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Pflegefachkraft der BeHome Care bei der häuslichen Krankenpflege in Bochum

Behandlungs-
pflege.

Wundversorgung, Spritzen, Medikamente — die ärztlich verordneten Leistungen nach § 37 Abs. 2 SGB V. Teil der → häuslichen Krankenpflege.

Für wen suchen Sie Unterstützung?
Häusliche Krankenpflege nach §37 SGB V

Pflege auf Klinik-Niveau – zu Hause

Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Maßnahmen, die Ihr Arzt verordnet hat und die eigentlich im Krankenhaus durchgeführt werden müssten. Wir bringen diese Leistungen zu Ihnen – sicher und professionell.

Wundversorgung

Fachgerechter Verbandswechsel und professionelle Wundpflege nach ärztlicher Anordnung.

Injektionen & Infusionen

Subkutane und intramuskuläre Injektionen sowie pflegerische Betreuung von Infusionstherapien.

Medikamentengabe

Vorbereitung und Verabreichung ärztlich verschriebener Medikamente nach festem Plan.

Vitalwerte-Monitoring

Regelmäßige Messung von Blutdruck, Blutzucker, Puls und anderen Vitalparametern.

Katheter & Sonden

Professionelle Versorgung von Kathetern, PEG-Sonden und anderen medizinischen Hilfsmitteln.

Pflegedokumentation

Lückenlose Dokumentation aller Maßnahmen – transparent für Arzt, Patient und Angehörige.

Sorglos-Paket für Patienten

Direkte Kassenabrechnung

Behandlungspflege nach §37 SGB V wird von Ihrer Krankenkasse übernommen – bei ärztlicher Verordnung. Wir erledigen die gesamte Abrechnung direkt mit Ihrer Kasse.

Sie müssen sich um nichts kümmern: Wir koordinieren Arztverordnung, Abrechnung und Pflegeeinsatz – zuverlässig und unkompliziert.

  • Kassenabrechnung §37 SGB V
  • Ärztliche Verordnung genügt
  • Qualifiziertes Klinik-Fachpersonal
Medizinische Behandlungspflege zu Hause
Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Behandlungspflege

Was zählt zur Behandlungspflege und wer darf sie durchführen?

Behandlungspflege umfasst ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen: Wundversorgung, Verbandwechsel, Injektionen (z. B. Insulin oder Blutverdünner), Medikamentengabe (auch BTM), Blutdruck- und Blutzuckermessung, Katheterversorgung, Anziehen von Kompressionsstrümpfen sowie Sondenkost. Diese Leistungen dürfen nur examinierte Pflegefachkräfte erbringen — bei BeHome Care in Bochum sind alle Mitarbeitenden entsprechend ausgebildet und werden regelmäßig fortgebildet.

Wer zahlt für die Behandlungspflege — Pflegekasse oder Krankenkasse?

Die Krankenkasse zahlt — über § 37 SGB V (häusliche Krankenpflege). Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung (HKP/Muster 12) durch Ihren Hausarzt. Der Eigenanteil beträgt 10 % der Kosten plus 10 € pro Verordnung, gedeckelt auf 28 Tage pro Verordnung. Befreite Personen (z. B. nach Erreichen der Belastungsgrenze) zahlen nichts. Wichtig: Behandlungspflege ist unabhängig vom Pflegegrad — auch ohne Pflegegrad bekommen Sie sie auf Verordnung.

Wie bekomme ich eine Verordnung für Behandlungspflege?

Sprechen Sie Ihren Hausarzt oder den entlassenden Krankenhausarzt direkt darauf an — das Formular „Verordnung häuslicher Krankenpflege" (Muster 12) ist Standard. Häufige Anlässe: Krankenhausentlassung, neue Diabetes-Diagnose, chronische Wunde, Dauerkatheter, regelmäßige Spritzen. Falls der Arzt unsicher ist, was verordnungsfähig ist: Wir kommen kostenlos zum Beratungstermin nach Hause und stimmen die nötigen Leistungen direkt mit der Praxis ab.

Behandlungspflege beantragen

Mit ärztlicher Verordnung kann es direkt losgehen – sprechen Sie uns an.

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