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Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt erklärt
Ratgeber

Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt erklärt

Sarah Müller · · ca. 5 Min. Lesezeit

Wenn Sie oder ein Angehöriger pflegebedürftig werden, ist eine der ersten und wichtigsten Aufgaben die Beantragung eines Pflegegrades. Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche finanziellen und praktischen Leistungen Sie von der Pflegeversicherung erhalten. Doch wie genau funktioniert der Antrag? Was müssen Sie beachten? Und worauf kommt es bei der Begutachtung an?

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie einen Pflegegrad richtig beantragen – klar, verständlich und mit hilfreichen Tipps aus der Praxis.

Was ist ein Pflegegrad überhaupt?

Der erste Schritt auf dem Weg zum Pflegegrad ist der formlose Antrag bei der Pflegekasse. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt – das bedeutet: Wenn Sie bei der AOK versichert sind, stellen Sie den Antrag bei der AOK-Pflegekasse, bei der TK bei der TK-Pflegekasse usw.

  • Rufen Sie die Pflegekasse an oder schicken Sie ein kurzes Schreiben mit dem Satz: „Hiermit beantrage ich Pflegeleistungen gemäß § 33 SGB XI für mich / meinen Angehörigen.“

  • Sie können auch einfach das entsprechende Formular der Pflegekasse nutzen. Viele Kassen stellen es online bereit.

  • Wichtig: Der Antrag kann auch von Angehörigen, einem gesetzlichen Betreuer oder einer Pflegeeinrichtung gestellt werden – natürlich mit Zustimmung der betroffenen Person.

Sobald der Antrag eingegangen ist, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und die Pflegekasse leitet die nächsten Schritte ein.

Nach Antragseingang beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten) mit einer Begutachtung. Die Aufgabe der Gutachterin oder des Gutachters ist es festzustellen, wie stark die Selbstständigkeit der antragstellenden Person eingeschränkt ist.

  • Der MD kündigt den Besuch schriftlich oder telefonisch an.

  • Sie können den Termin verschieben, wenn er ungünstig liegt.

  • Informieren Sie alle Beteiligten (z. B. Angehörige, Pflegepersonen oder Pflegedienst), damit sie beim Termin dabei sein können.

Die Begutachtung entscheidet maßgeblich über die Einstufung in einen Pflegegrad. Eine gute Vorbereitung ist daher entscheidend.

  • Führen Sie ein Pflegetagebuch Halten Sie mindestens 1–2 Wochen lang schriftlich fest, bei welchen Aktivitäten Hilfe benötigt wird – z. B. beim Waschen, Ankleiden, Essen, Toilettengang, Mobilität oder im Haushalt.

  • Sammeln Sie Unterlagen Dazu gehören: Arztberichte und Diagnosen

  • Krankenhausentlassungen

  • Berichte von Therapeuten

  • Nehmen Sie sich Unterstützung dazu Es ist hilfreich, wenn eine Pflegeperson, ein Angehöriger oder ggf. ein gesetzlicher Betreuer beim Begutachtungstermin anwesend ist und Fragen beantworten kann.

Die Begutachtung erfolgt in der Regel in der häuslichen Umgebung. Sie dauert etwa 60 bis 90 Minuten.

Der Gutachter prüft dabei sechs Lebensbereiche:

  • Mobilität – z. B. Fortbewegung in der Wohnung, Aufstehen aus dem Bett

  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – z. B. Orientierung, Erinnerungsvermögen, Verständigung

  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – z. B. nächtliche Unruhe, Aggression, Ängste

  • Selbstversorgung – z. B. Körperpflege, Ernährung, Toilettengänge

  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen – z. B. Medikamenteneinnahme, Arztbesuche

  • Alltagsleben und soziale Kontakte – z. B. Gestaltung des Tagesablaufs, Kontaktpflege

Am Ende erstellt der Gutachter ein Punkteergebnis, das den Pflegegrad bestimmt. Je nach Punktzahl ergibt sich der Pflegegrad.

Nach der Begutachtung erhalten Sie in der Regel innerhalb von 4 bis 6 Wochen einen schriftlichen Bescheid der Pflegekasse mit dem Ergebnis. Darin steht:


Weiterführend:

Portrait von Sarah Müller
Fachbeitrag von

Sarah Müller

Teamleitung BeHome Care

Sarah Müller leitet seit über 10 Jahren die Pflege bei BeHome Care. Ihre Expertise liegt in der Strukturierung von Pflege-WGs und der Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege.

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