufbereitschaft & Erreichbarkeit
- Feste Bezugspflegekräfte
- Direkte Abstimmung mit Ärzten
Häufige Fragen zur häuslichen Krankenpflege
Was ist häusliche Krankenpflege und wer hat Anspruch darauf?
Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V umfasst Behandlungspflege (Injektionen, Wundversorgung, Medikamente, Vitalwerte), Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung — verordnet vom Hausarzt auf Muster 12 (HKP-Verordnung). Anspruch hat jeder gesetzlich Krankenversicherte mit medizinischer Indikation. Ein Pflegegrad ist NICHT Voraussetzung — die Krankenkasse zahlt unabhängig davon, solange eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Wie lange wird häusliche Krankenpflege verordnet?
Die Erstverordnung läuft meist über 14 Tage. Bei chronischer Indikation (z. B. Dauerkatheter, regelmäßige Insulingabe, chronische Wunden) folgen Folgeverordnungen — diese können bis zu 1 Jahr Geltung haben. Die Verlängerung holt entweder Ihr Hausarzt selbst aktiv ein oder wir erinnern Sie rechtzeitig 7–10 Tage vor Ablauf. Bei BeHome Care übernehmen wir auf Wunsch das komplette Rezept-Management (siehe Service-Pauschale 25 €/Mo).
Welche Eigenanteile fallen bei der häuslichen Krankenpflege an?
10 % Eigenanteil der Behandlungskosten plus 10 € Verordnungsgebühr je Verordnung — gedeckelt auf maximal 28 Kalendertage pro Verordnung und Kalenderjahr. Wer von Zuzahlungen befreit ist (Erreichen der Belastungsgrenze nach § 62 SGB V — Anträge bei der Krankenkasse), zahlt nichts. Schwerwiegend chronisch Kranke haben eine reduzierte Belastungsgrenze (1 % statt 2 % des Bruttoeinkommens).