Grund-
pflege.
Einfühlsam und respektvoll. Wir helfen bei der täglichen Körperpflege, Mobilisation und Ernährung – so individuell wie Ihr Leben.
Einfühlungsvermögen & Diskretion
Grundpflege ist einer der intimsten Bereiche unserer Arbeit. Deshalb legen wir größten Wert auf Einfühlungsvermögen, Diskretion und Kontinuität. Dieselben Pflegekräfte kommen regelmäßig – damit Vertrauen entstehen kann.
Körperpflege
Waschen, Duschen, Baden – unterstützend oder vollständig übernehmend, je nach Ihrem Bedarf.
An- & Auskleiden
Hilfe beim Kleiden und Auskleiden – würdevoll und auf Ihre persönlichen Vorlieben abgestimmt.
Mobilisation
Sicheres Aufstehen, Umsetzen und Bewegen – wir unterstützen Ihre Mobilität und beugen Stürzen vor.
Ernährung
Unterstützung beim Essen und Trinken – bei Bedarf auch mit speziellen Hilfsmitteln oder Sondenkost.
Lagerung
Fachgerechte Lagerung zur Vermeidung von Druckstellen und Förderung des Wohlbefindens.
Würde & Respekt
Grundpflege ist intim – wir gehen sensibel mit dieser Vertrauenssituation um und wahren stets Ihre Würde.
Abgerechnet über Ihre Pflegekasse
Grundpflege nach SGB XI wird von der Pflegekasse übernommen – je nach Pflegegrad. Wir ermitteln gemeinsam Ihren Anspruch und erstellen einen passgenauen Pflegeplan. Die Abrechnung mit Ihrer Kasse erledigen wir vollständig für Sie.
Häufige Fragen zur Grundpflege
Was umfasst Grundpflege genau und wo grenzt sie sich von Behandlungspflege ab?
Grundpflege deckt die täglichen körperbezogenen Verrichtungen ab: Körperpflege (Waschen, Duschen, Mundpflege, Haarpflege), Hilfe beim An- und Auskleiden, Toilettengang, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und Mobilisation (Aufstehen, Lagern). Behandlungspflege hingegen sind ärztlich verordnete Maßnahmen (Spritzen, Wundversorgung). Grundpflege wird über die Pflegekasse (§ 36 SGB XI) abgerechnet, Behandlungspflege über die Krankenkasse (§ 37 SGB V).
Ab welchem Pflegegrad bekomme ich Grundpflege bezahlt?
Ab Pflegegrad 2 — dann zahlt die Pflegekasse die Pflegesachleistungen (2026: 796 € PG 2 bis 2.299 € PG 5) direkt an uns. Pflegegrad 1 bekommt 131 €/Monat Entlastungsbetrag — damit lässt sich z. B. eine wöchentliche Grundpflege-Hilfe oder Duschbegleitung finanzieren. Ohne Pflegegrad ist Grundpflege als Selbstzahler-Leistung möglich — die Kosten besprechen wir transparent im Erstgespräch.
Kann ich Grundpflege durch Angehörige selbst ergänzen?
Ja — Pflege durch Angehörige (Pflegegeld nach § 37 Abs. 1 SGB XI) und Pflegedienst (Pflegesachleistung nach § 36) lassen sich frei kombinieren. Wenn z. B. die Tochter Mo/Mi/Fr selbst pflegt und wir nur Di/Do/Sa kommen, bekommt sie anteilig Pflegegeld + wir rechnen anteilig Sachleistungen ab (Kombinationsleistung). Wir helfen bei der Berechnung — keine Sorge, das Verhältnis lässt sich monatlich anpassen.