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Beratung nach § 37.3 SGB XI: So hilft BeHome Care Pflegegeldempfängern und Angehörigen weiter

Die Beratung nach §37.3 SGB XI von BeHome Care unterstützt Pflegegeldempfänger und Angehörige im Pflegealltag. Unsere Pflegeprofis geben praktische Tipps, prüfen die Pflegesituation und zeigen Entlastungsmöglichkeiten auf – individuell, herzlich und kostenfrei. So sichern wir gemeinsam die Qualität der häuslichen Pflege und helfen Ihnen, Herausforderungen besser zu meistern.

Wer sich dazu entscheidet, einen pflegebedürftigen Angehörigen selbst zu Hause zu versorgen, übernimmt viel Verantwortung. Oft ist diese Aufgabe mit großen organisatorischen, fachlichen und emotionalen Herausforderungen verbunden. Damit pflegende Angehörige Unterstützung erhalten und die Qualität der häuslichen Pflege gesichert wird, gibt es die Beratung nach § 37 Absatz 3 SGB XI – ein Angebot, das gesetzlich vorgeschrieben ist, aber viel mehr ist als eine Pflicht. In diesem Beitrag erklären wir, was es damit auf sich hat, warum es so wertvoll ist und wie BeHome Care Sie dabei kompetent begleitet.

Was ist die Beratung nach § 37.3 SGB XI?

Die Beratung nach § 37.3 SGB XI richtet sich an Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, weil sie zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen nicht-professionellen Personen gepflegt werden. Dieses Pflegegeld soll die private Pflege finanziell unterstützen.

Damit sichergestellt ist, dass die Pflege zu Hause gut gelingt und die pflegenden Angehörigen die nötige Unterstützung erhalten, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Beratungseinsätze durch einen ambulanten Pflegedienst wie BeHome Care vor. Bei diesen Terminen prüfen wir die Qualität der Pflege, geben praktische Tipps und beraten zu Fragen rund um den Pflegealltag.

Wer muss eine Beratung nach § 37.3 in Anspruch nehmen?

Alle Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 oder höher sind verpflichtet, diese Beratung regelmäßig durchführen zu lassen. Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2 und 3: mindestens einmal pro Halbjahr
  • Pflegegrad 4 und 5: mindestens einmal pro Quartal

Bei Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig, wird aber von vielen Familien gerne als zusätzliche Unterstützung genutzt.

Die Kosten für diese Beratung übernimmt die Pflegekasse vollständig – Sie müssen sich also keine Sorgen um finanzielle Belastungen machen.

Warum ist diese Beratung so wichtig?

Viele Angehörige und Pflegepersonen geben ihr Bestes, um ihren Liebsten zu Hause ein würdevolles und sicheres Leben zu ermöglichen. Doch Pflege kann komplex sein, und mit der Zeit tauchen oft neue Fragen auf: Wie kann ich die Mobilität fördern? Was muss ich beim Umgang mit Medikamenten beachten? Gibt es Hilfsmittel, die den Alltag erleichtern? Was tun bei zunehmender Pflegebedürftigkeit?

Die Beratung nach § 37.3 bietet die Möglichkeit, solche Fragen mit erfahrenen Fachkräften zu besprechen. Unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater von BeHome Care nehmen sich Zeit für Ihre Anliegen. Wir geben Ihnen konkrete Empfehlungen, zeigen auf, welche Entlastungsangebote es gibt, und helfen dabei, die Pflege so zu gestalten, dass sie den Bedürfnissen aller Beteiligten entspricht.

Darüber hinaus ist die Beratung auch eine Gelegenheit, den aktuellen Pflegebedarf einzuschätzen. Sollte sich der Zustand des Pflegebedürftigen verändert haben, können wir gemeinsam überlegen, ob ein Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades sinnvoll ist oder ob zusätzliche Hilfen in Anspruch genommen werden sollten.

So läuft die Beratung bei BeHome Care ab

Die Beratung nach § 37.3 ist bei BeHome Care keine bloße Pflichterfüllung. Unser Ziel ist es, Sie bestmöglich zu unterstützen. Deshalb gestalten wir den Termin so individuell und praxisnah wie möglich.

In einem persönlichen Gespräch – bei Ihnen zu Hause oder auf Wunsch auch digital – nehmen wir die aktuelle Pflegesituation in den Blick. Wir sprechen mit Ihnen und dem Pflegebedürftigen, schauen, wo alles gut läuft, und wo es vielleicht Unterstützung braucht. Themen können dabei unter anderem sein:

  • Tipps zur Körperpflege, Mobilisation oder Ernährung
  • Umgang mit Inkontinenz
  • Einsatz von Pflegehilfsmitteln
  • Sturzprophylaxe und Wohnraumanpassung
  • Entlastungsangebote für Angehörige
  • Organisation der Medikamentengabe
  • Hinweise zu finanziellen Ansprüchen

Am Ende des Termins erstellen wir eine kurze Dokumentation, die wir an die Pflegekasse weiterleiten. Damit ist der gesetzliche Nachweis erbracht, dass die Beratung stattgefunden hat.

Unser Anspruch: Beratung mit Herz und Fachverstand

Bei BeHome Care steht der Mensch im Mittelpunkt. Uns ist wichtig, dass Sie sich in der Beratung ernst genommen und gut begleitet fühlen. Wir wissen: Pflege ist oft mit vielen Emotionen verbunden. Deshalb hören wir zu, gehen auf Ihre individuelle Situation ein und beraten ohne Druck oder Belehrung.

Unsere Fachkräfte sind erfahrene Pflegeprofis, die nicht nur die gesetzlichen Vorgaben kennen, sondern auch mit viel Einfühlungsvermögen agieren. Wir möchten, dass Sie den Termin als Bereicherung empfinden – als Gelegenheit, neue Impulse und Sicherheit für den Pflegealltag zu gewinnen.

Beratungseinsätze: Mehr als nur eine gesetzliche Pflicht

Manche Angehörige empfinden die verpflichtenden Beratungseinsätze zunächst als zusätzliche Belastung. Doch die Erfahrung zeigt: Wer die Beratung aktiv nutzt, kann viel für sich und den Pflegebedürftigen gewinnen. Kleine Tipps oder Hinweise können den Alltag oft deutlich erleichtern, Fehlbelastungen vermeiden und die Qualität der Pflege steigern.

Zudem hilft die regelmäßige fachliche Begleitung dabei, Probleme frühzeitig zu erkennen – bevor sie zu großen Herausforderungen werden.

BeHome Care begleitet Sie – von Anfang an

Wenn Sie die Beratung nach § 37.3 SGB XI mit uns durchführen möchten, ist der Ablauf unkompliziert. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir vereinbaren einen Termin, der in Ihren Alltag passt. Auch kurzfristige Termine sind möglich, etwa wenn eine Frist der Pflegekasse bald endet.

Natürlich stehen wir Ihnen auch darüber hinaus zur Seite: Wenn Sie Fragen zur Pflegeeinstufung, zur Beantragung von Entlastungsleistungen oder zu anderen Themen haben, beraten wir Sie gerne – kompetent, herzlich und unbürokratisch.

Beratung nach § 37.3 mit BeHome Care – Sicherheit und Unterstützung für Ihren Pflegealltag

Die Beratung nach § 37.3 SGB XI ist ein wichtiges Instrument, um die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige zu unterstützen. Sie ist mehr als eine Pflicht – sie ist eine Chance, die Pflege zu Hause zu stärken und den Alltag leichter zu gestalten.

Bei BeHome Care begleiten wir Sie dabei mit Herz, Fachwissen und viel Verständnis. Kontaktieren Sie uns gerne für einen Termin – wir freuen uns, Sie persönlich kennenzulernen und zu unterstützen!