Behandlungs-
pflege.
Wundversorgung, Spritzen, Medikamente — die ärztlich verordneten Leistungen nach § 37 Abs. 2 SGB V. Teil der → häuslichen Krankenpflege.
Pflege auf Klinik-Niveau – zu Hause
Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Maßnahmen, die Ihr Arzt verordnet hat und die eigentlich im Krankenhaus durchgeführt werden müssten. Wir bringen diese Leistungen zu Ihnen – sicher und professionell.
Wundversorgung
Fachgerechter Verbandswechsel und professionelle Wundpflege nach ärztlicher Anordnung.
Injektionen & Infusionen
Subkutane und intramuskuläre Injektionen sowie pflegerische Betreuung von Infusionstherapien.
Medikamentengabe
Vorbereitung und Verabreichung ärztlich verschriebener Medikamente nach festem Plan.
Vitalwerte-Monitoring
Regelmäßige Messung von Blutdruck, Blutzucker, Puls und anderen Vitalparametern.
Katheter & Sonden
Professionelle Versorgung von Kathetern, PEG-Sonden und anderen medizinischen Hilfsmitteln.
Pflegedokumentation
Lückenlose Dokumentation aller Maßnahmen – transparent für Arzt, Patient und Angehörige.
Direkte Kassenabrechnung
Behandlungspflege nach §37 SGB V wird von Ihrer Krankenkasse übernommen – bei ärztlicher Verordnung. Wir erledigen die gesamte Abrechnung direkt mit Ihrer Kasse.
Sie müssen sich um nichts kümmern: Wir koordinieren Arztverordnung, Abrechnung und Pflegeeinsatz – zuverlässig und unkompliziert.
- Kassenabrechnung §37 SGB V
- Ärztliche Verordnung genügt
- Qualifiziertes Klinik-Fachpersonal
Häufige Fragen zur Behandlungspflege
Was zählt zur Behandlungspflege und wer darf sie durchführen?
Behandlungspflege umfasst ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen: Wundversorgung, Verbandwechsel, Injektionen (z. B. Insulin oder Blutverdünner), Medikamentengabe (auch BTM), Blutdruck- und Blutzuckermessung, Katheterversorgung, Anziehen von Kompressionsstrümpfen sowie Sondenkost. Diese Leistungen dürfen nur examinierte Pflegefachkräfte erbringen — bei BeHome Care in Bochum sind alle Mitarbeitenden entsprechend ausgebildet und werden regelmäßig fortgebildet.
Wer zahlt für die Behandlungspflege — Pflegekasse oder Krankenkasse?
Die Krankenkasse zahlt — über § 37 SGB V (häusliche Krankenpflege). Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung (HKP/Muster 12) durch Ihren Hausarzt. Der Eigenanteil beträgt 10 % der Kosten plus 10 € pro Verordnung, gedeckelt auf 28 Tage pro Verordnung. Befreite Personen (z. B. nach Erreichen der Belastungsgrenze) zahlen nichts. Wichtig: Behandlungspflege ist unabhängig vom Pflegegrad — auch ohne Pflegegrad bekommen Sie sie auf Verordnung.
Wie bekomme ich eine Verordnung für Behandlungspflege?
Sprechen Sie Ihren Hausarzt oder den entlassenden Krankenhausarzt direkt darauf an — das Formular „Verordnung häuslicher Krankenpflege" (Muster 12) ist Standard. Häufige Anlässe: Krankenhausentlassung, neue Diabetes-Diagnose, chronische Wunde, Dauerkatheter, regelmäßige Spritzen. Falls der Arzt unsicher ist, was verordnungsfähig ist: Wir kommen kostenlos zum Beratungstermin nach Hause und stimmen die nötigen Leistungen direkt mit der Praxis ab.